Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Thema Rufbereitschaft:
Meinem Arbeitgeber habe ich in einem Gespräch mitgeteilt, das ich als einziger Sicherheitsmitarbeiter in einem Einkaufszentrum keinen Nachtdienst machen möchte, aus Eigensicherungsgründen, aufgrund eines Vorfalles (Einbruch - nachts beim Kollegen in der Nachtschicht) und ehrhebliche Sicherheitsmängel im Objekt.
Der Kunde (Insolvenzverwalter) hat laut einer meiner Quellen davon Kenntnis, durch einen Sicherheitsbeauftragten unseres Unternehmens. Weder der Kunde noch das Sicherheitsunternehmen möchten dagegen etwas unternehmen, trotz das der Betriebsrat und die Berufsgenossenschaft (laut einem Kollegen) davon Kenntnis hat ( aber nicht aktiv wird).
Nun bin ich seid 20.12.2014 bis in das neue Jahr in Rufbereitschaft. Frage: Wie wird das bezahlt ?