Wie evtl. Mobbing aufdecken?

  • Hallo :)


    Ich habe ein Problem und wende mich an Euch, in der Hoffnung das mir jemand einen Tipp geben kann.


    Allerdings werd ich hier nur ein paar Eckdaten bekannt machen...


    Es geht um einen Mobbingverdacht in der Schule (also das mein Kind von der Klassenlehrerin gemobbt wird). Ich zweifel an vielen Aussagen der Lehrerin, jedenfalls in der extremen Form wie sie es schildert. Jetzt stell ich mir seit geraumer Zeit die Frage, wie ich dahinter kommen kann was Wahrheit ist und was nicht :|


    Die "Vorfälle" spielen sich im Klassenzimmer, auf dem Pausenhof und in der Sporthalle ab.


    Meine Gedankengänge:


    - Privatdetektiv :D -> aber wie umsetzen? Und ausserdem ja auch ein grosser Kostenfaktor :(


    - sich auf die Lauer legen -> wäre wohl zu offensichtlich den Vormittag vor dem Klassenzimmer zu lungern :wink:


    - Videoüberwachung -> bei dem Gedanken bleib ich am meisten hängen.... jaaaa, ich weiss, es ist nicht legal


    Ich kenn mich in dem Bereich leider mal gar nicht aus :( Weiss jemand Rat?


    Viele Grüsse

  • Hey,


    ich hätte da ein paar Fragen:


    Wie sieht dieses "Mobbing" aus?
    Schon ein Gespräch mit der Lehrerin gesucht?
    Was sagt diese?
    Eventuell die Schuldirektion einschalten.
    Gibt es Mitschüler die ähnliche Probleme haben?
    Was sagt dein Kind zu den Vorfällen?


    Ich denke, das ein Privatdetektiv in dieser Situation eher schwierig wird, eine Videoüberwachung ebenfalls, da das Filmen auf dem Schulgelände einer Erlaubnis mit sich bringen müsste.


    Tom

  • Huhu!


    Die Lehrerin mobbt den Schüler.
    Die Lehrerin ist lt. Vamos nicht glaubwürdig, da diese besagte Situationen und/oder Vorfälle in einer extremen Art und Weise schildert...


    Ich meine:
    Kind fragen und alles genau schildern lassen. - Objektiv bewerten!
    Mit den gewonnenen Informationen schlau machen, ob andere Kids ähnliche Probleme mit der besagten Lehrerin haben.
    So oder so den Weg zur Schulleitung wählen und dort um Klärung des Sachverhalts bitten (ist mit mehreren Eltern natürlich glaubwürdiger bzw. erfolgsversprechender)...

    Jedes Schiff was dampft und segelt, braucht einen der die Sache regelt!

  • Naja, was mir pauschal einfallen würde, daß Kind mit einem Aufzeichnungsgerät (Diktiergerät oder ähnlichem) zur Schule schicken. Wäre jedoch wegen einigen Punkten genau zu überdenken:


    1. Der rein rechtliche Aspekt
    2. Der zeitliche Rahmen (6 Schulstunden gehen an die Batterie)
    3. Und es wäre die Frage was du genau mit der Überführung der Lehrkraft bezweckst.


    Kannst dich gerne mal melden und man kann es genauer durchsprechen. Die Angaben die du hier gemacht hast sind ja doch recht wage.

  • Zitat von Sicherheitsberatung

    daß Kind mit einem Aufzeichnungsgerät (Diktiergerät oder ähnlichem) zur Schule schicken.


    Wenn jemand, der mit dem Nick "Sicherheitsberatung" hier ins Forum geht, so etwas empfiehlt, kann man nur raten, sich von ihm keine "Sicherheitsberatung" geben zu lassen! Solche Empfehlungen sind nicht mehr nur fahrlässig, sondern gefährlich.


    Schon mal etwas vom § 201 des StGB gehört? Sicher kann das Kind wegen Schuldunfähigkeit (unter 14) nicht belangt werden, aber das diese "Beweise" einem Verwertungsverbot vor Gericht unterliegen, sollte schon klar sein.


    Ist denn schon einmal der einfachste Versuch zur Bereinigung der Situation unternommen worden: ein Gespräch mit der Lehrerin und dem Schulleiter?

