Verdeckte GPS-Überwachung durch Detektei ist eine Strafat

    • Erster Beitrag

    Verdeckte GPS-Überwachung durch eine Detektei ist eine Straftat


    Das Landgericht Lüneburg (26 Qs 45/11, zu finden u.a. in NJW 30/2011, S.2225ff.) hat sich mit der Überwachung eines Betroffenen durch eine Detektei (“Privatdetektiv”) beschäftigt. Hier wurde am PKW des Überwachten ein GPS-Sender angebracht und ein Bewegungsprofil erstellt. Das LG Lüneburg kommt im Ergebnis zu der – m.E. richtigen – Auffassung, dass hier eine unerlaubte Datenverarbeitung erfolgt ist, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz unter Strafe (nicht: Bussgeld!) steht. Die Anwendung des §29 BDSG (geschäftsmäßige Datenerhebung zum Zwecke der Übermittlung) lehnt das Landgericht richtigerweise damit ab, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an den Daten eines solchen Bewegungsprofils hat und dies auch im Vergleich mit den “Ermittlungsinteressen” eines Dritten überwiegt.


    Was bedeutet das? Zum einen, dass Privatdetektive im privatrechtlichen Bereich nicht mehr “einfach so” eine GPS-Überwachung von Betroffenen ohne deren Kenntnis vornehmen dürfen, wenn die Entscheidung aus Lüneburg Schule macht (was m.E. zu erwarten ist). Neben der Strafbarkeit der handelnden Personen dürften dazu empfindliche Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche treten.


    Es gibt aber noch einen zweiten Aspekt – RA Prof. Dr. Ernst verweist in einer Anmerkung zu der Entscheidung richtigerweise darauf, dass zahlreiche Detekteien offen damit werben, so zu Ermitteln. Das Problem ist, dass hier mit einem verbotenen Verhalten geworben wird, somit wettbewerbsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen können. Sofern man in den entsprechenden Regelungen des BDSG eine das marktverhalten regelnde Norm erkennt, wären zumindest Abmahnungen von Mitbewerbern nach §4 Nr.11 UWG möglich (so auch Ernst in der NJW).


    Detekteien sollten insofern unverzüglich ihre Werbemaßnahmen sowie “Ermittlungsmaßnahmen” auf den Prüfstand stellen und entsprechende Vorsorge treffen. Andernfalls droht ggfs. in naher Zukunft ein “böses Erwachen”.


    Hinweis: Neben dem privatrechtlichen Handeln steht das Handeln von Ermittlungsbehörden, wobei das BVerfG (2 BvR 581/01, bestätigt vom EGMR) die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Ermittlungsmaßnahme im Rahmen der StPO bejaht hat. Allerdings muss dabei gesehen werden, dass die Regelungen der StPO nichts mit Privatdetektiven im privaten Rechtsverkehr zu tun hat – und dass das BVerfG selbst bei staatlichen Ermittlungsbehörden eine Einschränkung auf “schwerste Verbrechen” vorgenommen hat. Die Überwachung des vermeintlich untreuen Ehepartners wird da schwerlich zu vergleichen sein.


    Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/2…chtsanwalt/verkehrsrecht/

  • Zitat von Locationscout


    Große Worte Adecta. Leider kann ich aber die Qualität deiner Beiträge aufgrund der nicht vorhandenen Vorstellung nicht so richtig einschätzen. Würde mich schon interessieren, woher du dein Handwerk so gelernt hast. Trotzdem von meiner Seite aus die Glückwünsche zu deinen Privatkunden die sich bei "Beziehungsproblemen" ein ganzes Obs-Team leisten.
    LS


    Adecta arbeitet als Wirtschaftsdetektei und nicht als klassische Privatdetektei. Es kommt auf die Spezialisierung an. Daher stehen die von Ihnen angedeuteten Privatkunden nicht im Fokus unseres Unternehmens.

  • Zitat

    Adecta hat geschrieben:
    Adecta arbeitet als Wirtschaftsdetektei und nicht als klassische Privatdetektei. Es kommt auf die Spezialisierung an. Daher stehen die von Ihnen angedeuteten Privatkunden nicht im Fokus unseres Unternehmens.


    ...was aber nicht so recht meine Frage beantwortet,


    Zitat

    Locationscout hat geschrieben:
    Große Worte Adecta. Leider kann ich aber die Qualität deiner Beiträge aufgrund der nicht vorhandenen Vorstellung nicht so richtig einschätzen. Würde mich schon interessieren, woher du dein Handwerk so gelernt hast.


    woher der Schreiberling sein Handwerk gelernt hat.


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Zitat

    Locationscout hat geschrieben:
    Große Worte Adecta. Leider kann ich aber die Qualität deiner Beiträge aufgrund der nicht vorhandenen Vorstellung nicht so richtig einschätzen. Würde mich schon interessieren, woher du dein Handwerk so gelernt hast.


    woher der Schreiberling sein Handwerk gelernt hat.


    LS


    Das Problem mit dem Einsatz von GPS-Technik ist in der Detektei-Branche bekannt. Auch ist verständlich, dass ein privater Auftraggeber teilweise nicht über die Mittel verfügt, ein Observations-Team zu bezahlen. Doch rechtfertigt das den Einsatz der Technik, wenn dies gegen geltende Gesetze verstößt? Wir sind der Meinung nein.


    Jeder der professionelle Observationseinsätze gefahren und ggf. geleitet hat wird uns darin bestätigen, dass eine Observation mit nur einem Einsatzfahrzeug niemals erfolgreich verlaufen kann, wenn die Zielperson auch nur einen Hauch an Sensibilisierung aufweist. Würden Sie das mit der "Try and Error" Methode versuchen wollen herauszufinden? Oder würden Sie den Einsatz von GPS-Technik bevorzugen, um dieses Problem zu "umschiffen"?


    Es ist nur schwer nachvollziehbar, warum Sie, Locationscout, die Qualität unserer Beiträge in Frage stellen.


    Jedenfalls verfügen die Mitarbeiter des ADECTA Observations-Teams über weitreichende Expertise in diesem Bereich, die sie sich in Sicherheitsbehörden oder in der zivilen Sicherheit über viele Jahre angeeignet haben.

  • ... also ich find es ja schon peinlich, wie hier verzweifelt versucht wird, SEO-Links zu setzen. Das sagt doch schon einiges... :roll:


    ... unabhängig von der eigentlichen Diskussion.

  • Zitat von adecta

    Es ist nur schwer nachvollziehbar, warum Sie, Locationscout, die Qualität unserer Beiträge in Frage stellen.


    Das Warum habe ich ja schon kundgetan. Für mich gehört es einfach dazu, sich in einem Forum vorzustellen, insbesondere wenn man in seinem ersten Beitrag gleich solche Worte schwingt.


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass “die heimliche Überwachung … mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist".


    Damit schafft der BGH Rechtssicherheit und schließt eine langjährige rechtliche Grauzone. Weitere Details finden Sie hier.

  • oder HIER: Bundesgerichtshof :oops: da ist es doch noch etwas besser dokumentiert.


    Abgesehen davon verweise ich auf meine früheren Posts. War zu erwarten, ist h. M. und folgt gängiger Rechtsprechung. Im Kern wurde schlicht auf das berechtigte Interesse verwiesen.

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