Anschläge auf Familie P in Berlin

  • "Maskenmann"-Prozess - Vorgehen der Polizei erneut Thema


    .... Kriminalisten seien bei ihrer Arbeit behindert worden, hätten augenscheinlichen Widersprüchen nicht nachgehen dürfen. .....


    Wen wundert das Ganze? Die Polizei hat ja auf Grund der Waffengesetze jeglich Schutznotwendigkeit für die Familie abgelehnt. Bewaffneter Schutz darf erst nach aufwendiger Prüfung durchgeführt werden und wird zu 99,99% abgelehnt und somit verboten.
    Selbst reiche Familien oder Personen mit akuter Bedrohungslage dürfen nicht mit Waffen geschützt werden! Hauptsache keine Waffen im Volk.


    http://www.morgenpost.de/berli…Polizei-erneut-Thema.html

  • Hallo,


    also das:

    Zitat

    Bewaffneter Schutz darf erst nach aufwendiger Prüfung durchgeführt werden und wird zu 99,99% abgelehnt und somit verboten.Selbst reiche Familien oder Personen mit akuter Bedrohungslage dürfen nicht mit Waffen geschützt werden! Hauptsache keine Waffen im Volk.



    ist nonsens......neben der Gefährdungseinschätzung ist es in erster Linie eine Frage des Geldes.


    Und die Reichen haben ohnehin meistens ganz legal Waffen im Hause,weil sie Jäger oder Sportschützen sind.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank


    Und die Reichen haben ohnehin meistens ganz legal Waffen im Hause,weil sie Jäger oder Sportschützen sind.



    Nur weil man eine Waffe (irgendwo) hat, ist das nicht gleichbedeutend damit, dass man sich damit schützen kann.


    Im Übrigen sollte der Beitrag wohl in den anderen Thread, dieser hier ist eher ein Fall von schlechtem gewissen. :wink: :mrgreen:

  • Hallo,



    Zitat

    Nur weil man eine Waffe (irgendwo) hat, ist das nicht gleichbedeutend damit, dass man sich damit schützen kann.


    ähhh....Reich wird man aber nicht als everybodys Darling ....vielmehr als Bad Guy..... :mrgreen:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von gewissen

    Bewaffneter Schutz darf erst nach aufwendiger Prüfung durchgeführt werden und wird zu 99,99% abgelehnt und somit verboten.


    Das ist nicht richtig! Wenn tatsächlich eine Bedrohung existiert, dann brauche ich mir nichts genehmigen zu lassen. Dann schreibe ich eine Mitteilung an die Zuständige Waffenbehörde und in der Regel höre ich dann nie wieder etwas von denen.


    Und noch eine Sache:

    Zitat

    Zudem hätten sich die Mitarbeiter unprofessionell verhalten: "Man duzt die zu schützenden Personen nicht, trinkt nicht mit ihnen Kaffee oder spielt mit den Hunden der Familie", stellte Bisanz klar.


    Entweder ist das Statement aus dem Zusammenhang gerissen oder so nicht ganz richtig. Es ist eine Sache, wenn man mal ein paar Tage oder eine Woche jemanden schützt. Doch wenn der Zeitraum länger wird, wird es sowohl für die Personenschützer als auch für die zu schützenden Personen relativ schwer, eine unpersönliche Distanz zu wahren.


    Der Artikel wirkt auf mich allgemein eher so, als wollte man kleinere Fehler der Sicherheitsfirma aufblasen und ihr die ganze Schuld geben."Wir" sind ja momentan (nach der Wallraff Reportage) der Sündenbock der Nation.

  • Der P-Komplex ist generell ein sehr interessanter Fall. Beschäftige mich seid einiger Zeit auch schon damit und kann mir keinen plausiblen Reim auf das Motiv des mutmaßlichen Täters machen.
    Interessant wäre ja mal ob sich hier einige "Kriminalisten" befinden, die sich auch schon Gedanken dazu gemacht haben und vielleicht eine Theorie zum genannten Komplex präsentieren.
    Und bitte kommt nicht mit Pressemeldungen und Gerichtsinfomationen, denn darauf gebe ich nicht einen Cent.


