10 bis 15 Dienstpläne pro Monat

  • Hallo Ihr lieben,


    sitze gerade in der Nachtschicht und musste zum ende des Monats meine 13zente Dienstplanänderung hinnehmen.


    Bei unserer Firma ist es in der Regel so das ich jeden Monat ca 5 ( record 15 ) komplett neue Dienstpläne bekomme. Neuerdiengs nicht mehr per Post oder anruf sondern per mail. Da kann es schon mal vorkommen das ich morgen frei gehabt hätte, aber die nacht um halb 1 eine Mail vom Bereichsleiter eingetroffen ist wo ich ebend diesen Tag NICHT frei habe. Mehrer gesprächen mit Ihm schlugen fehl immer wurden versprechungen gemacht die am Ende nicht eingehalten wurden. Ist das rechtlich so richtig ? Ich weiß momentan einfach nicht weiter ....


    Das nächste Thema sind die Stunden. Ich gebe euch ein beispiel aus meinem Aktuellen Dienstplan


    Objekt A:
    Sonntag
    10:00 - 16:00 22:00 - 08:00
    Montag
    18:00 - 01:00
    Dienstag
    10:00 - 16:00 22:00 - 08:00


    Und so zieht sich das den ganzen Monat ich habe bereits den Bereichsleiter angerufen und habe Ihn gefragt ob den das so richtig sei, er sagte zu mir es würde nicht anders gehen wegen Personalmangel.


    Auch diese Planung des Bereichsleiters ist nichts neues das geht seit 2 Jahren als ich hier angefangen habe so. Auch hier weiß ich nicht ob das wirklich alles so rechtens ist, und hoffe auf euere Hilfe.


    Ich bin wirklich jemand der gerne Arbeiten geht und gerade dieser Berufsweg hat mich nach meiner Bundeswehrzeit ( 12 Jahre ) sehr Interessiert nur kann das so nicht weitergehen.



    Ich bedanke mich für eure Hilfe schon mal

  • Moin,


    eine Dienstplanänderung muss 4 Tage vorher angekündigt werden. Sollte er dir also in der Nacht eine Mail schicken, kann er sich nicht darauf verlassen dass du zu solchen Zeiten deine Mails liest, also einfach mal gepflegt Zuhause bleiben... Selbst wenn er anruft und sagt du musst morgen arbeiten kommen, obwohl du eigentlich frei hattest. Du kannst gepflegt ablehnen...


    10 bis 16 und 22 bis 8 Uhr ist auch nicht rechtens, viel zu viele Stunden und keine 11 Stunden Ruhepause dazwischen...


    Bestehe auf deine Rechte und bei Kündigung Anwalt nehmen :mrgreen:


    Gruß Danny

  • Wer das Arbeiten zu solchen Arbeitszeiten verlangt, begeht zumindest Ordnungswidrigkeiten. Und wenn solche Dienstpläne wiederholt aufgestellt werden, könnte sich der Vorgesetzte auch strafbar machen. Schau mal ins Arbeitszeitgesetz.


    Aber abgesehen von den rechtlichen Aspekten: Seit wann bin ich gehalten, eine e-mail vorzuhalten, unter der ich ständig erreichbar bin? Und für einen Privatanschluss gibt es so segensreiche Einrichtungen wie einen Anrufbeantworter. Und solange mir von meinem Arbeitgeber auch kein Handy zur Verfügung gestellt wird, brauche ich auch kein Handy zu haben.

  • Die genannten Arbeitszeiten sind unter aller Sau aber auch in Behörden ähnlich.
    Klar kann sich der Dienstplan ändern, auch sehr kurzfristig. Fällt jemand aus muss sofort Ersatz her

  • Vielen dank für eure Antworten,


    ich habe noch ein zwei Sachen die es zu klären giebt.
    Diesen Monat war es so das ich noch 6 Resturlaubstage hatte.
    Diese 6 Tage hat er einfach da wo ich regulär frei gehabt hätte als Urlaub eingetragen?!


