Prüfung Ordnungsamt

  • Hallo zusammen,


    Etwas bereitet mir aktuell Bauchschmerzen. Ich bin 25 Jahre alt, gelernte Servicekraft für Schutz und Sicherheit, inklusive abgelegter 34a. Allerdings habe ich vor Jahren ziemlich viel Mist gebaut, habe maßlos über meine Verhältnisse gelebt und Schulden aufgebaut. So schlimm, dass es seinerzeit auch in meinem Führungszeugnis aufgeführt wurde. Nun habe ich einen neuen Arbeitgeber gefunden, die ersten Schichten absolviert...und ich habe nebenbei erfahren, dass ich einer Prüfung durch das Ordnungsamt unterzogen werde. Und da wollte ich fragen, was vom Ordnungsamt alles geprüft wird? Die Richtigkeit der abgelegten 34a zum Beispiel, dass weiß ich. Aber sonst noch? Versteht mich nicht falsch, mein einfaches (also nicht behördliches) Führungszeugnis ist mittlerweile sauber. Aber sollte die Firma das Bundeszentralregister befragen (da stehen wahrscheinlich noch die Straftaten drin da sie noch keine 5 Jahre zurückliegen)...naja, dann habe ich schlechte Karten. Aber wiederum hätte meine Firma doch eigentlich keine Befugnis dafür, eben weil es keine Behörde ist, richtig?


    Ich bin eben so froh das ich einen Arbeitgeber gefunden habe und ebenso froh, dass mein Führungszeugnis keine Einträge mehr beinhält. Aber diese Prüfung beim Ordnungsamt macht mir Sorgen...

  • Du bist Servicekraft und kennst die BewachV nicht?


    Die Prüfung ist normal und für jeden Beschäftigten obligatorisch.
    Sollte die Behörde Einwände gegen Deine Beschäftigung haben, wirst Du kontaktiert, damit Du ggf. eigenständig Konsequenzen aus einer bevorstehenden Untersagung ziehen kannst - sprich "kündigen".


    Machst Du das nicht, tritt die Behörde an den Arbeitgeber heran und untersagt die Beschäftigung.
    Könnte man gegen klagen, ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, wird unterschiedlich gehandhabt. Das Verwaltungsgericht braucht regelmäßig mehrere Monate...


    Es wird der BZR-Auszug gezogen. Nicht das "einfache Führungszeugnis".
    Sofern es keine "einschlägige Verurteilung" gibt (KV, Diebstahl, Raub, Einbruch, Betrug,...) könnte das Ding durchgewunken werden.


    Wenn Du der ganzen Kiste entgegentreten möchtest, meldest Du dich bei der zuständigen Behörde und bittest um einen Termin - alternativ meldet sich die Behörde, wie geschrieben, eh, sofern sie bei Dir Probleme sehen.

  • Sch******* :(


    Also wenn die Behörde Bedenken bezüglich meiner Zuverläsdigkeit hat, werde ich zuerst kontaktiert. Und bekommt von den (vorläufigen) Bedenken auch schon mein AG etwas mit? Und, sorry für die blöde Frage, aber kann unter Umständen die Behörde auch so etwas wie ein Auge zudrücken? Eben weil mein einfaches FS sauber ist?


    Es ist echt zum Heulen. Klar, ich bin absolut einsichtig geworden und habe die Betrugsdelikte bzw. Geldstrafen beglichen. Meiner Meinung nach bin ich ebenso rehabilitiert. Aber es wäre schön krass, wenn ich wegen solchen dämlichem Jugendsünden meine Arbeit verlieren würde. Dabei ist mir so ein Stein von Herzen gefallen als ich "Keine Eintragungen" im Führungszeugnis las. Zumal ich in meiner Arbeit einer privaten Sicherheitsfirma angehöre die ein privates Objekt bewacht, ich keine Schusswaffen habe noch gebrauchen müsste. Es gebe eigentlich keinen Anlass, eine Einsicht in mein behördliches Führungszeugnis zu bekommen bzw. das Beschäftigungsverhältnis sufgrund Einträge jenes zu beenden. Wie gesagt eigentlich...

  • Wobei ich mich doch frage, wie bitte Schulden ins Führungszeugnis kommen sollten?


