Blau- bzw. Gelblicht bei Einsätzen

  • Hallo,


    ich habe aktuell einen Auftrag als Objektleiter bekommen. Meine Aufgabe wird es sein, für die Sicherheit auf dem Gelände zu sorgen bzw. wahrscheinlich auch als First Responder bei irgendwelchen medizinischen Vorfällen sein. Das Gelände auf dem ich arbeite ist riesengroß. Von einer Ecke bis zur anderen braucht man zu Fuß gute 40 Minuten. Und wie sich heute herausgestellt hat, gilt das Gelände als öffentlicher Verkehrsraum, das bedeutet, ich muss mich an die StVO halten.


    Nun, die erste Frage, die sich mir stellt, ist wie ich als verantwortlicher auf dem Gelände mir am schnellsten "freie Bahn" verschaffen kann. Oder überhaupt anderen verdeutlichen kann, dass ich es eilig habe. Nun, eine Möglichkeit aus dem KatS ist eben das Blaulicht. Oder ein Gelblicht. Martinshorn wird bei den Situationen idR wegfallen.


    Jetzt ist natürlich die Frage, wie es rechtlich aussieht. Da das Gelände ein öffentlicher Verkehrsraum ist, muss ich mich an die StVO halten. Das würde bedeuten, wenn ich auf dem Gelände mit irgendwelchen Blinklichtern herumfahre, könnte ich eins aufn Deckel bekommen.


    Ich könnte aber eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wobei ich keine Ahnung habe, ob es durchgeht oder nicht


    oder


    mich auf § 34 StGB bzw. § 16 OWiG


    Ich persönlich kenne jetzt viele Unternehmen, deren Einsatzleiter bei sich im Fahrzeug zumindest blaue Frontblitzer (diese Dinger an Saugnäpfen) im Auto haben.

  • Zitat von D_R

    Nun, die erste Frage, die sich mir stellt, ist wie ich als verantwortlicher auf dem Gelände mir am schnellsten "freie Bahn" verschaffen kann. Oder überhaupt anderen verdeutlichen kann, dass ich es eilig habe. Nun, eine Möglichkeit aus dem KatS ist eben das Blaulicht. Oder ein Gelblicht. Martinshorn wird bei den Situationen idR wegfallen.


    Mal völlig ungeachtet evtl. möglicher Genehmigungen für derartige Lichtsignale:
    Dir ist schon klar, dass blaues Blinklicht ohne Signalhorn so rein gar nichts mit freier Bahn verschaffen zu tun hat? Die StVO hier ganz klare Vorgaben gibt, wann bzw. wem freie Bahn zu verschaffen ist?


    Anders gesagt: "Freie Bahn" muss Dir nur dann von anderen Verkehrsteilnehmern verschafft werden, wenn Blaulicht und Signalhorn ("Martinshorn") gemeinsam verwendet werden.




    Zitat von D_R

    Ich persönlich kenne jetzt viele Unternehmen, deren Einsatzleiter bei sich im Fahrzeug zumindest blaue Frontblitzer (diese Dinger an Saugnäpfen) im Auto haben.


    ...und das in der Regel ohne Genehmigung und damit illegal.
    Zu beachten wäre in dieser Angelegenheit der §52 StVZO. Demnach sind solche Frontblitzer an mehrspurigen Fahrzeugen auch nur in Verbindung mit blauem Rundumlicht erlaubt.
    Welche Fahrzeuge mit blauem Blinklicht (Rundumlicht) ausgerüstet sein dürfen, regelt diese Vorschrift ebenfalls. Irgendwie fehlt mir da das Bewachungsgewerbe...


    Bliebe noch eine Sondergenehmigung, aber selbst dann wäre der Frontblitzer nur in Verbindung mit einem Rundumlicht erlaubt.


    Allgemein:
    Wir sollten uns damit abfinden, dass das Bewachungsgewerbe in der Regel keine Sonderrechte nach der StVO in Anspruch nehmen kann. Und das ist auch gut so, denn Sonderrechtsfahrten sind eine echte Herausforderung, für die es etwas mehr braucht als lediglich die Fahrerlaubnis.


