Zuverlässigkeit für Erlaubniserteilung nach § 34a GewO

  • Hallo zusammen,


    habe eine Frage zur Zuverlässigkeitsprüfung durch das zuständige Ordnungsamt, wenn man im Bewachungsgewerbe angestellt werden möchte und daher die Erlaubnis nach § 34a GewO braucht.


    Kann mir jemand sagen, ob das Ordnungsamt ausschließlich das Bundeszentralregister heranzieht oder ob es z. B. auch Einblick in POLAS o.ä. nimmt / nehmen darf? Es geht darum, ob ein eingestelltes Verfahren nach § 153a StPO, nicht einschlägig, nach 9 Jahren noch ein Problem ist für die Zuverlässigkeit. Seither war nichts mehr, das Bundeszentralregister müsste "sauber" sein.


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.


    Viele Grüße


    *Bea*

  • Hallo Bea,


    der §153a ist eine Einstellung des Verfahrens mit, meist, einer Geldauflage.
    http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html


    Hier kommt es meist auf den Sachbearbeiter an und was der Grund des Verfahrens gegen dich war.
    Vielleicht möchtest du uns den Grund nennen?


    Ich persönlich denke, das nach 9 Jahre kein Problem entstehen wird. Zumal, deiner Aussage glaubend, sonst keine weiteren Erscheinungen hast.
    Führungszeugnis muss, nur mit diesem einem Fall, leer sein.


    Und wenn du auf Nummer sicher gehen willst, beantrage doch einfach die Einsicht in dein Bundeszentralregister:
    http://www.bfdi.bund.de/cln_02…alregister.html__nnn=true


    Tom

  • Hallo,


    die Ordnungsämter gehen in der Regel nur nach dem vorgelegtem Führungszeugnis.


    Eine eigene Datenabfrage erfolgt normalerweise nicht.


    Im Grunde genommen der typische Beamten-Triathlon......knicken.....lochen......abheften

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Vielleicht im Ruhrgebiet.... aber ansonsten recht unterschiedlich, zwischen Blick aufs FZ und Abfrage Polas inkl Recherche gibbet fast alles.

  • Zitat von Frank

    Hallo,


    die Ordnungsämter gehen in der Regel nur nach dem vorgelegtem Führungszeugnis.


    Eine eigene Datenabfrage erfolgt normalerweise nicht


    Oha, da würde "in der Regel" demnach gegen die Vorgaben der BewachV und der GewO gehandelt?


    Nee, mein Lieber. Die Regel sieht anders aus. Da wird gar kein Führungszeugnis vorgelegt, weil die Behörden selbst die (unbeschränkte) Auskunft aus dem BZR einholen (wo auch wesentlich mehr drin steht als in jedem Führungszeugnis).

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Doch, sowas kann auch dann vorkommen.


    Link 1: Kann ich nichts zu sagen, da ohne Abo nicht vollständig lesbar.


    Link 2: Zu DDR-Zeiten 2 Jahre im Gefängnis? Die Tilgungsfristen für Einträge im BZR sind Dir bekannt? Und Vorstrafen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sind (auch "in der Regel") nicht unbedingt ein Hindernis für die Zuverlässigkeit - liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.


    Link 3: Hier hat irgendjemand seine Arbeit gar nicht gemacht. Entweder der Bewachungsunternehmer, der den SMA nicht an die Behörde gemeldet hat, oder der SB der Ordnungsbehörde. Denn: "Zuvor ergangene Geldstrafen" - also Mehrzahl. Diese würden demnach auf jeden Fall auch im Führungszeugnis auftauchen, selbst wenn jeweils unter 90 Tagessätzen.


    Link 4: Die Ordnungsbehörde kann hier durchaus ihre Arbeit wie laut BewachV vorgegebenen erledigt haben - wie bereits oben erwähnt: Die Zuerkennung der Zuverlässigkeit nach 34a GewO bei Einträgen im BZR ist Ermessenssache.
    Der Auftraggeber, hier die Bundestagsverwaltung mit eigener Polizei (PolDBT) kann hier andere, eigene Massstäbe ansetzen. Und die Überprüfung durch die PolDBT wird wohl entsprechend vertraglich geregelt sein...


    Alles in allem ergeben Deine Links keinerlei Anlass zu glauben, die Ordnungsbehörden handeln entgegen den gesetzlichen Vorgaben und verzichten "in der Regel" auf eine (unbeschränkte) Auskunft aus dem BZR.
    Das mag sicher auch vorkommen, aber das stellt dann eher die Ausnahme dar als die Regel.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • In München definitiv erweiterter Auszug für Behörden, Abfrage Staatsanwaltschaften, POLAS usw.


    Ich seh`s auch so wie Guardian.

  • Zitat von Wolperdinger

    In München definitiv erweiterter Auszug für Behörden, Abfrage Staatsanwaltschaften, POLAS usw..


    Nicht nur in München, sondern inzwischen weitgehend überall in Bayern.

  • Hallo,


    schon einmal vielen Dank für die Antworten. Von einer unbeschränkten Auskunft im Bundeszentralregister gehe ich ohnehin aus. Fraglich war für mich die Abfrage in POLAS.


    Weiß jemand, wie es damit in Hessen und Baden-Württemberg aussieht?


    Viele Grüße


    *Bea*

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