  • Habe ich auch schon empfohlen :wink: viele Probleme kann man in Gesprächen ausräumen.


    Wie sieht die Situation denn inzwischen überhaupt aus?

  • Zitat von Nemere

    Wenn jemand, der mit dem Nick "Sicherheitsberatung" hier ins Forum geht, so etwas empfiehlt, kann man nur raten, sich von ihm keine "Sicherheitsberatung" geben zu lassen! Solche Empfehlungen sind nicht mehr nur fahrlässig, sondern gefährlich.


    Schon mal etwas vom § 201 des StGB gehört? Sicher kann das Kind wegen Schuldunfähigkeit (unter 14) nicht belangt werden, aber das diese "Beweise" einem Verwertungsverbot vor Gericht unterliegen, sollte schon klar sein.


    Ist denn schon einmal der einfachste Versuch zur Bereinigung der Situation unternommen worden: ein Gespräch mit der Lehrerin und dem Schulleiter?


    Danke für die Belehrung. Aber was denkst du was ich mit dem rechtlichen Aspekt wohl gemeint habe... und danke, mir ist der paragraph und auch seine Bedeutung bekannt. Man sollte sich (bevor man solch nett gemeinte kommentate abgibt) einfach 2 dinge vor Augen halten:


    1. Der Beitrag ist über ein Jahr alt (fraglich ob man da so in die presche springen muss. Vorallem in dieser Art?)


    2. Was du bemängelst ist aufgeführt ( sogar als erster Punkt. ...)


    3. War in der Fragestellung keine Rede von gerichtsverwertbaren beweisen.

  • Zitat von Nemere

    Wenn jemand, der mit dem Nick "Sicherheitsberatung" hier ins Forum geht, so etwas empfiehlt, kann man nur raten, sich von ihm keine "Sicherheitsberatung" geben zu lassen! Solche Empfehlungen sind nicht mehr nur fahrlässig, sondern gefährlich.


    Um dein Zitat einmal aufgreifen zu dürfen: solche Empfehlungen, wie du sie oben gibst, können auch teuer werden. Ich muss dir sicherlich nicht erklären was unter Rufschädigung fällt und was nicht. Ausserdem, ich bitte dich, sollte der Fragesteller mit seinem Anliegen an die Schule herantreten, was denkst du wird da geschehen? Denkst du die Lehrkraft wird ihr Fehlverhalten eingestehen oder glaubst du nicht auch das es eher heißen wird; Das oder die Kinder fassen die Vorgänge Falsch auf? Was ist wohl wahrscheinlicher.... Und um die Aufnahmen (nach Abwägung der rechtlichen Seite) zu erklären: sollte sich die Lehrkraft wie oben verhalten, kann man sie mit eventuellen Aufnahmen konfrontieren. Auch wenn man hierbei gegen geltendes Recht verstößt. Ausserdem gehe ich davon aus, beim Fragesteller handelt es sich nicht um einen gewerblichen Sicherheitsdienstleiter (sonst verwundert mich die Frage doch schon sehr) sondern um einen besorgen Elterteil ohne Rechtswissenschaftlichen Hintergrund. Hierbei möchte ich dich an paragraph 17 StGB erinnern. Das würde dann ja wohl (sollte es über Umwege dort, zwar unwahrscheinlich aber nicht unmöglich, landen) vor Gericht greifen. Belehre mich gerne sollte ich falsch liegen. Man lernt ja nie aus.....

  • Zitat von Sicherheitsberatung

    1. Der Beitrag ist über ein Jahr alt (fraglich ob man da so in die presche springen muss. Vorallem in dieser Art?.


    Dein Beitrag vom 08.06.2013 hat diesen alten Beitrag wieder aufleben lassen - nicht meine Antwort.

  • Zitat

    War in der Fragestellung keine Rede von gerichtsverwertbaren beweisen.


    Was soll das Ganze dann für einen Sinn machen, wenn es nicht nötigenfalls zu einem Verwaltungsgerichtsverfahren kommen kann: Die Eltern sind der Meinung, dass der Lehrer das Kind schikanös behandelt und dass er deswegen aus dem Unterricht entfernt werden muß - Lehrer und Schulleitung sind gegenteiliger Meinung. Wenn die Eltern sich durchsetzen wollen, bleibt nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ob man dem Kind damit einen Gefallen tut, ist fraglich.