    Für Wegerechte kann es im Einzelfall u.U. etwas anders aussehen (besagte Ausnahmegenehmigung, die zumindest gem. §70 StVZO theoretisch denkbar wäre), die beinhalten aber nicht zwangsläufig auch Sonderrechte. Bestes Beispiel wäre der Unfall-/Notfallmanager der Bahn: Dessen Fahrzeug ist mit Sosi-Anlage mit blauem Blinklicht und Signalhorn ausgerüstet, er darf dies im Einsatzfall auch nutzen und hat dadurch Wegerechte. Sonderrechte hat er aber nicht.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Rechtfertigender Notstand als Entschuldigung wird in aller Regel kassiert, wenn Du vorsätzlich die blaue Laterne in die Scheibe hängst.


    Solltest Du zufällig ein Blaulicht mitführen und es dann sinnvoll nutzen, kann man das bestimmt über den rechtfertigenden Notstand verbuchen.


    Führst Du es aber aus genau diesem Grund mit und willst einen Einsatz des Blaulichts dann damit rechtfertigen, wird es Dir niemand glauben - zumindest nicht die zuständige Bußgeldstelle...


    Findet auf dem Gelände denn tatsächlich öffentlicher Verkehr statt oder ist es nur entsprechend beschildert ("Auf dem Gelände gilt die StVO")?

  • Die STVO gilt überall außer es steht ausdrücklich was anderes sichtbar da. Privat wie auch Firmen Gelände und Parkhäuser. Gemeint ist damit so was Wie rechts vor links und Co. .


    Finger weg von Blaulicht. Betriebsgenehmigung erlischt. ..
    wenn es knallt gibt es dazu noch richtig Ärger mit Gericht und Versicherungen.
    Was kann man machen? Gelblicht mit Magnet oder fest eingebaut mit Eintrag in Schein und Brief. Jeder weiss was das heißt wenn der Werkschutz es blinkend eilig hat aber es braucht niemand Platz zu machen.


    Wir haben mehrere Alarmverfolger Autos in Werk die auch der Feuerwehr die Unterlagen bringen. Wir fahren laut Tempolimit im Werk und ggf muss die Feuerwehr die mehrmals taglich kommt halt warten.

  • Zitat

    Die STVO gilt überall außer es steht ausdrücklich was anderes sichtbar da. Privat wie auch Firmen Gelände und Parkhäuser. Gemeint ist damit so was Wie rechts vor links und Co. .


    Diese Aussage würde ich noch mal sehr stark überdenken.... selbst wenn das Schild "Hier gilt die STVO" dort steht, heisst es nichts, dann kann man das als Verhaltensempfehlung nehmen, im Schadensfalls aber trotzdem mal so richtig ins Klo greifen..... Bei Betriebsparkplätzen erstellt der Eigentümer die Regeln... er kann die STVO empfehlen, aber die Gültigkeit legt der Staat/Behörde etc fest und nicht ein Unternehmer für einen nicht öffentlichen Mitarbeiterparkplatz. Im Bereichen mit öffentlicher Zugänglichkeit (z.B. Parkplatz Kaufland) sieht es zwar grundsätzlich anders aus, aber auch hier heißt "gilt die STVO" nicht automatisch das sie das Maß der Dinge ist. Wer schon mal nen Bums auf einem Parkplatz hatte wird nachvollziehen können das es hier haarig wird.

  • Ich kann mich Fump nur anschließen.


    Während auf dem Kauflandparkplatz die Polizei noch kommt und den Unfall aufnimmt, hat sie uns auf einem mit Schranke versehen "Werksgelände" mitgeteilt, das die Unfallteilnehmer dies unter sich regeln sollen und keiner zur Unfallaufnahme vorbei kommt :wink:


    Hättest man ein großes privates und eingezäuntes Gelände, könnte man seinen Kinder auch ohne Probleme dort das Fahren beibringen :mrgreen:


    Back to Topic:
    Muss das Gefährt den ein Auto sein?
    Vielleicht seit ihr mit einem Roller oder ähnlichem schneller.


    Kann mich noch an die Rock im Park EInsätze erinnern. Dort sind die Streifen immer Rollern unterwegs gewesen und waren hierdurch natürlich schneller und flexibler.