    Dann hatte ich diesen Monat eine Sonderbewachung in einer Bank, die Stunden dafür hat er mir im Dienstplan aber nicht als Sonderbewachung eingetragen sondern hat sie mir auf andere Dienste verteilt gegeben. Auch hier weiß ich nicht warum er das so schreibt ?


    Es tut mir leid das ich euch so nerve :lol: aber ich finde in dieser Firma läuft einiges nicht ganz richtig.
    Meine Kolegen und ich wissen nicht weiter, wir wahren bereits auf der SUche nach einem Betreibsrat aber leider ist auf der Homepage ( W.I.S ) :wink: niggs zu finden.


    Gruss

  • Das mit den Resturlaubstagen ist natürlich nicht rechtens.
    Aber der Vorgesetzte hat bisher offensichtlich keine Schwierigkeiten mit seinem Handeln gehabt, also geht es munter so weiter wie er sich das vorstellt.


    1. Gab es von der Firma eine Vorgabe dass der Resturlaub bis 31.12. zu nehmen ist? Wenn das so wäre und Du hast das nicht eingehalten, dann wäre es nachvollziehbar. Die Firma kann vorschreiben, dass der Urlaub bis 31.12. zu nehmen ist.


    2. Ist das nicht der Fall, wird der Urlaub übertragen und ist bis 31.3.14 zu nehmen.


    Generell würde ich mich nach einem anderen Arbeitgeber umsehen, der seriöser arbeitet.


    Ich denke nicht, dass sich die Situation beim bisherigen Arbeitgeber ändert.


    Du kannst natürlich den Vorgesetzten Deines Bereichsleiters informieren. Das kann eine Verbesserung bewirken, oder Du hast dann "Hundstage". Aber im Sicherheitsdienst finden gute Leute immer schnell eine neue Arbeit....


    Ich war noch keinen einzigen Tag arbeitslos, seit ich im Sicherheitsdienst arbeite und ich habe auch schon den Arbeitgeber gewechselt.


    Man darf eben nicht alles mit sich machen lassen.

  • Zitat von hmoerser

    1. Gab es von der Firma eine Vorgabe dass der Resturlaub bis 31.12. zu nehmen ist? Wenn das so wäre und Du hast das nicht eingehalten, dann wäre es nachvollziehbar. Die Firma kann vorschreiben, dass der Urlaub bis 31.12. zu nehmen ist.


    2. Ist das nicht der Fall, wird der Urlaub übertragen und ist bis 31.3.14 zu nehmen.



    Vorsicht mit derartigen Ratschlägen!


    Grundsätzlich ist das Kalenderjahr das Urlaubsjahr. Urlaub, der bis zum 31.12. des Kalenderjahres nicht genommen ist, verfällt grundsätzlich. Da braucht die Firma auch nicht vorschreiben, dass der Urlaub bis Ende des Jahres genommen werden muss, das ist bereits gesetzlich so festgelegt.


    Ein Übertrag ins Folgejahr ist nur nach den im §7 (3) BUrlG genannten Voraussetzungen erlaubt: Dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe. In diesen Fällen ist dann der 31.03. des Folgejahres die Deadline.


    Von diesem gesetzlichen Grundsatz kann zwar tarifvertraglich abgewichen werden, aber: Nicht in allen Tarifverträgen für das Bewachungsgewerbe findet sich eine solche Regelung.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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  • es ist so das meinen Urlaub das ganze Jahre über nicht nehmen konnte weil er mir 2-3 tage davor gesagt hat das ich nicht in den Urlaub gehen kann wegen Krankheit usw. Ich hatte gar keine Chance meinen Resturlaub im Jahr ab zu bauen.


    Ich finde dieser Bereichsleiter ist einfach unkompetent und überfordert. Wir sind hier in Bayern und er hat 2 Reviere zu betreuen Kempten und Füssen ! MIt ca 50 Mitarbeitern.