    Meine bisherigen Vermutungen:
    1. arme Sau die wirklich bloß schnell Geld machen wollte aber die Brutalität des Verbrechens passt dann für mich nicht zusammen
    2. Irgend eine verwobene Liebes- und Eifersuchtsgeschichte
    3. Mafiageschichten wie auch immer gestaltet


    Gruß Bouncer

  • Ich schmeiße mal folgende Vermutungen in den Raum:
    4. NSA / CIA - die sind eh an Allem schuld
    5. Aliens
    6. Die Umbrella Corporation
    7. Weltraumnazis


    Jetzt mal ganz ehrlich: Um irgendwelchen Vermutungen anstellen zu können, braucht man ganz genaue forensische Informationen und Befunde. Da wahrscheinlich keiner Zugang dazu hat, ist alles einfach nur eine Spekulation. Ach ja:


    8. Chemtrails

  • Schreiben um irgend etwas zu schreiben, naja. Ist durchaus eine ernst gemeinte Fragestellung meinerseits und auch allerlei Verschwörungstheorien sind nicht uninteressant.

  • Hallo,


    da wurde einfach eine ungeeignete Security-Firma engagiert........


    Bei einer entsprechenden Bedrohungslage bekommst du nämlich als Wachfirma sogar Automatische Waffen von der Polizei genehmigt.
    Das kostet natürlich,denn "Vater Staat" läßt sich solche Genehmigungen natürlich fürstlich honorieren.
    Und sowas muss man natürlich auf den Kunden umlegen.....wenn der allerdings nicht bereit ist,das zu bezahlen.......dann muss er auch mit den Konsequenzen leben.


    Aber nicht nur bei Waffen sind Private "Prominente" geizig....selbst bei Sonderschutzfahrzeugen
    vulgär auch als Panzer-Limousinen bekannt,wollen sie nichts ausgeben.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Bist Du Dir da wirklich sicher mit den automatischen Waffen? Also, wenn damit vollautomatische gemeint sein sollten und nicht nur halbautomatische.


    Erstens stellt sich die Frage, was Erstere innerhalb Deutschlands gegenüber Zweiteren an Mehrwert bieten, um eine Bedrohungslage zu reduzieren und was dadurch an zusätzlichen "Gefahren oder erhebliche[n] Nachteile[n] für Einzelne oder die Allgemeinheit" inkauf genommen werden muss.


    Zweitens stellt sich die Frage, welche Waffen genau das sein sollen, die zwar mit Ausnahmegenehmigung besitzbare i.S.d. WaffG verbotene Vollautomaten, aber keine Kriegswaffen i.S.d. KrWaffKontrG sind, für die äusserst strenge Regelungen bezüglich Aufbewahrung, Transport, etc. bestehen, die - behaupte ich jetzt mal ganz frech, basierend auf meiner Erfahrung aus anderen Bereichen damit - wohl kaum eine Wachfirma einzuhalten in der Lage ist, wenn sie damit auch noch operativ tätig sein will. Stichtworte Kriegswaffenbuch und Nachweisführung. Das BAFA ist jetzt auch nicht unbedingt dafür bekannt, da willens zu sein, irgendwelche großen Ausnahmen zu machen.


    Sowas genehmigt im Übrigen nicht "die Polizei", auch nicht, wenn sie im betroffenen Bundesland mit der Ausführung des Waffenrechts beauftragt sein sollte oder dafür die Fachaufsicht ausübt. Für die Genehmigung von (nicht-KrWaffKontrG-)Vollautomaten ist das BKA zuständig, für die Genehmigung von Kriegswaffen das BAFA.


