verschwundene Krankenakten

  • hallo community


    es geht hier um einen fall, bei welchem sich eine normale, bürgerliche informationsfindung
    als nicht mehr ausreichend erwiesen hat


    bei einem medizinischen gutachten des MDK hat ein Arzt angegeben, der Patient sei 2 jahre
    nicht in seiner Behandlung gewesen - und hat 2 jahre aus den krankenakten den Gutachtern nicht vorgelegt


    der Patient ist aber ganz sicher, dass er auschliesslich bei diesem Arzt in dieser zeit zur Behandlung war -
    ausserdem gibt es einen zeugen, der den Patienten 2 mal in dieser zeit zum Arzt gebracht hat


    die telefonische und elektronische Ermittlung nach möglichen noch vorhandenen abrechnungsdaten bei der krankenkasse hat kein ergebniss gebracht - aussage: nach 10 jahren werden Daten gelöscht


    wie könnte man nun weiter vorgehen, um zumindest einen zusätzlichen beweis der Unterschlagung dieses
    teiles der verschwundenen krankenakten zu erbringen?

  • Du bist wer?
    Welchen Grund sollte es geben, hier (kostenlos) konkrete Vorgehensweisen zu offenbaren?
    Welches Interesse wird verfolgt? Persönliches? Berufliches?


    Ins passende Unterforum verschoben.

  • ich versuche, einem guten freund von mir zu helfen..


    nicht mehr und nicht weniger...


    ist doch ein wirklich starkes stück, wenn hier krankenakten verschwinden


    und wenn jemand eine wirklich egute idee oder vorgehensweise zur lösung der problematik hat,
    kann er mich gerne eine PM senden - mal sehen, ob daraus ein auftrag wird

  • da finde ich des slogan von stinkefuss doch genau passend:


    .."Fight back! Whenever you are offered violence or unlawness, fight back! The aggressor does not fear the law, so he must be taught to fear you. Whatever the risk and at whatever the cost, fight back" ....

  • Zitat von kidcat

    ich versuche, einem guten freund von mir zu helfen..


    nicht mehr und nicht weniger...


    Das ist sehr löblich - aber da fehlen noch viele Punkte, um sich da weiter reinknien zu können.
    Also "Butter bei die Fische"!


    Der "Zeuge" ist kein Zeuge, wenn er den Patienten nur vor dem Gebäude, in dem sich die Praxis befindet, aus dem Auto gelassen hat. Wichtiger wären da andere, vielleicht namentlich bekannte Patienten, die mit im Wartebereich waren. In bestimmten Praxen wird sowas aber vermieden, indem man "punktgenaue Termine" vergibt und die Leute nicht im Wartezimmer sitzen, sondern in den einzelnen Besprechungszimmern auf den "Doktor" warten.


    Zitat von kidcat

    ist doch ein wirklich starkes stück, wenn hier krankenakten verschwinden

    Entscheidend ist u.a., welches Ziel verfolgt werden soll. Worum geht es genau? Ich denke, dass der "Verlust" irgendwelcher Akten hier eher im Hintergrund steht - das Ziel wird wohl ein Anderes sein.


    Mit aktuellem Stand sind wir noch locker in der Anonymität und bei einem fiktiven Fall. Um hier konkrete Tipps geben zu können, bedarf es einfach mehr Hintergrund.


    Zitat von kidcat

    und wenn jemand eine wirklich egute idee oder vorgehensweise zur lösung der problematik hat, kann er mich gerne eine PM senden - mal sehen, ob daraus ein auftrag wird

    Schlecht geködert ist halb gewonnen? Die Herangehens- und Vorgehensweise wird niemand so schnell verraten. Schließlich finanziert man damit seinen Lebensunterhalt.


    Coca Cola wird Dir auch nicht das Rezept seines Softdrinks verraten, nur damit Du abschätzen kannst, ob man die Plörre nachmachen kann...


    Es gibt Mittel und Wege. Wie die aussehen, wird aber niemand einfach so rausplaudern.

  • danke für diese inspiration


    es geht schlicht weg um arzthaftung/behandlungsfehler


    das ein gutachten vom krankenversicherer in auftrag gegeben wurde, sagt schon mal viel aus -
    nur auf einen schnöden verdacht hin wird so etwas nicht veranlasst


    das der arzt 2 jahre krankenakten verschwinden hat lassen, bestätigt nur die annahme, dass
    er sich sehr gut selbst bewusst ist, dass er eine fehlbehandlung durchgeführt hat


    fakt ist, dass auf normalen wege keine abrechnungsdaten uber den zeitraum 2001 und 2002 beim krankenversicherer mehr vorliegen - es wurde alle möglichen anfragen bereits erfolglos gestellt


    was fehlt noch, um sich ein besseres bild der sachlage machen zu können?

  • zum thema zeuge:


    der zeuge hat zwar den patienten vor dem arzthaus aus dem auto gelassen und hat auf seine rückkehr gewartet - der patient kam jedoch mit einer frischen ladung an verschreibungspflichtigen medikamenten aus der apotheke, die sich in dem ärztehaus befindet - stieg wieder ins auto und machte bemerkungen über diese neue packungen


    das sollte doch wohl genügen

  • Zitat von kidcat

    ... ist doch ein wirklich starkes stück, wenn hier krankenakten verschwinden


    Was für ein Schwachsinn ... es gibt u. A. je nach Behandlung/Untersuchung sogar eine Vernichtungspflicht der Krankenakten nach einer bestimmten Aufbewahrungsfrist. Zudem denke ich bei mehr als zehn Jahren schon mal an die Verjährungsfrist. Fachanwalt beauftragen ... da wird Ihnen geholfen.


    Mehr mag ich hierzu gar nicht schreiben. Hier diskreditiert ein Einzelner ohne jede Fachkenntnis andere Institutionen und Ärzte. Es handelt sich hier um keine objektive Darstellung der Gegebenheiten, in der Folge wird einfach unterstellt. Damit ist das Thema für mich erledigt.

  • also:


    die krankenakte für 1999 bis April 2000 wurde bei dem gutachten vom Arzt vorgelegt...
    ...dann, wie schon dargestellt, wieder von April 2002 ab...


    10 jahre aufbewahrungsfrist NACH abschluss der Behandlung - aber nur von seiten des Arztes,
    nicht von den leistungserbringern


    also kein Schwachsinn


    Thema fachanwalt:


    es wurde ein medizinrechtler befragt, der dazu nicht sagen konnte


    Verjährungsfrist beginnt, wenn der Patient die einsicht erlangt hat, dass einbehandlungsfehler
    vorliegen könnte - er muss ja kein Mediziner oder Anwalt sein


    http://www.ratgeber-arzthaftun…satzrecht_korrigiert2.pdf


    danke wolperdinger, dass für dich diese Sache erledigt ist :wink:

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