    Mich ärgert es einfach das man da niggs machen kann das dieser Mann mit solchen Methoden durch kommt.
    Wir haben bereits den Chef in Augsburg benachrichtet aber auch da hat sich niggs geändert.
    Ein Anruf beim Gewerbeaufsichtsamt schlug auch fehl, dort hieß es das es nicht rechtens wäre mit den Zeiten usw Sie aber nicht machen könnten :(


    Ich danke euch aber viel mals für die Antworten. Ich werde mich nach etwas neuem Umsehen mir tun nur meine Kolegen leid die weiterhin hier unter solchen Bediengungen arbeiten müssen und dieser Bereichsleiter mit seiner Führung so weiter machen wird.


    Gruss aus dem Allgäu

  • Zitat von Blinktron

    es ist so das meinen Urlaub das ganze Jahre über nicht nehmen konnte weil er mir 2-3 tage davor gesagt hat das ich nicht in den Urlaub gehen kann wegen Krankheit usw. Ich hatte gar keine Chance meinen Resturlaub im Jahr ab zu bauen.


    Dann greift - unabhängig von der in Bayern vorhandenen tariflichen Regelung - ohnehin der Tatbestand des §7 (3) BUrlG ("dringende betriebliche Belange") und der Urlaub würde auf das neue Kalenderjahr übertragen. Er müsste dann bis zum 31.03.2013 genommen werden.



    Zitat von Blinktron

    Mich ärgert es einfach das man da niggs machen kann das dieser Mann mit solchen Methoden durch kommt.


    Der Mann kommt deshalb durch, weil die Mitarbeiter das mit sich machen lassen. Sorry für die harten Worte, ist aber so.


    Ihr könnt Euch wehren. Geht zu einem Anwalt und lasst euch beraten.


    Nebenbei: Als Gewerkschaftsmitglied hättest Du aus dieser Mitgliedschaft Anspruch auf rechtlichen Beistand...

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  • im MRTV Bayern ist es tarifvertraglich geregelt.


    §7 Absatz 4: "Die Übertragung eines nichteingebrachten Urlaubsanspruches auf das nächste Kalenderjahr ist
    bis 31. März zulässig.

  • Zitat von Blinktron


    Ein Anruf beim Gewerbeaufsichtsamt schlug auch fehl, dort hieß es das es nicht rechtens wäre mit den Zeiten usw Sie aber nicht machen könnten :(


    Ein Arbeitnehmer sollte seinen Arbeitgeber tunlichst nicht anzeigen. Dies könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen auf Grund der Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber zur Folge haben.


    Aber nehmen wir mal den Fall an, dass der zuständigen Staatsanwaltschaft annonym Dienstpläne mit einigen erläuternden Anmerkungen zugehen würden. Die Staatsanwaltschaft geht auch anonymen Anzeigen nach und leitet gegebenenfalls ein Ermittlungsverfahren ein, wenn der Anfangsverdacht einer Staftat besteht. Möglicherweise wird dann das Verfahren zwecks Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens an die zuständige Behörde abgegeben. Oder auch wegen Geringfügigkeit ohne oder gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.


    Aber stellt euch mal vor, wie diesem Bereichsleiter der Arsch auf Grundeis gehen würde, wenn gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz ein Ermittlungsverfahren laufen würde. Bei dem Arbeitgeber würde er garantiert als Sündenbock identifiziert (obwohl er vielleicht nur so auf Druck von oben gehandelt hat und sich ohne Rückgrat dagegen nicht gewehrt hat) und er könnte seinen Hut nehmen. Meiner Ansicht nach richtig: Inkompetenz und Rückgratlosigkeit gehören bestraft! Und spezialpräventiv würden andere Vorgesetzte wahrscheinlich nicht mehr das Arbeitszeitgesetz missachten.

  • Zitat von Wachmann99


    Ein Arbeitnehmer sollte seinen Arbeitgeber tunlichst nicht anzeigen. Dies könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen auf Grund der Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber zur Folge haben.


    BAG 2 AZR 235/02 und EGMR Nr. 28274/08 - lesen und verstehen.


    Danach vielleicht noch einmal überlegen, ob die Aussage wie zitiert so stehen bleiben soll, oder vielleicht nicht doch etwas abgeändert werden sollte.