    Edit: Frage geklärt. Nicht die Schulden sind im BZR, sondern Betrugsdelikte... ist dann doch was anderes.


    Sorry, aber wie vom Kollegen schon geschrieben: Mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit sollte dir die BewachV bekannt sein.
    Und dort führt eigentlich kein Weg an der Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde vorbei. Die unbeschränkte Auskunft aus dem BZR (was nicht das "behördliche Führungszeugnis" darstellt sondern noch mal etwas anderes ist) ist dazu obligatorisch.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ich will mal konkret werden, hier meine Eintragungen aus meinem Führungszeugnis von 2011:


    1. Eintrag Betrug
    Rechtskräftig seit 12.02.2009
    Datum der Tat: 07.06.2008
    Angewendete Vorschriften: StGB Paragraph 263 Abs. 1, Paragraph 53
    75 Tagessätze zu je 40,00 Euro Geldstrafe


    2. Eintrag Betrug
    Rechtskräftig seit 14.04.2011
    Datum der Tat: 14.03.2010
    Angewendete Vorschriften: StGB Paragraph 263 Abs. 1, JGG ParaGraph 1, Paragraph 105
    60 Tagessätze zu je 30,00 Euro Geldstrafe


    Und wie schon geschrieben, mein aktuelles Führungszeugnis ist eintragsfrei.


    Ich habe mich belesen im Internet und aller Wahrscheinlichkeit nach wird mir das zuständige Ordnungsamt die Zuverlässigkeit absprechen. Okay, ich habe noch den letzten Hoffnungsschimmer, dass ich es bei einer Anhörung durch das Amt noch umdrehen kann...aber auch das bezweifle ich.


    Aber könnten wir bitte noch darüber reden, was im BZR über mich stehen wird wenn das Ordnungsamt die Auskunft einholt? Soweit wie ich es verstehe, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch beide Delikte aufgeführt, richtig? Eintrag 1 wäre ja aufgrund der 5 Jähre verjährt, ist er aber nicht durch Eintrag 2. und demzufolge wäre ich offiziell straffrei am 14.04.2016, weil dann der 2. Eintrag mit 5 Jahren verjährt wäre und kein neuer hinzugekommen ist?

  • es gibt noch zusätzliche löschungsfristen, die das ganze verzögern, um zu verhindern daß du zb ein gegenwärtig anhängiges verfahren rauszögerst, um diese fristen verstreichen zu lassen.


    was noch zu beachten ist, wäre die tatsache daß es von seiten des amts nen gewissen beurteilungsspielraum gibt, und hier dann u.a. auch deine zukünftige tätigkeit betrachtet werden sollte und kann. so daß zb ein körperverletzungsdelikt für nen türsteher eher zum problem werden kann, als für nen mitarbeiter einer NSL, und ein eintrag wegen diebstahl bei nem geldtransporteur besonders schlecht ankommt etc..


    auch das spielt also eine rolle.


    ansonsten würde ich mir jetzt mal derzeit keinen kopf machen, warte erstmal ab was die sagen...


    und mal ne frage am rande: ne ausbildung zur servicekraft sollte eigentlich 2 jahre lang "Recht" enthalten, und dazu führen, daß du genau in diesem Themenbereich in dem wir gerade sind fit bist..


    bist du sicher, daß du servicekraft bist??? falls ja würde ich dich zu nem körperverletzungsdelikt anstiften wollen: tritt deinem rechtslehrer mal kräftig in den allerwertesten!! (ACHTUNG: DAS WAR EIN SCHERZ!)

  • Vielen Dank, Plastus!


    Also ist es so richtig wie ich es geschrieben habe: Wenn wir mal kurz von der 1-jähigen Tilgungsfrist absehen ist mein BZR-Auszug im März kommenden Jahres rein. Und bis dahin stehen leider beide Einträge noch zu Buche.


    Mit meinen künftigen Aufgabengebiet könntest du Recht haben. Potenziell hätte ich eher keine Chance irgendwo zu "betrügen". Momentan bin ich nur im Schrankendienst, später soll ich Lieferscheine ausstellen und bei Bedarf meinerseits auch an der NSL eingewiesen werden.


