Hallo Kollegen,
ich hab da mal ein paar Fragen, die eine Zeltveranstaltung (Sommerfest einer Partei) betrifft.
Ich bin im Werkschutz tätig und kenne mich daher nicht mit dem Thema Veranstaltungsschutz aus.
Jetzt zu meinen Fragen:
- Das Zelt steht außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, also in freier Natur.
- Wer hat da eigentlich das Hausrecht?
- Kann der Veranstalter (also die Partei) mir als Privatperson (Mitglied der Partei) die Ausführung der
Sicherheitstätigkeit übertragen? (bin zwar Werkschutzfachkraft IHK, aber in diesem Fall doch halt nur
Privatperson / Mitglied der Partei)
- Wie sieht das mit Versicherungsschutz aus?
- Da ich ja das nicht alleine machen kann, werden mich noch andere Parteimitglieder (also ohne 34a) bei
der Tätigkeit unterstützen. Wie sieht das bei diesen Personen aus?
- Was ist rein rechtlich bei der nächtlichen Bewachung des Zeltes zu beachten ?
Einige werden bestimmt über meine Fragen lachen, aber wie gesagt, ich komme aus dem Werkschutz mit klar definierten Regeln und diese Festveranstaltung ist "Neuland" für mich.
Gruß
Charlytango