    Und für die paar Waffen, von denen mir spontan einfallen würde, dass sie in dieses schmale Raster passen, sehe ich keinen begründbaren Nutzen für die beschriebene Tätigkeit.


    Dafür gibt's aber mittlerweile auf dem deutschen Markt durchaus einige halbautomatische Waffen jenseits der üblichen Pistole (bzw. noch schlimmer: des üblichen Revolvers), die durchaus geeignet sind und weder Vollautomaten noch Kriegswaffen sind. Ich zumindest sehe also keinen Grund für solche eine Genehmigung - weder als Beantragender noch als Genehmigender.


    Was aber nicht heissen mag, dass es in der förderalen Republik der 550 Waffengesetze nicht doch solche wilden Konstruktionen geben sollte. :mrgreen: :roll:

  • Na Ja,


    Zitat von Frank

    Hallo,
    Bei einer entsprechenden Bedrohungslage bekommst du nämlich als Wachfirma sogar Automatische Waffen von der Polizei genehmigt.


    ...die Sache mit den automatischen Waffen wurde ja von Peter S. entsprechend richtig geklärt. Vollautomatische Waffen fallen unters KrWaffKontrG und werden nicht für private Sicherheitsdienste genehmigt.


    Zitat von Frank


    Das kostet natürlich,denn "Vater Staat" läßt sich solche Genehmigungen natürlich fürstlich honorieren.
    Und sowas muss man natürlich auf den Kunden umlegen


    ...und die Kosten sind überschaubar, liegen ja nachdem was alles beantragt werden muss, und für wieviele Mitarbeiter, im wenigen hundert Euro Bereich. Wenn ich mir das nicht mehr leisten kann, kann ich gleich zusperren.


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Zitat von Locationscout

    ...die Sache mit den automatischen Waffen wurde ja von Peter S. entsprechend richtig geklärt. Vollautomatische Waffen fallen unters KrWaffKontrG und werden nicht für private Sicherheitsdienste genehmigt.


    Nicht um klugzuscheissen (zumindest nicht nur... :mrgreen: :wink: ), aber zur Präzisierung:


    Vollautomaten, die keine Kriegswaffen sind (das wären z.B. als "Pistolen mit Reihenfeuer" eine Glock 18, eine Beretta 93R oder diverses Anderes), fallen unter das Waffengesetz und das dortige Verbot von Vollautomaten (von dem zwar begründete Ausnahmen möglich sind, hierbei wird die Begründung für zu führende Waffen aber so schwer, dass ich so eine Ausnahmegenehmigung als weitestgehend unmöglich betrachte. Diese Ausnahmegenehmigungen führen auch sehr detailliert auf, was damit erlaubt und verboten ist).


    Kriegswaffen fallen natürlich unter das Kriegswaffenkontrollgesetz, dafür müssen sie aber nicht zwangsläufig Vollautomaten sein (siehe Nr. 29 d) Kriegswaffenliste).
    Welche Modelle hier - unter anderem - explizit davon betroffen sind, zeigt ein Blick in die "Erläuterungen zur Kriegswaffenliste" der Bundesfinanzverwaltung (VSF-Nachrichten N 74 2003 Nr. 475). Da findet sich z.B. auch ein halbautomatischer SKS oder (teilweise halbautomatische) britische L1A1, HK91 und diverses Anderes.
    Für die ansonsten notwendige Einzelfallbewertung ob eine Waffe eine Kriegswaffe ist oder nicht gibt es in o.g. Erläuterungen auch Kriterien für die evtl. notwendige Einzelfallprüfung, die bei Bedarf das BKA in Abstimmung mit dem BMWi vornimmt.
    Allerdings sind vollautomatische Langwaffen und Maschinenpistolen meist "automatisch" Kriegswaffen, es sei denn, dass sie durch ihr Modelleinführungsdatum oder andere Gründe (Wasserkühlung) wiederum vom KrWaffKontrG ausgenommen sind.