    Ich habe vorhin noch einmal mit dem für mich zuständigen Ordnungsamt telefoniert. Man sagte mir, dass man mir natürlich am Telefon keine konkrete Aussage erteilen könne. Sollten allerdings Einträge vorhanden sein, dann würde man mich anschreiben und zu einer Anhörung laden. Dem Arbeitgeber würde bis dahin lediglich mitgeteilt werden, dass Einträge im Führungszeugnis vorhanden seien (nicht aber um was en konkret geht) und sich deswegen die Bearbeitung bzw. Prüfung verzögern würde. Naja, vielleicht habe ich doch noch so viel Redetalent, um mich da irgendwie rauszureden (falsches Wort, aber ihr wisst schon wie ich meine).


    Ja, ich bin tatsächlich eine Servicerkraft für Schutz und Sicherheit. Aber naja, irgendwie habe ich das auch nur geschafft, weil manche Dinge (zugunsten von mir) falsch liefen. Beispielsweise hat zu Beginn meiner Lehre niemand nach einem Führungszeugnis gefragt. Demzufolge ist wahrscheinlich auch keine Anmeldung beim Ordnungsamt erfolgt. Ziemlich krass, wenn man bedenkt das ich in einem Automobilmanufaktur beschäftigt war, in der Ausschließlich Autos von einem Einstiegspreis von 50tausend Euro gebaut wurden...

  • Sorry, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch. :roll: Beispielsweise bei dem von dir geschriebenen § 38 und 34 BZGR. In jenen Paragraphen wird doch lediglich erläutert, wie lange gewisse Straftaten im Führungszeugnis stehen dürften, nicht aber im BZRG.

  • das gesetz heißt BundesZentralRegisterGesetz.
    Das ist ein kleines Indiz fürs Thema (kommt bei Gesetzen häufiger vor :wink: )
    nehmen wir also einfach mal an es ginge ums BZR


    in §38 II 3. steht daß
    bei
    Verurteilungen bei denen auf Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen erkannt worden ist
    eben gerade nicht alle erwähnt bleiben.
    deine beiden waren bei 60 und 75, das sind bei mir jeweils weniger als 90


    ALSO gilt schonmal von vornherein, daß hier beide nicht gemeinsam behandelt werden sondern einzeln.


    in
    §34 I 1. a)
    steht drin, daß die Frist fürs Führungszeugnis bei Taten wie deinen 3 Jahre beträgt.



    und im §45 steht dann, daß ein Jahr später das Ganze getilgt wird. Danach isses weg...


    Hättest du aber gerne selber nachlesen dürfen und sollen...
    Jetzt kommt die Fleißarbeit: 3 Jahre+1 Jahr sind!?
    und welches Datum haben wir?
    und wann war was steht ja hier im Thread...

  • Ach Plastus, ich komme mir gerade so dumm vor....Ich habe jedes deiner genannten Paragraphen hier im Browser in Tabs geöffnet. Zu meiner Verteidigung kann ich nur hervorbringen, dass der Rechtskundeunterricht in meiner ehemaligen Berufsschule durch lehrerbedingten Ausfall praktisch nicht stattfand.


    Ich kann deine Argumentation schon nachvollziehen. Aber wie ich schon schrieb: Es geht doch hier nicht um ein einfaches Führungszeugnis sondern um die unbeschränkte Auskunft aus dem BZRG. Ich verstehe jede von dir genannten Paragraphen weiterhin als Dinge, die im "einfachen" Führungszeugnis zu beachten sind...aber ebenso in einer unbeschränkten Auskunft, welche das Ordnungsamt einholen wird?


    Also bin ich sozusagen wieder offiziell unvorbestraft? (Oh bitte, sag ja und ich fall um vor Freude! ;) )

  • sorry wenn das vorhin etwas arrogant klang, war nicht so gemeint!!


    im übrigen hab ich natürlich wie du sogar bemerkt hast nen fehler gemacht und falsch gedacht!! dazu gleich mehr


    trotzdem gilt
    aber auch eine unbeschränkte auskunft ist nicht bis in alle ewigkeit aussagekräftig, unser rechtssystem sieht durchaus vor, daß wenn jemand seine strafe bekommen und ne entsprechende zeit danach brav war, in deinem fall sind das aber tatsächlich 5 jahre tilgungsfrist, und solange stehen in der unbeschränkten auskunft auch tatsächlich doch beide, nur eben im führungszeugnis nicht, da sollte inzw alles leer sein.


    aber spätestens nach 5 jahren sind die sachen durch, also im april 16 und 2017 dann auch endgültig und unwiderruflich weg.. DANN darfst du reinen gewissens auf die vorstrafenfrage "nein" antworten..


    aber bis dahin leider noch nicht.


    ich würde mir dennoch keinen kopf machen, sondern erstmal abwarten...!!!

