Kollege verliert Waffentrageerlaubnis wegen Dönerkauf

  • Hallo Kollegen
    Eigentlich wollte ich den Betreff "Döner kaufen ist gefährlich" nennen. Aber da hätten sicherlich viele gefragt was das soll. Ein Bekannter aus einem in Hannover ansässigen Geldtransport Unternehmen ist folgendes passiert. Er war mit seinem Kollegen unterwegs und hatte Hunger. Er ist aus dem Geldtransporter ausgestiegen und wollte sich am Imbiss einen Döner kaufen und hatte seine Waffe im Holster.
    Minuten später kam ein Streifenwagen dann ein zweiter und anschließend noch 2 Beamte in Zivil.
    Irgendwer hatte die Polizei informiert und der Kollege wurde verhaftet und ihm wurde mit sofortiger Wirkung die Waffentrageerlaubnis entzogen. Selbst das vorzeigen der notwendigen Unterlagen änderte nichts daran.
    Der Polizei war es egal das die Waffe dienstlich getragen wurde.
    Hat jemand eine Ahnung auf welcher rechtlichen Grundlage hier entschieden wurde?
    Das würde bedeuten selbst wenn man Unterwegs mal auf die Toilette muß, gebe ich die Waffe meinem Kollegen im Fahrzeug obwohl man sie laut Dienstanweisung keinem anderen überlassen darf?
    Hat jemand eine Idee, was in solch einem Fall die richtige Entscheidung ist?

  • Moin,


    so richtig vorstellen kann ich mir das irgendwie nicht. Der Diensthabende muss ja auch aussteigen, wenn er das Geld in einen Laden bringt und hat seine Waffe ja auch dabei...


    Widerspruch einlegen


    Liebe Grüße
    Danny

  • Ist der Gang zur Dönerbude der wahre Grund?
    Ist ein anderes Verfahren anhängig?
    Der geschilderte Ablauf lässtvdas vermuten.
    Die Polizei war sehr schnell mit ausreichenden Personal vor Ort.
    8)8)8)

    Wer Lesen kann ist Klar im Vorteil..........oder wer früher Stirbt, ist länger Tod.......

  • Ganz streng ausgelegt hat der Dönerkauf nichts mit Geldtransport zu tun und somit hat er keine Trageerlaubnis mehr. Die gilt ja nur in Ausübung der Arbeit.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Hier mal ein Zitat aus einem ähnlichem Thread:


    Zitat von Silence

    Lese doch einfach mal was auf Deinem WS unter Auflagen steht. Wenn nichts drinnen steht, darfste die unter den rechtl. Anforderungen tragen wie und wo Du willst (ist aber im GWT eher selten denke ich). Steht drin das sie im Rahmen der berufl. Tätigkeiten getragen werden darf, dann also im Dienst (auch Mittagspause fällt in den Dienst). Nur ist hierbei darauf zu achten, dass die Lokalität o.ä. auf den dienstlichen Wegen liegt und zweckgebunden ist! Ansonsten mit der entsprechenden Waffenbehörde sprechen und schriftlich absegnen lassen. Essen ist nunmal ein menschl. Grundbedürfnis!


    Jetzt habe ich nach der Aussage das Innenministerium angeschrieben und um Hilfe bei diesem Thema gebeten. Diese verweisen mich in der Grunsatzfrage auf die Waffenbehörde des Landes. Diese widerum verweist mich, da es in einem Unternehmen, welches Schusswaffen zur Dienstdurchführung besitzt, einen Waffenveranwortlichen mit entsprechender Ausbildungen geben muss, an diesem.


    Dieser sagte mir, das man die Waffe nur dienstlich tragen darf. Auch wenn das Essen zum Grundbedürfnis zählt, darf man die Waffe zum Essen holen nicht "tragen". Entsprechend müsste man die Waffe im Auto entladen und getrennt aufbewahren (unter den bekannten Umständen).


    Ich persönlich würde aber sehr schnell rechtsbeistand suchen, da das Arbeitsverhältniss auf dem Spiel steht.


    Tom

  • Zitat von stinkefuchs

    Stille Post und Hörensagen?


    Wen oder was meinst du?


    Nachtrag zur Eingangsfrage:


    Natürlich kann man die Waffen im Auto belassen und diese auch so, das der Kollege keinen Zugriff darauf hat. Ist sogar oft die sichere Variante.

  • Hallo,


    das passiert aber Tausend mal am Tage in D ohne das gleich das SEK anrückt........ich denke,uns werden
    hier wichtige Informationen vorenthalten.


    Denn ansonsten müßte zum B. im Ruhrgebiet Essen ständig mit tausenden von Polizisten umstellt sein..... :lol:


    Denn hier finden sich morgens und am späten Nachmittag zahlreiche G+W -Fahrzeuge an bestimmten Tankstellen ein.Da laufen dann mehr Waffenträger rum als in so mancher Polizeiwache.......


    Oder in den ganzen Einkaufscentern der großen Ketten wie *****-Center oder *****-Arcaden ,da laufen die
    G+W-Leute ja auch durch....schließlich wird ja nicht immer getauscht sondern bei einigen Firmen ja nur angeliefert.


    Oder die Servcice-Teams für die GAA.....die laufen ja auch zu Zweit mit Wumme durch die Fußgängerzone oder den Bahnhof zum GAA.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Ich hab nichts in der Zeitung gefunden und meine Kollegen haben auch nichts gehört...........weiss jetzt nicht was ich davon halten soll.........das heisst eigentlich weiss ich es schon...............

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Hallo Stinkefuchs,


    das

    Zitat

    Ich meinte das Eingangsposting.


    meinte ich auch.......da fehlen wichtige Informationen.......


    denkbar wären folgende Szenarien


    a) Billigheimer von Security und keine Uniformen


    b) hat auf dicken Max mit der Wumme gemacht


    c) ist Nachfahre des Barones Münchhausen

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Also ich denke das ist Quatsch ... bei soviel Polizeieinsatz müsste man in den Regionalnachrichten etwas dazu finden. Habe das Netz erfolglos durchsucht. Ohne irgendeiner Quelle glaube ich das nicht. :?::?::?:
    Gruß 8)

  • Zitat von Money

    Man hört nichts mehr,falscher Alarm?


    Nein , kein falscher Alarm , die Sache mit dem Kollegen ( mir persönlich bekannt ) ist z. Z . noch in der Untersuchung durch Polizei und dem Rechtanwalt des Kollegen sowie dem Rechtsbeistand des WTU .
    Deshalb möchte ich hier öffentlich im Forum keine Darstellung des Vorfalls widergeben .

    Wenn man jemandem alles verziehen hat, ist man mit ihm fertig

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