Selbstständig auf 34a Positionen

  • Folgende Rechtsfrage beschäftigt mich und hier gibt es verschiedene Auffassungen und Meinungen. Eure Meinung würde mich interessieren


    Sachverhalt:


    Als Selbstständiges Sicherheitsunternehmen erfüllen wir alle Voraussetzungen und haben die Zulassung durch das Ordnungsamt (34a, Haftpflichtversicherung, Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt).
    Als Einzelunternehmen werden verschiedene Aufträge aufgenommen und diese mit Personal besetzt. Hierzu gehören Positionen, die nach 34a GewO eine bestandene Sachkundeprüfung verlangen. Die eingesetzten Mitarbeiter haben die Vorraumsetzungen erfüllt.
    Es gibt Mitarbeiter mit denen gibt es ein Arbeitsverhältnis und die Sozialabgaben werden abgeführt. Andere Mitarbeiter, sind selbstständig und arbeiten auf Rechnung, da hier nur selten Aufträge bestehen.
    Die offene Rechrsfrage:
    Dürfen Mitarbeiter, zwar mit bestandener 34a Prüfung, die auf einer Position arbeiten, die nach 34a GewO, einer besonderen Sachkundeprüfung verlangen auf Rechnung arbeiten, da Sie selber ja kein Sicherheitsunternehmen angemeldet haben oder müßen dies Mitarbeitereinen Arbeitsvertrag haben.


    Eure Meinung? Vielen Dank und kollegiale Grüße!

  • Zitat von Roxin

    Die offene Rechrsfrage:
    Dürfen Mitarbeiter, zwar mit bestandener 34a Prüfung, die auf einer Position arbeiten, die nach 34a GewO, einer besonderen Sachkundeprüfung verlangen auf Rechnung arbeiten, da Sie selber ja kein Sicherheitsunternehmen angemeldet haben oder müßen dies Mitarbeitereinen Arbeitsvertrag haben.


    Etwas wirr...? Ich komm da nicht so ganz mit.


    Ein Versuch das auseinander zu klamüstern:
    Da sind Personen eingesetzt, die sollen "auf Rechnung arbeiten" ohne ein Unternehmen zu haben? Wie soll das gehen?


    Im Übrigen gibt es keine "besondere Sachkundeprüfung" nach §34a GewO. Es gibt lediglich entweder die Unterrichtung (40 Stunden für Beschäftigte, 80 Stunden für Unternehmer) oder die für bestimmte Tätigkeiten geforderte Sachkundeprüfung (welche die Unterrichtung ersetzen würde - wer die SKP hat, braucht nicht auch noch die Unterrichtung, egal welche).

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Tur mir leid, ist als Leihe des Rechts schwer zu beschreiben.


    EIn Sicherheitsunternehmen ist gemeint. Die Selbstständigen haben natürlich ein Gewerbe angemeldet, allerdings sind die Vorraussetzungen für Unternehmen die im Sicherheitsbereich arbeiten höher.


    Gemeint ist die Prüfung, die die Unterrichtung ersetzt.


    Es geht vorallem um kontrollen vom Zoll.

  • Einfacher gefragt. Brauchen Leute die auf 34a Positionen sind einen Arbeitsvertrag oder kann man auch auf Rechnung arbeiten.

  • Es bleibt wirr.


    Gehen wir mal zu den Grundlagen:
    Um ein Unternehmen im Bewachungsgewerbe ("Bewachung fremden Eigentums oder Leben") eröffnen zu dürfen bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis nennt man Bewachungserlaubnis. Nachzulesen im §34a GewO.


    Um diese Erlaubnis zu erhalten, bedarf es neben einigen anderen Voraussetzungen (Suchfunktion des Forums hilft hier weiter) zunächst entweder der 80h-Unterrichtung oder eben der Sachkundeprüfung nach §34a GewO i.V.m. der BewachV.


    Ohne diese Bewachungserlaubnis darf niemand als Selbständiger Bewachungen durchführen.


    Wenn also jemand beispielsweise zwar ein Gewerbe als "Service-Dienstleister" angemeldet hat, aber keine Bewachungserlaubnis hat, darf er auch nicht im Bewachungsgewerbe als Selbständiger arbeiten. Er darf kein fremdes Eigentum oder Leben als Selbständiger bewachen, selbst wenn er die Sachkundeprüfung nach §34a GewO erfolgreich absolviert hat.


    Ein Beschäftigter (also angestellter Sicherheitsmitarbeiter eines ordentlich angemeldeten und erlaubten Sicherheitsunternehmens) bedarf keiner Bewachungserlaubnis. Der Unternehmer muss den Mitarbeiter lediglich der Behörde zur Überprüfung melden - und er darf grundsätzlich auch erst nach Freigabe durch die zuständige Behörde mit Bewachungstätigkeiten betraut werden.