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  • Zitat von guardian_bw

    BAG 2 AZR 235/02 und EGMR Nr. 28274/08 - lesen und verstehen.


    Danach vielleicht noch einmal überlegen, ob die Aussage wie zitiert so stehen bleiben soll, oder vielleicht nicht doch etwas abgeändert werden sollte.


    Ja, ich weiß, dass dies alles sehr heikel ist:


    http://www.spiegel.de/karriere…-vom-dienst-a-765414.html


    Daher würde ich auch meinen Arbeitgeber tunlichst nicht anzeigen. Rechtlich bei schweren Straftaten meines Arbeitgebers vielleicht nicht o.k., aber dadurch vermeide ich auf jeden Fall eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber, ob diese nun rechtmäßig oder rechtswidrig erfolgt.


    Wobei es dann aber das Institut der whistleblower gibt, von denen ich mich ausdrücklich distanzieren will, obwohl dies möglicherweise das einzige Gegenmittel gegen diese dubiose Treuepflicht im Arbeitsverhältnis ist.


    Man sollte mal eruieren, zu welcher Zeit dieses Institut der arbeitsrechtlichen Treuepflicht entstanden ist und ob es noch eine Berechtigung in einem Rechtsstaat hat.

  • Zitat von Wachmann99

    Man sollte mal eruieren, zu welcher Zeit dieses Institut der arbeitsrechtlichen Treuepflicht entstanden ist und ob es noch eine Berechtigung in einem Rechtsstaat hat.


    Genau das ist eigentlich bereits beantwortet... in den genannten Urteilen.


    Zusammengefasst: Zunächst muss innerbetrieblich auf den Missstand hingewiesen werden. Fruchtet das nicht, oder kann der Arbeitnehmer erwarten dass die innerbetriebliche Anzeige fruchtlos bleibt, kann der Arbeitnehmer sich - ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen - an die zuständigen Behörden wenden.


    Die Empfehlung, auf Anzeigen zu verzichten weil man damit die Kündigung riskiert, ist überholt. Die Rechtsprechung schützt den handelnden Arbeitnehmer, wenn dieser bestimmte Verhaltensweisen beachtet.

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  • Zitat von Wachmann99


    Daher würde ich auch meinen Arbeitgeber tunlichst nicht anzeigen. Rechtlich bei schweren Straftaten meines Arbeitgebers vielleicht nicht o.k


    vor allem moralisch !


    Wie kann man sich nur so verbiegen ?

  • Zitat von Berliner

    Die genannten Arbeitszeiten sind unter aller Sau aber auch in Behörden ähnlich.
    Klar kann sich der Dienstplan ändern, auch sehr kurzfristig. Fällt jemand aus muss sofort Ersatz her


    Ich funke hier mal mit einer Frage rein. Natürlich muss ein Ersatz her, wenn ein Kollege/eine Kollegin ausfällt. Meine Frage hierzu ist, ob ein Mitarbeiter kurzfristig (also binnen 24 h) "durch die Hintertür" zu so einem Dienst verdonnert werden kann, indem das Frei im Dienstplan einfach in Dienst geändert wird?

    "Das Problem ist: Mach´einem Bekloppten klar, dass er bekloppt ist!"
    Dieter Bohlen

  • Hallo Lirasu,



    nein,zwangsweise kann niemand aus Freischicht oder Urlaub einfach so zur Arbeit "Verdonnert" werden.


    Es ist Sache des AG, einen Ersatzmann zu stellen und gerade im Sicherheitsgewerbe ist das auch in 95 Prozent aller Fälle problemlos möglich.


    Die Einsatzleiter (oder wie sie im jeweiligen Betrieb genannt werden) gehen nur immer den "Bequemen" Weg und versuchen Leute zu erpressen :evil:


    Oft übrigens weil sie selber mit der Objektplanung überfordert sind und so versuchen, ihre Fehler vor der Geschäftsleitung zu verbergen.


    Wen sowas laufend vorkommt, sollte man sich als AN direkt an die "Bosse" wenden,denn im Grunde wird hier Geld zum Fenster rausgeworfen.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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