Vertrag nicht gültig?

  • Ich hätte da einige Fragen zu meinem Vertrag.


    Im Vertrag steht unter dem Punkt "Arbeitszeit":
    Die Arbeitszeit richtet sich nach dem §6 des MRTV vom 30.08.2011 für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ff. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen dieses Vertrages Nacht-/Sonntags-/Mehr- und Überarbeit zu leisten.


    Im MRTV steht das man eine 48std Woche hat, es auch zu ausnahmen wie 10 std kommen kann, aber das wiederum ausgeglichen werden muss.



    Ich arbeite momentan meistens 5-6 Tage in der Woche und das im 12Std System dann habe ich einen tag frei und wider alles vom Anfang.


    Meine Frage zu dem Punkt lautet wie folgt: Ist das rechtens? Darf der AG sowas? Sollte er es nicht dürfen und ich ihn daraufhin anspreche und er mich kündigt(bin noch in der Probezeit) kann ich die Kündigung anfechten?



    Frage 2:
    Bin momentan krank und möchte mich krankschreiben lassen, kann der AG mich deswegen kündigen?(nicht vergessen bin immer noch in der Probezeit)


    Frage 3:
    Gibt es eine Instanz die sich meinen Vertrag prüfen kann ob alles rechtens ist was drinnen steht?



    MFG Hayat

  • Diese "Instanz" gibt es. Man nehme den Vertrag und gehe damit zum Anwalt. Der prüft den Vertrag und teilt Dir dann seine fachkundige Meinung dazu mit.


    Auch für alle anderen von Dir gestellten Fragen wäre der Anwalt der beste Ansprechpartner. Drr kann und darf dich individuell beraten und Deine Fragen fachkundig beantworten.
    Das ist hier im Forum nicht möglich. Hier kannst Du nur allgemein gehaltene Antworten erhalten

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • 1. In der Probezeit kann man ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.


    2. 12 Stunden-Schichten sind im Bewachungsgewerbe erlaubt.


    3. Was Du schilderst, ist "normal" im Bewachungsgewerbe, besonders in den unteren Lohngruppen.

  • "In der Probezeit kann man ohne Angaben von Gründen gekündigt werden."


    Im Prinzip ist diese Aussage schon richtig.
    Besser für Arbeitgeber wäre aber diese:


    "In der Probezeit sollte ohne Angaben von Gründen gekündigt werden."


    Denn wenn angegebene Gründe sich gerichtlich als falsch erweisen, ist die Kündigung rechtsunwirksam.

  • Zitat


    2. 12 Stunden-Schichten sind im Bewachungsgewerbe erlaubt.


    Das klingt als gäbe es eine allgemeine Freigabe, die hätte ich doch gerne mal unter nennung der Quelle von Dir belegt ;) Ich kenne keine generelle Ausnahme vom AZG bzw Teilen hiervon.

  • Grundlage: AZG: §7 1.1a)


    Hier: Hinweis auf tarifvertragliche Regelungen und ....über 10 Stunden verlängern, wenn in die AZ regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt.


    §6 MRTV Bewachungsgewerbe 1.1.: ....wenn in die Az regelmäßig.... usw.


    das ist der Verweis und die Umsetzung im Bewachungsgewerbe. Dass das ein Gummiparagraph ist, ist mir schon klar. Wenn ich 12 Stunden am Empfang sitze, habe ich definitiv Zeiten in denen nichts zu tun ist, aber ich bin präsent....

  • Zu 1. Lies den letzten Paragraphen in deinem Vertrag :wink:


    Krank in der Probezeit ist immer schlecht. Kündigen ist ohne Angabe von Gründen möglich, da hast du keine Angriffsfläche.

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