Waffen privat tragen

  • Hallo,


    in einem anderen Thread wurde das Thema zwar etwas angeschnitten, ich würde es aber gerne trotzdem etwas ausführlicher besprechen. Denn nicht nur im Dienst können wir von irgendwelchen Vögeln angegriffen werden, auch im Privatleben sind wir davor nicht sicher.


    Ich war gestern Nachmittag im Supermarkt in meiner "zivilen" Kleidung einkaufen und stand gerade an der Wurst-Theke. Auf einmal werde ich von hinten mit "Scheiß Security" angemotzt, "Hier hast du nichts zu sagen", "verschwinde von hier", etc. Da ich auf das alles nicht reagiert habe, ging der Typ auf mich los. Ich schob nur den Einkaufswagen zwischen mich und den Typen, sodass er in ihn rannte. Dann nahm der Typ alle Sachen, die er noch in der Hand hatte, und warf sie auf den Boden und ging in Richtung Ausgang. Ich habe jetzt wirklich damit gerechnet, dass der Typ mir am Ausgang oder in der Tiefgarage auflauern wird. Zum Glück hat er es nicht getan. Aber vom "Typ" selbst war er wohl so einer, der mit einem Messer herumrennt. In dem Moment hatte ich aber bis auf die Einkäufe relativ wenig um mich verteidigen zu können.


    Deshalb würde mich eure Meinung mal interessieren, was man denn effektiv mitnehmen kann, um sich vor solchen Übergriffen zu schützen. OC? Messer? Tactical Pen / Kubotan? SSW?

  • Kubotan ist keine Waffe, insofern nicht nur frei erwerbbar, sondern auch von Jedermann ohne Einschränkungen überall frei zu führen. Problem: Mit dem Ding muss man umgehen können.
    Für Pfefferspray/-gel/-fog gilt (mit Kennzeichnung "Tierabwehr") das Gleiche, allerdings ist hier der Umgang nicht ganz so schwer...


    Schreckschuss-/Gaspistole: Kleiner Waffenschein notwendig, dazu mit all den üblichen Einschränkungen, die freie Waffen so mit sich bringen: Darfst halt nicht überall mitnehmen...


    Messer: Auch hier wieder ggf. Einschränkungen im freien Führen beachten, 42a WaffG lässt grüssen. Feststehende Messer sind auch nicht ohne, kommt auf die Klingenlänge an, weiterhin auf den Schliff (beidseitig?)
    Und auch hier: Mit Messern muss man umgehen können.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ja, die rechtliche Sache ist mir schon klar. Mir geht es aber eher um die Praxis. Ich kann nicht alles mit mir privat herumschleppen. Deshalb die Frage, was Sinn macht.

  • Eigentlich dachte ich, das geht aus meinen Ausführungen hervor...


    Aus meiner Sicht nur Kubotan (wenn man damit umgehen kann) oder OC. Alles andere macht keinen Sinn, da man damit wieder gesetzlichen Beschränkunkungen unterliegen könnte.

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  • Zitat von guardian_bw

    Eigentlich dachte ich, das geht aus meinen Ausführungen hervor...


    Nee, leider nicht so ganz.
    Okay, Kubotan ist keine Waffe und eignet sich zur SV. Und ja, ich habe schon ein einigen Kursen teilgenommen, aber ich würde trotzdem damit gegen keinen kämpfen wollen, der ein Messer hat.


    OC, ja mag evtl. sogar bei betrunkenen oder unter Drogen stehenden Personen für einen Schock sorgen, und damit Zeit für eine weitere Verteidigung geben.


    Aber ich finde persönlich jetzt nicht, dass Messer und Schreckschuss- / Gaspistolen so einer starken gesetzlichen Beschränkung unterliegen. So habe ich z.B. ein Messer mit einer feststehenden Klinge, das ich führen kann. Und die SSW mit einem kleinen WS darf ich auch führen. Beides allerdings nicht bei Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen (und afaik nicht an Orten mit Waffenverbot, wie z.B. die Reeperbahn oder Bremen HBF). Ich kann glaube ich an einer Hand abzählen, an wievielen Tagen im Jahr diese Beschränkung bei mir greifen würde.


    Deshalb fällt es mir auch schwer, "Waffen" aufgrund irgendwelcher gesetzlicher Beschränkungen direkt und generell auszuschließen.



  • Dazu kommen noch Spitzfindigkeiten wie: Ein Klappmesser ist keine Waffe. Auch nicht ein sizilianisches Schafshirtenmesser mit einer 20 cm Klinge. (Wenn auch als Waffe voll verwendbar - ich hätte gerne so eines). Ein Pfefferspray ist keine Waffe, zumindest nicht, wenn er als Tierabwehrspray zugelassen ist.


    Trotzdem: Es wird an der Reeperbahn, Hamburg, groß mit Schildern angekündigt, dass das Tragen von Waffen verboten ist. Wenn man aber genauer nachliest gilt das Verbot aber nicht nur Waffen sondern jegliche Messer - auch die, die nicht nach dem Waffengesetz Waffen sind. Ich finde das übrigens ziemlich hinterhältig von den Behörden.


    Ich könnte dort also schon Ärger kriegen, wenn ich mein kleines Taschenmesser am Gürtel vergesse, wenn ich auf dem Heimweg zu Penny auf der Reeperbahn gehe, aber das o.g. Schafshirtenmesser könnte ich ruhig einstecken, wenn ich auf zum Hamburger Dom gehe.

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