Hallo hab da mal eine frage :)

  • Hallo Leute hoffe ich bin hier richtig sonst bitte verschieben... Danke


    Also ich möchte morgen ein Kleingewerbe anmelden (Security) habe auch alles zusammen wie Gewerbehaftpflicht und und und ...alles in Berlin. 34A vorhanden.


    Bei vielen Kleingewerbe Security bekannten steht überall was anderes auf der Tätigkeitsangabe von Gewerbeschein.


    1)Der eine hat nur Detektei.


    2)Der andere Detektei und Veranstaltungsservice


    3)Der andere hat Detektei und Veranstaltungsservice (Planung und Organisation von Veranstaltungen) und Messebau


    Natürlich ärgert sich jetzt Nr1 was Nummer 3 alles hat. und Nr2 .....


    Meine frage ist, was darf Mann als Security Kleinunternehmer alles als Tätigkeit im Gewerbeschein angeben.
    Beispiel darf Mann noch Gästebetreuer mit angeben ?


    So hätte Mann ja auch ein bißchen mehr Spielraum, für Rechnungen schreiben ?


    Vielleicht habt ihr ja noch gute Ideen oder Ratschläge für mich, was Mann da machen kann .
    Oder was habt ihr draufstehen ?
    Habe ich vielleicht etwas vergessen ?


    LG Gabriel

  • Hallo,


    die Gewerbeanmeldung alleine reicht noch nicht aus. Diese ist nur dafür da, daß verschieden Institutionen von Dir wissen.
    Z.B. Finanzamt usw.


    Damit Du bewachen darfst, brauchst Du die Genehmigung einer Behörde...


    Aber das lernt man beim §34a ...


    Grüße

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.