Azubi muss sich auch mal verteidigen können :P

  • Nabend/Morgen..



    Ich hab am 1.8. meine Ausbildung begonnen,Fachkraft für Schutz u. Sicherheit.


    Gerade ist ja Weihnachtszeit,was für uns/mich heisst Nachtschichten auf dem Weihnachtsmarkt schieben-allein!(Weil ein 2. Mann zu teuer wäre...ihr kennt die alte Leier ja...)


    Schutzausrüstung o.Ä. habe ich keine,jedenfalls nicht sponsored bei Cheffe.





    Wie gehe ich vor,wenn mich Jemand angreift? Ich führe Pfefferspray(natürlich nur gegen Tiere :lol: ) bei mir.


    Hatte schon mehr mal`s gegoogelt-bei Notwehr ist Pfefferspray okay(?)


    Gibt es andere/bessere Möglichkeiten mich zu verteidigen,wenn es mal zu solch einer Situation kommt?


    Sorry wenn ich etwas vom Thema abweiche...hab zwischendurch immer mal wieder irgendwelche Fragen...verschiebt das Fredchen einfach wie ihr lustig seid.



    Vielleicht könnt ihr ja einem Newbie mal Tipps und Tricks verraten-wie ich am besten in solch einer Situation(Allgemein Angriffe von fremden Personen) reagiere...denn manchmal ist auch das weglaufen nichtmehr möglich.



    Ich werd bestimmt ab und zu nochmal etwas editieren,weil mir neue Fragen in den Kopf schiessen...also entschuldigt mein beschissen geschrieben Post-denn sowie ich befürchte..bin ich gleich einer der jenigen,die hier ausgelacht werden...so wie viele andere vor mir auch schon-dafür sollte aber ein Forum da sein!



    Also,fürs erste wars das,bis denne :)

  • Nö, ausgelacht wird so schnell niemand - wenn man es aber wieder und wieder erzählt und erklärt und man feststellt, dass scheinbar nicht nachgedacht wird, könnte es passieren, dass sich der Ton ändert.


    Für solche Einsätze wie du ihn beschrieben hast, kann ich mich immer ganz besonders doll erwärmen.
    Sauerei und völlig daneben - rechtlich jedoch wieder "einwandfrei".


    Sollte es zu Konfrontationen kommen, ist ein Handeln nicht durch ein Forum zu erlernen. Hier bedarf es einer gewissen Erfahrung, Umsicht und psychische Festigkeit. Aus solchen Gründen steckt man seine "frischen Azubis" auch nicht in solche Tätigkeiten. Aus meiner Sicht ist sowas verantwortlungslos und total daneben.


    Zum Thema Pfefferspray empfehle ich einfach die ganzen anderen Threads. Dort steht auch was vom "notwendigen Arsch in der Hose".

  • Zitat von stinkefuchs

    ... rechtlich jedoch wieder "einwandfrei"....
    ".


    find ich nicht, er ist Azubi und im Tatsächlich Öffentlichen bereich tätig und noch im ersten lehr Jahr ...
    was für einen Sauerei...


    -Berufsbildungsgesetz § 1.2 Ziele und Begriffe der Berufsbildung
    ...Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel....Ausbildungsberuf heranzuführen.


    -Garantenstellung

  • Zitat von stinkefuchs

    Was Du denkst, interessiert nicht.
    Rechtlich ist es "sauber". Leider.



    sag mal, hab ich gesagt das sich das denke o0
    les doch selber paragrafen

  • Zitat

    im Tatsächlich Öffentlichen bereich tätig


    Nein ist er nicht, denn der "Verkauf" wird wohl eingezäunt sein.
    Somit kannst du da auch einen Tannenbaumverkäufer, in der Nacht ne Wachmannjacke anziehen und den da patroullieren lassen.


    Und ein Handy zum Cops rufen, hat wohl jeder in der Tasche.


    Wenn ich dir einen Tip gegen darf, reiss den restlichen Dienst da noch ab, sei wachsam, zögere nicht die Cops dazuzurufen und dann solltest dir mal über ein Selbstverteidigungsangebot aus deiner Stadt machen.