    Zitat

    was unter Rufschädigung fällt

    Das mit der angeblichen Rufschädigung zur Unterdrückung einer freien Meinungsäußerung scheint jetzt im Forum Mode zu werden. Es wurden klare Rechtsverstösse vorgeschlagen, darauf wird man noch hinweisen dürfen.


    Zitat

    Und um die Aufnahmen (nach Abwägung der rechtlichen Seite) zu erklären: sollte sich die Lehrkraft wie oben verhalten, kann man sie mit eventuellen Aufnahmen konfrontieren. Auch wenn man hierbei gegen geltendes Recht verstößt.

    Die Position der Eltern dürfte im Gespräch mit der Schulleitung (die der Lehrer dann garantiert einschalten wird) danach nicht mehr allzu gut sein.

  • Das ist mir bewusst. Es war auch nicht gegen dich gemünzt. Es ging mir nur um die Art deines einwandes. Man kann naturlich so reagieren wenn der Post aktuell ist und man einen Fragesteller davor bewahren möchte einem falschen Ratschlag zu folgen. Aber da der Post, wie erwähnt, über ein Jahr her ist, kann man auch auf einer sachlichen Ebene (ohne Kommentare wie dieses von dir gemachte) darauf hinweisen das da ein Fehler vorliegen könnte. Geantwortet habe ich auf diesen Post da momentan in der Presse und anderen Medien eben solche Fälle wieder an Aktualität erfahren haben. Es könnte sein, das ein aktueller Fragesteller auf die antworten aufmerksam wird. In diesem Sinne Lg.


  • EDIT: "Dann garantiert einschalten wird". Die Position der Eltern ist wohl so oder so nicht mehr allzu gut.

  • Hier haben wir wieder das leidige Problem in der Sicherheitsbranche.


    Keine Ausbildung? Null Problemo, schläftst ein paar Stunden bei einem Ausbildungsbetrieb und schon bekommst ein Zertifikat und kannst dich "Sicherheitssupermann" nennen! Der verteilt beim Kunden dann die guten Ratschläge ala "Lieber Kunde, mach mal was kriminelles aber beachte den rechtlichen Aspekt! Wenn du erwischt wirst, berufst du dich einfach auf §17 StGB" - was für ein bull.....!!


    In jedem anderen Berufszweig würde dieser offene Aufruf zur kriminellen Handlung sofort zur Aberkennung sämtlicher Berufsabschlüsse und Ausschluss aus sämtlichen Kammern etc. führen. Hier wird noch mit Anzeige wegen Rufschädigung gedroht - arme Sicherheitsbranche.


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Man könnte meinen das es gerade eine ganz besondere Phase hart, wenn ich mir weinige Postings bzw Topics anschaue... vielleicht liegt es am Wetter?

  • Es ist interessant wie ihr von einem Thema zum nächsten gesprungen wird. Von welchen "Kunden" redest Du Locationscout? Irgendwie erscheint es mir als ob die hälfte die sich an diesem Beitrag beteiligt nicht lesen kann ?? Es ist absolut keine Rede davon sich auf § 17 StGB zu berufen, ich werde garantiert niemandem raten sich strafbar zu machen. Aber, mal an die ganzen Spezialisten hier, wenn jeder hier so schlaue Ratschläge gibt,wie wäre es denn mal mit eigenen Vorschlägen?? Weil, ganz ernsthaft, Beiträge von anderen kann ich auch torpedieren. Und ausser:" Mal mit den Lehrern und der Schulleitung das Gespräch suchen", kam bisher nichts. Und, es steht völlig ausser Frage, die Schulleitung wird (ohne Beweis) in erster Linie immer zur Lehrkraft stehen.

  • Zitat von Sicherheitsberatung

    Beiträge von anderen kann ich auch torpedieren.


    Ich glaube, Du hast ein Problem damit, Kritik anzunehmen. Wir haben Dich auf die Fragwürdigkeit Deiner Vorschläge hingewiesen. Wenn das für Dich torpedieren ist, dann nenne ich Dein Verhalten eine Trotzreaktion.