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  • Vielen Dank für die Information, trotz meiner wirren Ausgangsfrage. Hilft mir sehr weiter.


    Die Frage ist bloß, wieso das vom Zoll bemängelt wird.

  • Wer ohne Bewachungserlaubnis fremdes Eigentum oder Leben bewacht, begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. §144 (1) 1f GewO.
    Geahndet kann das mit einer Geldbuße bis zu 5000 EUR.


    Wenn das Ganze "beharrlich wiederholt" vorkommt, steht eine Straftat gem. §148 GewO im Raum.



    Zuständig für die Überwachung gewerberechtlicher Vorschriften wäre allerdings nicht der Zoll, sondern die örtlichen Ordnungs- bzw. Gewerbeämter.
    Sollte dem Zoll etwas gewerberechtlich relevantes bei einer Kontrolle auffallen, wäre wahrscheinlich lediglich eine Mitteilung des Zolls an die zuständigen Behörden die Folge - die dem dann möglicherweise weiter nachgehen.


    Der Zoll interessiert sich vielmehr für Schwarzarbeit oder eben auch für die in dieser Thematik im Raum stehenden Frage der möglichen Scheinselbständigkeit.

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  • Zitat von guardian_bw

    Der Zoll interessiert sich (...) für die in dieser Thematik im Raum stehenden Frage der möglichen Scheinselbständigkeit.

    Das ist anzunehmen, wenn man den Wort- und Buchstabenmüll irgendwann zerlegt bekommen hat und sich nach dem drölften Anlauf herausstellt, worauf der Thmenstarter eine Antwort sucht.


    Ganz einfacher Stoff dazu:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit


    Liest sich so, als wenn jemand geglaubt hat, man könne Arbeitnehmer als günstige "Rechnungsschreiber" durchdrücken und sich so finanzielle Vorteile verschaffen.


    Persönliche Meinung (interessiert niemanden, ich schreibe es aber trotzdem):
    Blitz und Donner mögen diese Arschlöcher treffen, die unser Sozialsystem auf diese plumpe Art und Weise aushebeln wollen und den Arbeitnehmern dabei den ach so tollen Stundenlohn versprechen.
    Leider trifft es bei den folgenden Ermittlungsverfahren selten die Verursacher, sondern häufig nur das schwächste Glied der Kette, die an den Nachforderungen zu Grunde gehen - die Anstifter kommen viel zu oft mit einer vergleichsweise humanen Summe aus der Sache raus...


    Sollte meine Vermutung in die falsche Richtung gehen, ziehe ich die Aussage zurück und entschuldige mich - die, die nach obigem System verfahren, dürfen trotzdem gerne von Naturgewalten heimgesucht werden.

  • Ein netter Umgang mit neuen Mitgliedern. Hier geht es vorallem um solche Zustände, wie mir vorgeworfen worden sind, zu verhindern. Es gibt genug Kollegen auf dem Markt, die mehre Jobs haben und um eben die Steuerklasse zu umgehen, auf Rechnung arbeiten wollen.
    Ich zahle meinen Mitarrbeitern, dass was Ihnen zusteht.
    Ich gebe zu, meine Frage war etwas kompliziert formuliert, aber in diesem Bereich ist es auch ziemlich schwer, die richtigen Worte zu fassen. Aber Müll ist es sicherlich nicht. Und sowas von einem Mod. Wenn das der übliche Umgang mit Menschen hier ist, bitte ich meinen Beitrag zu entschuldigen. Es wird sicherlich der letzte gewesen sein,
    Trotzdem vielen Dank für die Antwort.


    Kollegiale Grüße!

  • Lesen heißt lösen.


    Wenn ich als Moderator schreibe, habe ich eine andere Schriftfarbe - wie die Kollegen auch.
    Ansonsten bin ich hier lediglich mit meiner privaten Denk- und Sichtweise unterwegs und bin einfacher User, wie alle anderen User auch.


    Ich halte nichts von weichgespülten Schreibereien und einem generellen Kuschelkurs, schon gar nicht, wenn man über üble Dinge diskutiert. Dazu passt der Spruch, dass ich lediglich für das verantwortlich bin was ich schreibe und nicht für das, was Du daraus verstehen willst.


    Ich habe in meinen Zeilen bereits eine (generelle) Entschuldigung verbaut. In diesem Forum ist es aber nicht wie in einer Gesprächsrunde - die Zeilen bleiben für die "Nachwelt" erhalten und sind öffentlich einsehbar.
    Wenn hier jemand nach Scheinselbständigkeit sucht, weil er seine Arbeitnehmer als Rechnungsschreiber ausbeuten will, kann er gerne lesen, dass ich ihm alle Krankheiten aus dem Index eines medizinischen Lehrbuchs wünsche.