    Aber das soll jetzt auch wirklich genug sein für diesen Exkurs in das Minenfeld der Waffengesetzgebung. :oops:

  • Hallo Peter,



    scheiß dich nicht ein......*g*......


    Nur um beim Thema zum bleiben......schau mal hier:


    http://www.schmidt-wissen.de/H…ldtransporte-Hamburg.html


    Diesen Panzerwagen im Original hat die Firma Heros damals zur EURO-Einführung in mehrfacher Ausführung im Einsatz gehabt. Bei Tante Google findest davon sogar noch etliche Artikel mit realen Bildern.


    Soviel also zum Thema Kriegsgerät gibt es nicht...... :mrgreen:


    Alles nur eine Frage des Geldes.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Die damals von HEROS verwendeten Fahrzeuge fielen nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Es waren Sonderwagen 4 (TM-170), die als Polizeifahrzeuge, aber nicht als Kriegswaffen eingestuft waren. Die Kriegswaffenliste (Anlage zum Kriegswaffenkontrollgesetz) verbietet aber in den den Nummern 24 ff. lediglich "Kampfpanzer und sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge einschließlich der gepanzerten kampfunterstützenden Fahrzeuge".
    Polizeifahrzeuge werden nicht als Kampffahrzeuge betrachtet, selbst die beim BGS eingesetzten Sonderwagen 4 wurden nicht als gepanzerte Kampffahrzeuge im Sinne der KSE-Verträge gewertet und fielen deshalb nicht unter die dort festgelegten Rüstungsbeschränkungen, obwohl der BGS wegen seines Kombattantenstatus im Hinblick auf konventionelle Streitkräfte nicht nur als Polizei betrachtet wurde.

  • Zitat von Nemere

    Die Kriegswaffenliste (Anlage zum Kriegswaffenkontrollgesetz) verbietet aber in den den Nummern 24 ff. lediglich "Kampfpanzer und sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge einschließlich der gepanzerten kampfunterstützenden Fahrzeuge".


    ...sind diese aber nach § 13a KriegsWKontrG demilitarisiert, fallen sie nicht mehr unter das KriegsWKontrG und du kannst damit im Garten herumfahren.



    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Zitat von Nemere

    ... obwohl der BGS wegen seines Kombattantenstatus im Hinblick auf konventionelle Streitkräfte nicht nur als Polizei betrachtet wurde.


    Betraf/betrifft nicht nur den BGS/die BPol, sondern auch die vom Bund ausgestatteten stehenden, geschlossenen Einheiten der Länderpolizeien. Auch Bereitschaftspolizei genannt.


    Der SW4 war/ist tatsächlich kein Kriegsgerät, da er eben kein Kampfpanzer/Kampffahrzeug ist. War er auch noch nie.


    Theoretisch könnte man sich aber auch einen Leopard kaufen. Sofern dieser entmilitarisiert wurde, ist er frei verkäuflich. Nur mit der Strassenzulassung könnte es evtl. Schwierigkeiten geben.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Betraf/betrifft nicht nur den BGS/die BPol, sondern auch die vom Bund ausgestatteten stehenden, geschlossenen Einheiten der Länderpolizeien. Auch Bereitschaftspolizei genannt.


    Um keine Mißverständnisse zu erzeugen:
    Die Bereitschaftspolizei hatte KEINEN Kombattantenstatus. Siehe dazu z.B. HDv 100/500 – Das Heer in der militärischen Landesverteidung (Bonn 1981), Anl. 7, Rechtliche Gesichtspunkte beim Schutz von Räumen und Objekten, Nr. 26: "Wenn sich militärische Streifen von Angehörigen der Polizei .... begleiten lassen, ist zu berücksichtigen, daß Polizeikräfte der Länder keinen Kombattantenstatus haben. ..."

  • Stimmt, Nemere. War etwas missverständlich von mir zitiert. Ich meinte den SW4, der auch bei den Bereitschaftspolizeien im Einsatz war bzw. ist. Vom Bund ausgestattet.

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