... gerade gefunden und da öfter gefragt gleich eingestellt:
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So ist das wenn die Leute übertreiben. Es sollte öfters über einen Entzug der Erlaubnis nachgedacht werden. Der Herr wird sich vermutlich auch nicht wirklich mit seinem Handeln auseinander gesetzt haben (darf ich das überhaupt?)
Tom
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Öööhm...
Ich finde den Text erstmal absolut nicht aussagekräftig. Zumindest nicht so aussagekräftig, dass ich mir das Maul darüber zerreissen würde. Zum Schluß aber mehr dazu.Mir fehlen da erstmal so einige elementare Passagen und Informationen - beispielsweise zu den folgenden Punkten:
ZitatIm Jahr 2003 war er mit Überwachungstätigkeiten im Bereich des Bad Dürkheimer Wurstmarktgeländes und der angrenzenden Straßen beauftragt. Hierbei kam es innerhalb von 6 Tagen zu mehreren Vorfällen:
Der Antragsteller, der hierzu nicht befugt war, nahm einen Betrunkenen fest. Dabei fesselten er und ein weiterer Angehöriger des Sicherheitsdienstes den alkoholisierten Mann und schlugen zur Überwindung der Gegenwehr auf ihn ein, so dass dieser zahlreiche Prellungen und Schürfwunden erlitt.
Hmmm... Eventuell Hausverbot, nett rausgeschoben, angegriffen worden? Notwehr?
ZitatZwei Tage später verfolgte der Antragsteller mit zwei weiteren zur Überwachung eingesetzten Personen drei flüchtende Männer und schlug auf einen an Krücken gehenden Mann derart ein, dass dieser ein Platzwunde am Hinterkopf, Prellungen im oberen Schulterbereich und ein Hämatom im Nacken erlitt.
Weshalb waren die Männer flüchtig? Wie haben die sich verhalten, als sie gestellt wurden? Haben sie den Antragsteller angegriffen? Notwehr?
ZitatSchließlich nahmen der Antragsteller und drei weitere Personen zwei mutmaßliche Räuber fest, fesselten ihnen die Hände mit Handschellen auf den Rücken und legten sie mit dem Gesicht nach unten auf den Boden. Im Anschluss hieran traten sie auf die Festgenommenen ein, wobei diese verschiedene Verletzungen, u. a. eine Nierenprellung, davon trugen.
Mutmaßlich? Waren es Räuber oder waren es keine? Haben sie sich gewehrt? Notwehr?
Ob es erforderlich war (*hust*), den Leuten in die Nieren zu treten, kann ich nicht beurteilen, will ich auch gar nicht.
Sollte es im Rahmen der Notwehrhandlung passieren, dass sich mein Gegenüber Verletzungen zuzieht, muss man sich fragen, wer mit dem ganzen Scheiß angefangen hat. Wer die Musik bestellt, zahlt die Kapelle.Wenn es überzogen war (aufgrund des Urteils geh ich davon einfach mal aus), finde ich es gut, dass die Erlaubnis entzogen wurde. Sollte es viel häufiger geben - auch schon, wenn Schwarzgeld gezahlt wird, etc.
Mich stört nur dieser Bericht. Ziemlich einseitig und ohne eine konkretisierte Schilderung der Hintergründe...
Aussagekräftiger in dieser Sache steht es
http://www.ra-kotz.de/bewachungsgewerbe.htm <-- dort geschrieben.Anhand dieser Informationen sehe ich es genauso. Erlaubnis zu Recht entzogen.
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Zitat von stinkefuchs
Mich stört nur dieser Bericht. Ziemlich einseitig und ohne eine konkretisierte Schilderung der Hintergründe...
Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts war doch recht eindeutig:
Die Verurteilung wegen Gefährlicher KV und Freiheitsberaubung...Und ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass an jenen Vorwürfen auch entsprechend Fleisch war, denn ansonsten kommt wohl weniger eine derartige Verurteilung zu Stande.
Einseitiger Bericht? Sehe ich nicht wirklich.
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