• Hi,


    meine Security Firma, bei der ich arbeite, hat eine Dienstantrittskontrolle eingeführt.
    Das heisst man muss sich in einem bestimmten Intervall regelmässig
    telefonisch melden (zb alle stunde). Eine Dienstantrittsmeldung kenne ich und finde ich auch gut.
    Aber alle stunde sich zu melden egal ob tag oder nacht, egal wieviele leute am objekt arbeiten,
    ist doch schon fast stalking, oder was meint ihr dazu? Ist das rechtlich auch i.o.?
    Mfg
    Intel

  • Dient der Sicherheit sowie der Kontrolle der Mitarbeiter - ist also OK (rechtlich wie auch moralisch).


    "Stalking" ist blödsinn.

  • Doch, das ist Stalking. Genauso wie eine zu erbringende und geschuldete Arbeitsleistung Sklaverei ist, winterliche Temperaturen eine Form von Schikane darstellen und die pünktliche Zahlung des Lohns eigentlich nur der Abschluss einer zeitlich definierten menschenunwürdigen Prostitutionshandlung ist.


    Mich wundert, warum immer das Negative gesucht und unterstellt wird und nicht im Ansatz mal daran gedacht wird, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorge- und Aufsichtspflicht nachkommt...


    Wo sind wir gelandet...?

  • Wer weiss wie oft versucht wird den Chef zu verarschen? Ich denke das es gute Gründe hat warum er das tut. Bei der heutigen Arbeitsmoral die von manchen Mitarbeitern an den Tag gelegt wird kann ich so manchen Chef verstehen.

  • Die Anweisung, sich zu bestimmten Zeiten zu melden, ist sicherlich durch den § 106 GewO gedeckt,
    unabhängig davon, wie man es "empfindet"


    ob man diese Vorgehensweise unter den § 226 BGB (Schikaneverbot) einordnen kann, bezweifel ich mal, solange es im angemessenen Rahmen bleibt (z.b. stündliche Meldung)


    evtl. wäre auch - je nach Einzelfall - der § 130 OwiG einschlägig

    Fachleute wirken auf Laien aus verständlichen Gründen unverständlich.

  • Aufgrund eines Fehlverhaltens (Mitarbeiter hat mit hochgelegten Füßen in der Pforte geschlafen) durfte bei uns die gesamte Belegschaft eines Objekts "büßen": Alle 30 Minuten in der NSL melden.


    Hat alle genervt, nicht nur die Mitarbeiter am Objekt. Auch die NSL-Mitarbeiter waren genervt von der Anweisung...


    ...aber so ist das halt: Einer baut Mist, alle anderen baden es aus.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • "Profi-Werkschützer" sind Meister der Kurzschlafphasen


    auch ein 30 min-Rythmus ist zu schaffen :D


    bedenklich und arbeitsrechtlich angreifbar werden aber solche Anweisungen, wenn sie - wie geschildert - eine Sanktion darstellen sollen bzw. als Kollektivstrafe gesehen werden können bzw. keine anderen sachlichen Gründe anführbar wären
    insbesondere unter Berücksichtigung des "billigen Ermessens" nach 106 GewO, 315 BGB


    aber dies stellt ja eine lediglich theoretische Betrachtung dar, die in der allgemein gelebten Praxis vernachlässigbar wäre :evil:

    Fachleute wirken auf Laien aus verständlichen Gründen unverständlich.

  • alle verstärkt zu kontrollieren, weil einer Mist gebaut hat, ist aber eine Sanktion, noch dazu eine kollektive Sanktion


    fördert auch wieder mal das Denunziantentum, da das Signal gesetzt wird, wenn einer Fehler macht, haben alle darunter zu leiden


    wirksames Führungsmittel
    aber mit modernen Führungsmethoden hat das wieder mal gar nichts zu tun...........

    Fachleute wirken auf Laien aus verständlichen Gründen unverständlich.

  • Zitat von klaus

    Richtige Profis rufen dann mit ihrem Handy von daheim oder sonst wo an. ;-)


    Oder Rufumleitung mit Nummernanzeige des Festnetztelefons :mrgreen:

  • Kommt drauf an. Bei einem Einzelarbeitsplatz nicht.
    Gem. §8 DGUV V1 ist da eine Überwachung durch technische oder organisatorische Massnahmen erforderlich.


    Diese Kontrollanrufe wären eine solche organisatorische Massnahme.
    Damit soll gewährleistet werden, dass im Falle des Falles auch zeitnah Hilfe geschickt werden kann. Und jetzt überleg mal: Du kippst direkt nach dem Anruf um - was ist dann besser, wenn nach 30 Minuten jemand merkt, dass da was nicht stimmt und Hilfe schicken kann oder erst nach 2 Stunden?


    Aus diesem Gedanken heraus könnten sogar 30 Minuten zu lange sein.


    Technische Massnahmen sind nicht überall einfach so durchführbar, da ist in vielen Fällen auch der Auftraggeber gefordert, der da mitspielen muss.
    Klar, es gäbe auch entsprechende Handys oder Funkgeräte mit eingebauter Totmannschaltung, die dann anschlagen wenn das Gerät in einen bestimmten Winkel kippt. Solche Lösungen sind natürlich optimal - kosten aber Geld, das nicht jeder Unternehmer bereit ist auszugeben.

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