Folgende Rechtsfrage beschäftigt mich und hier gibt es verschiedene Auffassungen und Meinungen. Eure Meinung würde mich interessieren
Sachverhalt:
Als Selbstständiges Sicherheitsunternehmen erfüllen wir alle Voraussetzungen und haben die Zulassung durch das Ordnungsamt (34a, Haftpflichtversicherung, Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt).
Als Einzelunternehmen werden verschiedene Aufträge aufgenommen und diese mit Personal besetzt. Hierzu gehören Positionen, die nach 34a GewO eine bestandene Sachkundeprüfung verlangen. Die eingesetzten Mitarbeiter haben die Vorraumsetzungen erfüllt.
Es gibt Mitarbeiter mit denen gibt es ein Arbeitsverhältnis und die Sozialabgaben werden abgeführt. Andere Mitarbeiter, sind selbstständig und arbeiten auf Rechnung, da hier nur selten Aufträge bestehen.
Die offene Rechrsfrage:
Dürfen Mitarbeiter, zwar mit bestandener 34a Prüfung, die auf einer Position arbeiten, die nach 34a GewO, einer besonderen Sachkundeprüfung verlangen auf Rechnung arbeiten, da Sie selber ja kein Sicherheitsunternehmen angemeldet haben oder müßen dies Mitarbeitereinen Arbeitsvertrag haben.
Eure Meinung? Vielen Dank und kollegiale Grüße!