Personenkontrolle vor dem Einlass! !!???

  • Grüße euch...
    Ich bin seit einiger Zeit bei einem Club in Süd Bayern (ohne 34 a). Seit einiger Zeit haben wir das Problem das wir Gäste haben die unseren weiblichen Besuchern k.o tropfen ins Getränk mischen. Nun meine frage: darf ich Personen auf Verdacht auch ohne 34 a durchsuchen. .. taschenkontrollen etc!? Wer kann mir weiterhelfen! ?? Besten dank!!

  • Ganz klar NEIN!


    Dir stehen - ob mit oder ohne 34a - keinerlei hoheitlichen Rechte zu. Durchsuchen darfst du generell Niemanden, du darfst vielleicht darum bitten, eine Nachschau durchzuführen aber das ist ein freiwilliger Akt des Betroffenen.

  • Ganz klar NEIN!


    Verbreite doch bitte keinen Unsinn - er darf nicht durchsuchen.


    Er darf aber, im Rahmen des freiwilligen Unterwerfungsaktes, nachschauen.


    Will der Betroffene das nicht, bleibt er draußen.


    Aber er darf nicht durchsuchen!

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