Wieviel Gegenwehr ist erlaubt?

    • Erster Beitrag

    Moin,


    ich brauche mal einen Tipp von euch zum Umgang mit einer Situation. In einer Schule fand eine Veranstaltung statt. Ich stand an einer Tür zum Treppenhaus, meine Aufgabe war es nur berechtigten Personen den Zugang zu gewähren. Offensichtlich hat der Veranstalter zu wenig Toiletten bereitgestellt, sodass sich relativ zügig eine lange Schlange vor den offiziellen Toiletten bildete. Da auch einige Schüler der Schule an der Veranstaltung teilgenommen haben, kannten diese die Örtlichkeiten und wollten eben durch die Tür durch, die ich bewacht habe. Meine Anweisung war allerdings keinen durch diese Tür durchzulassen.


    Nun kamen drei angetrunkene Jugendliche zu mir und wollten durch die Tür durch. Dann warf einer ein: "Was passiert, wenn wir dich einfach umrennen?"


    In dem Moment habe ich die Situation ganz friedlich lösen können, allerdings ist dieser Satz bei mir hängen geblieben. Denn ich wüsste tatsächlich nicht, wie ich in so einer Situation handeln sollte.


    1) Ich könnte die einfach durchlassen und dann Verstärkung holen. Dann wäre die Verstärkung damit beschäftigt diese Jugendlichen im Gebäude zu suchen anstatt irgendwo anders etwas zu machen.


    2) Ich könnte mich einfach davor stellen und etwas Widerstand leisten. Das Problem hier ist allerdings, dass ich in so einem Fall schwer abschätzen kann, wie ernst der Angriff ist. Läuft das nur auf eine Rangelei (die wollen doch nur spielen) aus oder kommt gleich der erste Schlag? Und wenn die Leute drücken bzw. mir schon so nahe sind, dann werde ich es sehr schwer haben, Schläge abzuwehren.


    3) Ich könnte mich tatsächlich anfangen zu verteidigen, bzw. die anderen anzugreifen. Wenn einer tatsächlich versucht mich umzurennen, würde ich zu einem Kick ansetzen, dann ein paar Schläge und dann den ersten Angreifer als Schild nehmen und ihn zwischen mich und die anderen setzen. Nur was mache ich, wenn mich einer von denen dann anzeigt, da KV. bzw. evtl. gefährliche KV. Die anderen werden sicher nicht zugeben, dass die mich angegriffen haben. Ich habe dann strafrechtlichen Stress, kann mich aber vermutlich auf Putativnotwehr berufen, wobei ich auch nicht weiß, ob ich damit durchkomme. Und evtl. muss ich bzw. die Firma für die ich arbeite bzw. die Versicherung Verdienstausfall, Schmerzensgeld, etc. zahlen.


    Deshalb wollte ich mich mal bei euch hier in der Runde erkundigen, wie es rechtlich aussieht, bzw. wie ihr handeln würdet.

  • Klar .... du darfst auch konkret in einen Laden gehen und ohne zu bezahlen einkaufen. Wo kein Kläger, kein Angeklagter :wink:


    Nun wurden aber hier schon einige Rechtsvorschriften und Rechtsprechung genannt, welche die unentgeltliche Rechtsberatung in Foren nicht erlauben. Zeige du uns doch nun Rechtsvorschriften und kommentiere bitte, warum das nach diesen Rechtsvorschriften erlaubt sein soll. Bislang kommt von dir leider nur ein substanzloses Wunschdenken. Belehre uns bitte eines Besseren.

  • Zitat von stinkefuchs

    :todlachen: Brüller!
    Das würde ich definitiv nicht unterschreiben.


    So war es auch gedacht :mrgreen:


    Haben sich schon viele dabei blamiert :aetsch:

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