  • Naja, wenigstens für 5 Minuten habe ich mich gefreut.


    Du glaubst nicht welch großer Stein mir vom Herzen fiel, als ich mein Führungszeugnis bekam und "Keine Einträge" las. Das dieser besch***** Wisch aber am Ende absolut gegenstandslos, wie auch meine abeschlossene Lehre ist, hätte ich mir auch nicht träumen lassen. Schon lustig, eine Kollegin, welche am gleichen Tag wie ich in meinem Betrieb anfing frug meinen Chef, welche Variante des Führungszeugnis benötigt wird. Daraufhin sagte der Chef: "Ein einfaches reiche vollkommen aus". Ja klar, weil er genau weiß, dass es praktisch nichtssagend ist... :evil:


    Ich will ja nicht rumheulen, denn schließlich sind es Delikte gewesen die ich begangen habe und für die ich auch gerade stehen muss.
    Aber trotz der Tatsache, dass man in meinem Betrieb mehr "Mädchen für alles" ist und weniger ein richtiger Sicherheitsdienst sehe ich absolut schwarz. Bei einem Eintrag könnte man vielleicht noch ein Auge zudrücken...bei 2 Einträgen aber sicherlich nicht mehr. Zumal es ausgerechnet Betrug ist. Die Dame vom Ordnungsamt mit der ich telefonierte meinte auch nur, es gäbe ein "Hopp" oder "Top". Und das es nicht Top wird, steht wohl leider außer Frage.
    Trotzdem frage ich mich, was eine Anhörung (die ja sicherlich kommen wird) überhaupt noch soll. Auf pure Dummheit oder ähnliches werde ich mich mit 2 Einträgen auch nicht mehr berufen können. Vielleicht ist es wirklich so, wie es stinkefuchs schrieb. Das ich zu der Anhörung die Möglichkeit bekomme selbst zu kündigen, bevor es mein Betrieb macht.


    Das du mir schreibst, ich soll den Kopf nicht in den Sand stecken ist lieb von dir gemeint, Plastus. Aber wenn ich daran denke, dass es Wochen oder gar Monate dauern wird, bis ich zu einer Anhörung geladen werde....wenn ich daran denk, dass jeder Arbeitstag von mir der letzte werden könnte, wird mir kotzübel... :cry:


    EDIT: Plastus, eine (Verständnis)frage habe ich aber immernoch: Du schreibst, 2016 bzw. 2017 wären beide Einträge verfallen. Aber sollte nicht zumindest der erste Eintrag jetzt schon weg sein? Weil er ja schon seit 2009 rechtskräftig war und mehr als 5 Jahre bis jetzt vergangen sind?

  • für den gilt die hemmung des anderen noch mit bis zur endgültigen löschung..


    du vergisst in deiner argumentation auch die urteilsschwere, 60 und 75 tagessätze sind nicht 9 monate.. auch das sieht das amt, die anhörung dient dann auch zb der chance ggf unklarheiten zu beseitigen.


    hatte schon mehrmals kollegen mit ähnlichen problemchen, oft liess sich da ne lösung finden, zb in dem der antrag einfach etwas länger bearbeitet wurde und dann zufällig ein stichtag verging..


    ab und an gibts auch auf behörden menschen die durchaus mitdenken, ich will da jetzt auch nicht zuviel sagen, aber wie gesagt, warts mal ab, ich sehe da nicht zwangsläufig ein k.o.-kriterium, wie gesagt spielen da noch mehrere faktoren rein.

  • Naja, ok...selbst wenn ich das OA noch dazu bringen mir doch nicht die Zuverlässigkeit abzuerkennen, werde ich vielleicht dennoch von meinem Betrieb entlassen...wenn die Dame vom OA meint, die Firma erfährt von den Einträgen, jedoch nicht um was es sich konkret handelt.


