Elektroschocker im KFZ-Kofferraum

  • Hallo Securitytreff!


    Ich habe mich extra registriert um diese Frage zu stellen. Mein Vater ist im Sicherheitsdienst zuständig (Objektbewachtung).
    Dazu hat er lediglich noch einen Elektroschocker ohne irgendwelche Prüfsiegel dabei. Seit dem 01.01.2011, dürfen keine Elektroschocker ohne Prüfzeichen mitgeführt werden (oder auch gekauft werden?), jedoch mit der Ausnahme, dass man diesen bis zum 31.12.2010 erworben hat.


    Jedoch ist der Elektroschocker meines Vaters etwa 15 jahre alt, sprich Mitte 90er Jahren hat er diesen schon erworben.
    Wie sieht es denn nun mit der Rechtslage aus? Darf dieser aufgrund des Alters (da damals keine Prüfzeichen hierfür gab) im Kofferraum mitgeführt werden?
    Und wie sieht es mit dem Arbeitsverhältnis aus, darf er diesen dort mitführen während er Nachts Rundgänge macht?


    MFG
    Yavuzffm

  • Hey,


    also die Grundlage:


    http://www.obramo-security.de/…/elektroschocker-erlaubt/


    http://de.wikipedia.org/wiki/E….C3.A4ssigkeit_nach_WaffG


    Unzulässigkeit nach WaffG [Bearbeiten]

    Elektroimpulsgeräte sind nach Anlage 2 WaffG[3] verboten, wenn sie kein amtliches Prüfzeichen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit tragen. Nach § 40 Abs. 4 WaffG[4] kann das Bundeskriminalamt jedoch Ausnahmen zulassen. Eine solche Ausnahmegenehmigung zum Erwerb, Besitz und Führen bestand bis zum 31. Dezember 2010.[5] Seit dem 1. Januar 2011 ist der Umgang nur noch mit Geräten erlaubt, die das Prüfzeichen der PTB tragen.[6] Für Privatpersonen, die vor dem 1. Januar im Besitz eines Gerätes ohne Prüfzeichen waren, bleibt der Besitz erlaubt. Das Führen oder Weiterverkaufen dieser Altgeräte ist aber untersagt.[7] Distanz-Elektroimpulsgeräte (wie Airtaser) sind jedoch seit 1. April 2008 generell verboten und nicht zulassungsfähig.[8]



    Mitführen im Dienst ist laut Dienstanweisung verboten. Er könnte sich das Ding vom Arbeitgeber genehmigen lassen, welcher natürlich dies nicht tun wird.


    Zum Mitführen empfehle ich einfach eine große Maglite :wink: jeder der diese Taschenlampe kennt, weiß was ich meine.


    Tom

  • Gab es da nicht mit ner Maglite auch mal ein Problem? Hatte da vor kurzem mal was gehört wegen Einstufung als Schlagwerkzeug oder so... Kann mich nur nicht genau erinnern.

  • Die Maglite kann natürlich im Fall des Einsatzes als gefährliches Werkzeug im Sinne des §224 StGB gelten, wie grundsätzlich jeder andere Gegenstand auch,
    ansonsten ist die Maglite zumindest ohne angebrachten Tonfa-Griff genau eines: Eine Stablampe, ein Leuchtmittel.


    Die Stablampe ist zwar auf Grund ihrer Beschaffenheit ganz gut dazu geeignet, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen, aber da sie dazu nach ihrem Wesen nicht bestimmt ist genügt die reine Eignung dazu nicht. Die Stablampe müsste dazu auch noch im WaffG genannt werden - und das wird sie nicht.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ist ja nur eine mitgeführte Stabtaschenlampe :lol: wie guardian schon schreibt.


    Zur Not würde man sich auch mit einer Zaunlatte, einer Papiertonne usw verteidigen :wink: wenn nichts anderes zur Hand ist.

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