    Ob Du nun neues Mitglied bist oder nicht - wer als Unternehmer agiert, muss ein dickes Fell haben.
    Man hat im Wettbewerb auch in den ersten Jahren keinen Welpenschutz - soll heißen, dass von Anfang an mit voller Leistung gefahren wird. Bauste Scheiße, biste dran.


    Die Sache ist tatsächlich kein Müll, wir reden über alltägliche und gegenwärtige Dinge, die von ganz vielen selbsternannten "Großunternehmern" (man beachte die Schilderungen fast aller Webseiten, hier wird immer im Superlativ geschrieben) aufgeschnappt werden. Dadurch werden jährlich etliche Millionen an den Sozialkassen verbeigeschleust. Geld, das dem System fehlt, nur weil irgendein Spacken meint, man könne es so machen. Da es aber relativ viele Spacken, gerade in diesem Gewerbe, gibt, wird aus Einzelfällen ganz schnell ein Generalverdacht. Das ist nicht böse oder persönlich gemeint, aber ein nicht geringer Teil der Unternehmer dieses Gewerbes versucht nunmal sehr häufig, jeden noch so gemeinen Trick umzusetzen, der in seinem kleinen kranken Kopf halb durchdacht ausgebrütet wurde. Das man sich damit angreifbar und unglaubwürdig macht, ist erstmal völlig egal - man hat ja das Rad neu erfunden, ein super Schlupfloch aufgetan und wird dadurch zukünftig ein viel besseres Leben führen.


    Ich schweife ab.


    Wir agieren hier in einem öffentlichen Forum.
    Viel besser wäre, seinen Text in Ruhe zu gestalten, ihn zu überprüfen und dann erst zu posten.
    Dadurch entstehen dann auch weniger Probleme und man verliert sein Gesicht nicht.
    Ist nicht auf Dich gemünzt, sondern vielmehr eine generelle Erklärung.


    Immerhin muss man sich auch mal überlegen, wieviele User hier als Unternehmer auftreten, teilweise sogar als Nick den Namen ihres Stalls ausgewählt haben.
    Buchstaben können mal verrutschen, niemand ist fehlerfrei - aber wenn ich (man erinnere sich an das Superlativ auf den Webseiten) mich als das Maß der Dinge präsentiere, alle möglichen, selbst hochkomplexe Dienstleistungen anbiete und dann als Unternehmer nichtmal im Ansatz meine Muttersprache zu beherrschen scheine, mache ich mich voll zum Honk. Man muss leider davon ausgehen, dass hier der gleiche Schreibstil genutzt wird, den der ehrenwerte Unternehmer auch auf seinem Briefpapier wählt... Peinlich, wenn sowas vermeidbar gewesen wäre... Gerade in einem Bereich, in dem ich in Grundrechten meiner Mitbürger rumfinger oder auch manchen Menschen rechtmäßig Schmerzen zufügen oder auch mal die Freiheit entziehen muss, sollte ich mich doch einigermaßen ausdrücken können, oder?


    Es gibts die Möglichkeit, seinen Text zu editieren, man kann auch in Ruhe alles überfliegen und erst dann auf "Absenden" klicken.


    Wie gesagt - es ist nicht böse gemeint, nur ehrlich, ohne Geschwafel, ohne Kuschelkurs. Den gibt es übrigens beim Zoll, beim Finanzamt, den Krankenkassen, der BG und bei Mitarbeitern auch nicht. Stimmt alles, läuft es gut - stimmt irgendwas nicht, werden die pissig. Ganz normal.

  • Zitat von Roxin


    Ich zahle meinen Mitarrbeitern, dass was Ihnen zusteht.



    Wie man das wohl verstehen mag?

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Nur mal so am Rande:


    Es ist durchaus möglich in diesem Gewerbe ohne jegliche Qualifikation tätig zu sein und Rechnungen
    zu schreiben. Einige andere melden sich zumindest als Event-Agentur an.
    Solange Zoll und Ordnungsbehörden davon keinen Wind bekommen ...
    Dem Finanzamt ist dies im übrigen völlig egal. Sofern die Rechnungen bei der Steuererklärung
    angegeben werden, fragt keiner ob eine Anmeldung nach §34a vorliegt oder nicht.

  • Es ist auch möglich ohne Fahrerlaubnis einen PKW zu führen, schlimmer sogar, ich kann ihn auch anmelden und noch schlimmer.... ich muss sogar Steuer und Versicherung zahlen.... Solange die Verkehrspolizei im Rahmen einer Kontrolle davon keinen Wind bekommt....
    Dem Finanzamt ist dies, wie auch der Versicherung im übrigen auch völlig egal....


    ^^

  • Zitat von Fump

    Dem Finanzamt ist dies, wie auch der Versicherung im übrigen auch völlig egal....


    ^^


    Jup, solange schön alle Abgaben gezahlt werden :mrgreen:

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