Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

  • Hallo zusammen,


    Weiß jemand, ob man sich bei dem Paragraph 145 STGB , nur in Öffentlichen Bereichen strafbar machen kann, wenn man dagegen verstößt, z.B. durch verstellen von Feuerlöschern oder gilt das auch auf nichtöfentlichen Bereiche, wie auf einem Betriebsgelände???


    Gruß

  • habe mal im STGB Kommentar nach geschaut und danach ist es so, dass nicht nach öffentlichen oder nichtöffentlichen Bereichen unterschieden wird

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