Hallo zusammen,
Weiß jemand, ob man sich bei dem Paragraph 145 STGB , nur in Öffentlichen Bereichen strafbar machen kann, wenn man dagegen verstößt, z.B. durch verstellen von Feuerlöschern oder gilt das auch auf nichtöfentlichen Bereiche, wie auf einem Betriebsgelände???
Gruß