    Meine Meinung ist: Besser keine Ratschläge als rechtlich und einsatztaktisch zweifelhafte Vorschläge. Es ist leider in der Sicherheitsbranche Mode geworden, zu versuchen, mit allen möglichen Tricksereien und Mogeleien sich an geltenden Gesetzen und Bestimmungen vorbeizuwinden. Du hast oben übrigens für mein Empfinden sehr eindeutig den § 17 StGB ins Feld geführt. Wer versucht, den Verbotsirrtum als Entschuldigung für geplante vorsätzlich rechtswidrige Handlungen einzusetzen, hat nach meiner Ansicht eine merkwürdige Rechtsauffassung: "Ich weiß zwar genau, dass mein Vorschlag rechtswidrig ist, aber wenn es aufkommt, können die Täter, die meinen Vorschlag gefolgt sind, ja behaupten, sie hätten nicht gewusst, dass es illegal ist."


    Aber zum Thema:


    In einer Vielzahl von Fällen ist das sog. "Mobbing" nicht anderes als Überempfindlichkeit oder Nichtakzeptanz berechtigter Kritik. Das Schulkind löst eine Aufgabe falsch oder hat keine Hausaufgaben gemacht oder hat ein Schulbuch zuhause vergessen - der Lehrer weist das Kind auf diesen Fehler hin - peng, schon wird er des "Mobbings" des armen Kleinen beschuldigt. Die Eltern geben natürlich sofort dem Kind recht, denn "unser Kind ist doch so lieb und brav und außerdem sind alle Lehrer sowieso böse und schlecht und stellen völlig überzogene Anforderungen".
    Wenn heute jemand behauptet, er würde "gemobbt", wird ihm leider unbesehen zunächst einmal geglaubt, er hat einen nicht objektivierten Wahrheitsbonus für sich. So auch hier - es wird einfach davon ausgegangen, dass die Behauptungen des Kindes stimmen und alles schießt sich auf den Lehrer ein, statt zunächst einmal zu prüfen, ob die Angaben des Kindes überhaupt den Tatsachen entsprechen.


    Ich bleibe bei meinem schon einmal vorgetragenen Vorschlag:
    Das einzige Mittel, um hier weiter zu kommen, sind lösungsorientierte und ergebnisoffene Gespräche mit den Betroffenen. Wenn die Eltern natürlich wutschäumend zur Schulleitung rennen und den Lehrer mit ihren Beschuldigungen sofort vorverurteilen, ist es Pflicht des Rektors sich zunächst vor seinen Mitarbeiter zu stellen und für eine sachliche Aufklärung des Falls zu sorgen.
    Gut bewährt hat sich hier ein Gespräch Lehrer - Schulleitung - Eltern unter Einschaltung eines Mediators. Hier bieten sich z.B. die Schulpsychologen oder auch die an manchen Schulen vorhandenen Sozialpädagogen an. Ein Schulpsychologe kann in der Folge auch mit anderen Kindern aus der Klasse sprechen, um deren Sicht auf das angebliche "Mobbing" zu sehen. Gerade beim Gespräch mit Klassenkameraden stellt sich oft heraus, das der angeblich gemobbte kleine Sonnenschein nur nie gelernt hat, mit berechtigter Kritik des Lehrers umzugehen.
    Schließlich könnten noch die Schulämter als nächsthöhere Instanz mit ins Boot genommen werden.
    Das ist natürlich alles nicht so plakativ und spektakulär wie ein verdecktes Aufzeichnen der Lautäußerungen des betroffenen Lehrers durch ein zu einer tatbestandsmässigen Handlung angestiftetes Kind.


    Jetzt kannst Du meinetwegen auch behaupten, ich würde Dich "Mobben".

  • Zitat von Sicherheitsberatung

    Und, es steht völlig ausser Frage, die Schulleitung wird (ohne Beweis) in erster Linie immer zur Lehrkraft stehen.


    Dem ist nicht so. Ein Schulleiter muss in erster Linie für Klärung sorgen. Vielleicht ist die Lehrkraft schon öfters aufgefallen.


    Vielleicht möchte der TE sich nochmal zu Wort melden was bisher passiert ist?

  • im Zweifel zwar für den Angeklagten, aber hier ist man nicht vor Gericht und ein Schulleiter muss viele Dinge abwägen... ist doch etwas dran an den Vorwürfen, es eskaliert und er war nachweislich informiert, sieht es mehr als nur dunkel für ihn und seine Karriere aus.

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