Ich hätte da einige Fragen zu meinem Vertrag.
Im Vertrag steht unter dem Punkt "Arbeitszeit":
Die Arbeitszeit richtet sich nach dem §6 des MRTV vom 30.08.2011 für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ff. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen dieses Vertrages Nacht-/Sonntags-/Mehr- und Überarbeit zu leisten.
Im MRTV steht das man eine 48std Woche hat, es auch zu ausnahmen wie 10 std kommen kann, aber das wiederum ausgeglichen werden muss.
Ich arbeite momentan meistens 5-6 Tage in der Woche und das im 12Std System dann habe ich einen tag frei und wider alles vom Anfang.
Meine Frage zu dem Punkt lautet wie folgt: Ist das rechtens? Darf der AG sowas? Sollte er es nicht dürfen und ich ihn daraufhin anspreche und er mich kündigt(bin noch in der Probezeit) kann ich die Kündigung anfechten?
Frage 2:
Bin momentan krank und möchte mich krankschreiben lassen, kann der AG mich deswegen kündigen?(nicht vergessen bin immer noch in der Probezeit)
Frage 3:
Gibt es eine Instanz die sich meinen Vertrag prüfen kann ob alles rechtens ist was drinnen steht?
MFG Hayat