Verdienstausfall bei Gericht

  • Moin ,


    weiß jemand, ob es inzwischen wieder den Verdienstausfall für Sicherheitsmitarbeiter bei Gerichtsterminen gibt?
    Erinnere mich nur daran, dass dies vor vielen Jahren abgeschafft wurde, aber einige Leute dagegen geklagt haben.


    Hab nun seit längerer Zeit mal wieder einen ( als Zeuge).

  • Wieso sollte es denn nicht geben? Zusammen mit der Ladung erhält man eine Bescheinigung und erhält den Ausfall im Regelfall an der Gerichtskasse ausgezahlt.

  • Zitat von Spielverderber

    So kenn ich das auch noch bis cirka 2006, wo es dann hieß: nicht mehr für Sicherheitsmitarbeiter


    Wäre mir für Angehörige privater Sicherheitsdienste gänzlich neu.
    Mit welcher Begründung sollte das so sein?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Moin,


    also bei uns ist das kein Problem, muss selber jetzt bald zum Gericht als Hilfsschöffe zur Einweisung... Dazu gabs ne Verdienstausfallbescheinigung, die wird mir mein Arbeitgeber ausfüllen und fertig.


    Liebe Grüße
    Danny

  • Es kann auch sein, dass es damals nur um (Kaufhaus?)Detektive ging, da ich damals in dem Bereich gearbeitet habe.
    Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr, es hieß aber in etwa, dass Zeugenaussagen zum Beruf dazugehören würden.


    Weiß auch nicht, ob dies evtl. nur in Hamburg der Fall war/ist.
    Wohlgemerkt kein Einzelfall, zumindest ging es vielen Kaufhausdetektiven so.

  • Zitat von DannyF95

    Moin,


    also bei uns ist das kein Problem, muss selber jetzt bald zum Gericht als Hilfsschöffe zur Einweisung... Dazu gabs ne Verdienstausfallbescheinigung, die wird mir mein Arbeitgeber ausfüllen und fertig.


    Liebe Grüße
    Danny


    Die Bescheinigung bekomm ich auch jedes Mal mitgeschickt, aber vor Ort hieß es dann immer "gibt's für Ihre Berufsgruppe ja nicht mehr"

  • Ich hatte nie ein Problem mit dem Zeugengeld.


    Ich hatte "natürlich" an dem Gerichtstermin eine Schicht. Diese Schicht wurde dann zuzüglich der Fahrtkosten


    bezahlt. Unterschrift vom Richter und dann entweder Barauszahlung oder Überweisung. Keine Rückfragen.

  • Zitat von Spielverderber

    Die Bescheinigung bekomm ich auch jedes Mal mitgeschickt, aber vor Ort hieß es dann immer "gibt's für Ihre Berufsgruppe ja nicht mehr"


    noch nie erlebt und ich hab die letzten jahre Amt, Land und Arbeitsg durch....

  • Auch ich als damalige Teilzeitkraft in der Sicherheitsbranche habe vor etwa einem Jahr Verdienstausfall erhalten. Als hauptberuflicher Unternehmer in einer anderen Branche konnte ich die Bescheinigung selbst ausfüllen und habe meinen angegebenen Stundenlohn anstandslos gezahlt bekommen.

  • Also in Niedersachsen und NRW habe ich folgende Erfahrung gemacht:
    Das bezieht sich auf Detektive. Wenn ich beim Richter die FKSS angegeben habe gab es anstandslos das Geld, während sämtliche Detektivkollegen bei der selben Verhandlung leer ausgingen....
    Fair ist echt anders! :roll:

    was nicht in der lage ist dich auf der stelle umzubringen, darf sich nicht problem schimpfen...

  • Da wir hier im Unterforum Recht sind, hab ich mal ein Urteil rausgesucht, was evtl. etwas Licht ins Dunkel bringt. Tenor: Fahrtkosten-Gericht und Gehalt-Firma, da die Aussage unmittelbar mit der Tätigkeit als Detektiv zusammenhängt. Vielleicht findet sich ja noch ein Jurist, der nähere Erläuterungen hat.
    Meine eigenen Mutmaßungen bringen uns hier ja nicht weiter...
    http://openjur.de/u/697890.html

    was nicht in der lage ist dich auf der stelle umzubringen, darf sich nicht problem schimpfen...

  • Ich hab in Bayern meine Zeugenaussagen immer bezahlt bekommen (als Detektiv).


    Aber ist mal nett anzusehen, wenn jemand mal genau seiner Arbeit nachgeht und
    den Sachverhalt genau prüft.

  • Zitat von corinn

    Also in Niedersachsen und NRW habe ich folgende Erfahrung gemacht:
    Das bezieht sich auf Detektive. Wenn ich beim Richter die FKSS angegeben habe gab es anstandslos das Geld, während sämtliche Detektivkollegen bei der selben Verhandlung leer ausgingen....
    Fair ist echt anders! :roll:


    Der Link von Dir hat nichts mit der beruflichen Qualifikation zu tun sondern bezieht sich auf eine tarifrechtliche Nummer....
    also Deine Kollegen haben keine Entschädigung erhalten, Du schon, Deine Firma hat Deinen Kollegen und Dir Geld abgezogen? Wenn das so gelaufen ist würde es mich in der Tat interessieren was derjenige der so entscheidet studiert hat...

  • also genaugenommen ist es andersrum, die detektive haben nen anspruch darauf, sich die zeit vom chef bezahlen zu lassen, bzw bei voller bezahlung freigestellt zu werden. so gesehen ist es doch völlig richtig, daß sie nicht gleichzeitig noch ein fiktiver verdienstausfall (der ja garnicht besteht) geltend gemacht werden kann..


    ist für den detektiv ja eigentlich ne gute sache, denn wenn sonst der gerichtstag zufällig auf den freien tag fiele, hätte er ja garkeine entschädigungsansprüche (da ihm ja kein finanzieller nachteil entsteht), so hingegen ist es ja quasi zusätzliche arbeitszeit...


    kleiner seitenhieb zu ner anderen diskussion die gerade läuft: wer also detektive beschäftigt und hier dank der masse an stunden geld verdient, sollte solche nichtproduktiven aber zu bezahlenden einsatz-zeiten in seiner verdienstkalkulation zusätzlich berücksichtigen oder dem kunden entsprechend in rechnung stellen können (=>vertrag)

  • wir zahlen Ausfälle auch... mich wundert die Entscheidung hier etwas zu zahlen mit der Begründung (lt Poster) man wäre FaSuSi und den anderen (die vom AG wie auch der Poster entschädigt werden müssten) gehen leer aus....

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