    Das stärkt motorische Fähigkeiten, steigert das Selbstbewusstsein und in einer guten Kampfsportschule werden verschiedene Szenarien immer und immer wieder durchgespielt.

  • Zitat von Ben30

    Nein ist er nicht, denn der "Verkauf" wird wohl eingezäunt sein.


    der verkauf wir wohl Öffentlich sein und nicht nur geladene gäste ;-)
    so mit hab ich dann recht...


    Zitat von Ben30

    ...
    Tannenbaumverkäufer, in der Nacht ne Wachmannjacke...


    kann er auch, er handelt auch nicht gemäß GewO 34a ;-)

  • Natürlich ist der Verkauf öffentlich, aber zu der Zeit hat er da ja auch nichts zu suchen, ausser vielleicht zum Baum verkaufen.


    Und was die N8 angeht, denke ich schon das sich die geladenen Gäste, auf das Betreiberehepaar und vielleicht ein Helfer der dort die Zeit im Wohnwagen pennt.

  • Zitat von Ben30

    Natürlich ist der Verkauf öffentlich, aber zu der Zeit hat er da ja auch nichts zu suchen, ausser vielleicht zum Baum verkaufen.


    Und was die N8 angeht, denke ich schon das sich die geladenen Gäste, auf das Betreiberehepaar und vielleicht ein Helfer der dort die Zeit im Wohnwagen pennt.


    Danny... hat doch nicht davon geschrieben o0

  • Lesen?
    Dann erkennt man folgendes:

    Zitat von Danny

    Nachtschichten auf dem Weihnachtsmarkt


    Nachts ist selten ein Weihnachtsmarkt geöffnet...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Lesen?
    Dann erkennt man folgendes:


    Nachts ist selten ein Weihnachtsmarkt geöffnet...


    oh toll dein Bemerkung ....nachtschicht kann viel heißen ....


    z.B 18-6 Uhr


    ob offen oder nicht, die frage wer ehr ist der Bereich zugänglich und welche aufgaben....

  • So langsam gehst Du mir auf den Nerv...


    Wieviel Publikumsverkehr ist denn bitte auf einem geschlossenen Weihnachtsmarkt zu erwarten?
    Selbst wenn kein Zaun um die Bäume gezogen wurde - der Markt ist geschlossen. Es ist kein Marktbetrieb, somit auch kein Publikumsverkehr.


    Und nutz endlich mal die hier geltenden Rechtschreibregeln. Das ist ja grausam zu lesen...

  • Zitat von BigPun187

    oh toll dein Bemerkung ....nachtschicht kann viel heißen ....


    Nö. Aus gängiger Praxis heraus heisst das genau eines: Nachtwache auf dem dann geschlossenen Weihnachtsmarkt, aufpassen dass die Buden am nächsten Tag noch unversehrt sind.


    Ich kenne keinen einzigen Weihnachtsmarkt, bei dem im laufenden Geschäftsbetrieb ein einziger Sicherheitsmitarbeiter aufpassen soll.
    Dafür aber jede Menge Weihnachtsmärkte bei denen nachts, wenn geschlossen ist, eine einzige Person zum aufpassen da ist.


    Keine Ahnung, wie das bei dir so ist... aber ich ziehe meine Hosen noch nicht mit der Kneifzange an oder interpretiere irgendwelches Zeug in ein paar Worte, was völlig an der Praxis vorbei geht.




    Nebenbei: Dass es mal wieder unter aller Sau ist, einen Azubi als billige Arbeitskraft zu missbrauchen, steht ausser Frage.

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  • Zitat von stinkefuchs

    So langsam gehst Du mir auf den Nerv...


    warum hast keine Argumente


    Zitat von stinkefuchs

    Wieviel Publikumsverkehr ist denn bitte auf einem geschlossenen Weihnachtsmarkt zu erwarten? Selbst wenn kein Zaun um die Bäume gezogen wurde - der Markt ist geschlossen. Es ist kein Marktbetrieb, somit auch kein Publikumsverkehr.


    ist egal... Zugangsmöglichkeit oder nicht wer die frage



    Zitat von stinkefuchs

    .... Rechtschreibregeln. Das ist ja grausam zu lesen...


    das überlas ich füchsen, so wie dir...


    wenn ich mich abmelden so sag bescheid !!!!