    Ich versuch einfach erstmal ein wenig Abstand zu dem Thema aufzubauen. Das dämliche ist nur die vielleicht lange Wartezeit...

  • Ich hatte als Vorgesetzter einen ähnlichen Fall auf den Tisch bekommen.
    Der Mitarbeiter kam zu mir. Er hatte ein Schreiben des Ordnungsamtes der Stadt N. bekommen in dem Zweifel an seiner Zuverlässigkeit geäußert wurden.


    Sein beigebrachtes Führungszeugnis war sauber, sonst hätte ich ihn nicht einstellen dürfen.
    Im behördlichen Führungszeugnis standen seine "Jugendsünden" drin...


    Ich telefonierte mit der Sachbearbeiterin und schrieb zusammen mit meinem Mitarbeiter eine Stellungnahme.


    Mein Vorschlag war, die Genehmigung für die Arbeit im Sicherheitsdienst ersteinmal auf ein Jahr zu befristen und auch der Hinweis, dass der MA im Pfortendienst eingesetzt wird, ähnlich wie beim TE.


    Ergebnis: Die Genehmigung für die Arbeit im Sicherheitsdienst wurde unbefristet erteilt.


    Ich würde also nicht ganz so schwarz sehen, besonders da die Straftaten schon einige Jahre her sind.
    Interessant war für mich damals, dass auch Mitteilungen im "Polis" vom Ordnungsamt abgefragt wurden.


    Wenn der Chef/Vorgesetzte vernünftig ist würde ich eventuell vorher mit ihm reden, damit er nicht unvorbereitet ist.
    Wenn Du bisher gute Arbeit gemacht hast, dann wird er Dich hoffentlich unterstützen.

  • Ich hoffe, das zuständige Ordnungsamt kommt hier seiner originären Aufgabe in vollem Umfang nach. Für eine (verantwortungsvolle) Tätigkeit im Sicherheitsdienst sollte man einfach die geforderte charakterliche Eignung vorweisen, die in diesem Fall m. M. nach unter keinen Umständen zutrifft. Fassen wir doch mal kurz zusammen:



    Ich finde nicht, dass diese Taten schon soweit zurückliegen, dass sie als "Jugendsünden" abgetan werden können. Natürlich liegt dies am "jugendlichen" Alter des TE, dass sein Charakter aber nach wie vor nicht gereift ist, zeigen auch die folgenden Einlassungen:


    Zitat

    Ja, ich bin tatsächlich eine Servicerkraft für Schutz und Sicherheit. Aber naja, irgendwie habe ich das auch nur geschafft, weil manche Dinge (zugunsten von mir) falsch liefen. Beispielsweise hat zu Beginn meiner Lehre niemand nach einem Führungszeugnis gefragt.


    Zitat

    Zu meiner Verteidigung kann ich nur hervorbringen, dass der Rechtskundeunterricht in meiner ehemaligen Berufsschule durch lehrerbedingten Ausfall praktisch nicht stattfand.


    Auch wenn bei der Ausbildung vielleicht alles im Legalen war, wurde diese nur mit Glück und vermutlich irgendwelchen Tricksereien zu Ende gebracht. Wie dies ohne Rechtskundeunterricht ansonsten stattfand, ist mir schon ein Rätsel.


    Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Soso, anhand von meinen Eintragungen und mittels 2-Zweizeilern kannst du dir also anmaßen, über meine charakterliche Reife beurteilen zu können? Unterstellst mir irgendwelche "Tricksereien", die ich getan habe um überhaupt den Lehrabschluss zu erlangen?


    Nur so als Beispiel: Wie dir ja sicherlich bekannt sein dürfte, brauch man zu einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung als Servicekraft für Schutz und Sicherheit, mindestens ein Ergebnis von 50% in der Rechtskundeprüfung der IHK. Da jenes Fach ein Sperrfach ist, kann man demzufolge auch nicht mit positiven Abschneiden in anderen Bereichen, wie situationsgerechtes Handeln ausgleichen. Du siehst vielleicht: So komplett unwissend scheine ich in den Rechtsgrundlagen dann doch nicht zu sein. Mal ganz davon abgesehen, dass mein Arbeitgeber nicht einmal einen Abschluss als Servicekraft/Fachkraft für Schutz und Sicherheit für die Bewerbung vorausgesetzt hat.