• Erster Beitrag

    Moin,


    hat von Euch jemand ne Ahnung, was den Beamten über Funk für Auskünfte erteilt werden, wenn eine POLAS-Abfrage gemacht wird?


    Da ich privat wohl nicht gerade aussehe wie der Musterbürger, kommt es alle paar Jahre mal vor, dass eine Streife der Meinung ist kurz meine Personalien überprüfen zu müssen.
    Für mich kein Problem, ich bin polizeilich noch nie in Erscheinung getreten, zumindest nicht negativ. Sehr oft aber natürlich schon als Zeuge / Festnehmender.


    Letztes Mal hab ich mich nur gewundert, dass der Beamte sich bei mir sofort mehrfach mit einem freundlichen Grinsen entschuldigte, nachdem er die Abfrage (natürlich heimlich im Auto) gemacht hat.

  • Hä?


    Jeder, der berechtigt Abfragen tätigt, weiß um den Informationsgehalt der Ergebnisse/Erkenntnisse.


    Meistens ist aber gut erkennbar, ob man mit "tiefgehenden Schiffen" zu tun hat.

  • Der Polizeibeamte weiss über das, was die PAD aussagt und was nicht bestens Bescheid...


    Grob gesagt: Wenn jemand eine zweistellige T-Gruppen-Zahl hat, ist das in der Regel ein Schmutzfuß. Da braucht man dann auch kein Wissen über den Ausgang der Verfahren mehr, um zu diesem Schluss zu kommen. Dank der Schlüsselzahlen weiss der Abfragende auch, wegen was da ermittelt wurde.
    Kommen dann noch bestimmte personenbezogene Merkmale dazu (die so rein gar nichts mit tatsächlich erfolgten Verurteilungen zu tun haben), dann wirds erst richtig interessant.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Liebe Kollegen ,


    nochmals bei der Abfrage z.B. über POLAS werden definitiv ohne wenn und aber alle eingeleiteten Ermittlungsverfahren abgerufen , ob der Betroffene schuldig war oder nicht und ob er verurteilt wurde oder nicht wird nicht mitgeteilt , teilweise ist das der Polizeibehörde auch nicht bekannt . Ich denke das dies teilweise zumindest einen erheblichen Nachteil mit sich bringen kann . Eingestellte Verfahren nach § 170 sind aus den polizeilichen Informationssystem zu löschen , wird aber oftmals nicht gelöscht oder vergessen zu löschen . Wenn also jemand mal bei einer Kontrolle nicht so behandelt wird , wie er denkt das es korrekt sei weht der Wind vllt daher das die Beamten keine Kenntnis von einer eventuellen Unschuld haben . Ganz hilfreich ist es , mal eine Selbstauskunft über alle gespeichterten Vorgänge zu beantragen . Ich habe das beim LKA gemacht und ich habe da z.B. gesehen das ich durch eine Waffenbehörde auf Zuverlässigkeit überprüft wurde , obwohl ich nie einen Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt habe . Da dachte ich mir auch , soviel zum Thema Datenschutz.....

  • [quote='dcsecurity'] Eingestellte Verfahren nach § 170 sind aus den polizeilichen Informationssystem zu löschen , wird aber oftmals nicht gelöscht oder vergessen zu löschen . Wenn also jemand mal bei einer Kontrolle nicht so behandelt wird , wie er denkt das es korrekt sei weht der Wind vllt daher das die Beamten keine Kenntnis von einer eventuellen Unschuld haben quote]


    Das meine ich ja :!:

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