  • Zitat von BigPun187


    ist egal... Zugangsmöglichkeit oder nicht wer die frage


    Ist mitunter vollkommen latte.
    Wir sind hier nicht im Verkehrsrecht, wonach dieser Umstand tatsächlich Bedeutung hätte in der Beurteilung ob tatsächlich öffentlicher Verkehr oder nicht.


    Wenn erkennbar ist, dass der Markt geschlossen ist und somit unbefugte keinen Zutritt mehr auf das Gelände haben, reicht das in dieser Sache hier aus. Da brauche ich noch nicht mal nen Zaun.


    Eine Einkaufspassage ist z.B. ohne Frage ein Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr - während der Öffnungszeiten. Nach Ladenschluss ist es das jedoch nicht mehr. Auch nicht dann, wenn um 01:00 Uhr nachts die Eingangstüren zufällig unverschlossen sind, weil die Putzkräfte rein und raus müssen und dadurch die Zugangsmöglichkeit für Jedermann besteht.

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  • ...oder über eine Sondernutzung vorrübergehend umgewidmet wird.


    Und genau das haben wir bei einem Weihnachtsmarkt auf einem an sich öffentlichen Platz: Sondernutzung im Sinne des Straßengesetzes, die einer Erlaubnis bedarf.
    Im auf Antrag auf Erlaubnis der Sondernutzung folgenden positiven Verwaltungsakt wird dann genau diese vorrübergehende Umwidmung vorgenommen. Da wird dann aus einem öffentlichen Platz oder einer öffentlichen Straße für die Dauer der Sondernutzungserlaubnis ganz schnell ein "Privatgelände", bzw. der öffentliche Verkehr darauf eingeschränkt.


    Kennste noch nicht? Tja... mit solchen Sondernutzungs-Angelegenheiten durfte ich mich z.T. rumschlagen.

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  • Und nun?


    Letztendlich geht es hier jetzt scheinbar nur noch in Richtung "SKP ja oder nein".


    Wo liegt Dein Problem?
    Für welche Tätigkeiten braucht man die SKP, was sagt die BewachV?


    Warum darf der Azubi dort nicht alleine arbeiten?


    Er darf es. Ob es Dir schmeckt oder nicht.

  • jetzt kommen wir auf einen sachliche Richtung die mir gefällt :-)


    guardian_bw ... stimmt :-)


    Zitat

    Er darf es. Ob es Dir schmeckt oder nicht.


    für mich nicht, was ich schon am Anfang geschildert hab!!!
    -aber ein direktes Gesetzt verbot gib es nicht, da stimm ich dir zu


    -allein aus Versicherung gründen, kann man so was nicht zulassen
    wenn was passiert...

  • Also,ich kläre euch mal auf,damit ihr euch weiter zoffen könnt...



    Ich beginne meinen Dienst um 22Uhr(Alles zu,bzw. sie sind gerade dabei zu schließen) und beende ihn um 7Uhr.


    Er ist nicht umzäunt o.ä und befindet sich auf dem Stadtmarkt(Vor dem Rathaus/Stadtmarketing etc.) als damit öffentlich,oder Tatsächlich öffentlich? Weiß nicht ob so was in privater Hand sein kann.



    Darf ich wirklich allein arbeiten? Ich mein ich bin im 1.Lehrjahr und habe weder 34a noch die Sachkundeprüfung.



    Nachts befindet sich dort niemand(!)(so sollte es zumindest sein :lol: )



    Quasi kann sich jeder,ohne irgendein Hindernis zu überqueren Zutritt verschaffen-was aber auch kein Problem ist,solange sie keinen Mist machen.




    Ihr seid echt gut im "Vom Thema abweichen" :wink:



    Edit: Es geht nicht um einen Baumverkaufsmarkt,sondern einen Weihnachtsmarkt,also mit Glühwein,Fressbuden usw.

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