    Tom

  • Zitat von Fump

    Segway, bin ich mal bei ner Tagung Probe gefahren.... nett....


    Nicht nur nett - genial das Teil. Wenn es nicht noch relativ teuer wäre, hätt ich mir schon längst eins gekauft. Für mich privat versteht sich.


    Ich kenne auch mehrere Firmen bei uns (nicht im Bewachungsgewerbe), die solche Teile für ihre Hausmeister oder -techniker haben. Hat auch den Vorteil, dass man damit innerhalb von Gebäuden gut damit fahren kann.



    ______________


    Grundsätzlich: Wenn die Diskussion weiter in Richtung Vorschläge geht, was man als fahrbaren Untersatz nehmen kann, bin ich geneigt das Thema aus "Recht & Co" nach "Objekt- und Werkschutz" zu verschieben.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Also auf dem Gelände findet tatsächlich öffentlicher Verkehr statt, das hat das Ordnungsamt heute bestätigt. Zwar ist auf dem Gelände das Fahren mit Fahrzeugen verboten, allerdings gibt es da zahlreiche Ausnahmen. Hauptsächlich wird das Gelände aber von Fußgängern und z.T. Radfahrern genutzt.


    Also ein Roller oder ein Fahrrad fällt schon mal weg. Um erste Hilfe leiten zu können, brauche ich eine gewisse Ausstattung. Meine Ausstattung sind zwei Koffer, in der Größe der Ulmer Koffer + Stiff Neck. Da auf dem Gelände noch eine Skaterbahn + Hügel aus Erde um mit dem BMX drüber zu springen vorhanden sind, nehme ich noch ein Spine Board mit. Und spätestens da hört es mit dem Roller oder Segway auf.


    Auf dem letzten BO-Konzert hatte das DRK so eine Art Quads, auf denen vorne zwei Leute platz hatten + eine Rückbank hinten + Gepäck. Und das ganze noch in relativ schnell und Verbrennungsmotor. So etwas hätte ich ehrlich gesagt gerne. Ich werde aber so ein Gefährt nicht extra für diesen Auftrag kaufen und es anderen zur Verfügung stellen.


    Zitat von Berliner


    Finger weg von Blaulicht. Betriebsgenehmigung erlischt. ..
    wenn es knallt gibt es dazu noch richtig Ärger mit Gericht und Versicherungen.
    Was kann man machen? Gelblicht mit Magnet oder fest eingebaut mit Eintrag in Schein und Brief.


    Wo soll der Unterschied zwischen Blaulicht und Gelblicht sein, dass beim Blaulicht auf einmal die Betriebsgenehmigung erlischt? Bzw. wie kann die erlischen, wenn das Blaulicht nur transportiert (mit Magnet auf dem KFZ-Dach) wird?


    Zitat von Berliner


    Jeder weiss was das heißt wenn der Werkschutz es blinkend eilig hat aber es braucht niemand Platz zu machen.


    Hmm.. also wenn es tatsächlich so ist, würde ich mir Gedanken machen. Auf einem Gelände, auf dem man das Hausrecht hat, kann man die Regeln selbst machen. Und wenn ich sage, dass die Leute dem Werkschutz mit Gelblicht Platz zu machen haben und die befolgen es nicht, dann gibt es eins aufn Deckel. Genau das Gleiche auch fürs Tempo Limit. Wessen Schilder sind das? Wahrscheinlich eure. Wo ist dann das Problem die zu ignorieren?


    Zitat von guardian_bw


    Dir ist schon klar, dass blaues Blinklicht ohne Signalhorn so rein gar nichts mit freier Bahn verschaffen zu tun hat? Die StVO hier ganz klare Vorgaben gibt, wann bzw. wem freie Bahn zu verschaffen ist?


    Theoretisch ja, praktisch nein.
    Ja, in der StVO ist es ganz klar geregelt. Und wie ist die Praxis? Nicht einmal bei hoheitlichen Fahrten mit SoSi braucht man die Kapelle die ganze Zeit. Viele machen schon Platz, wenn die das Blaulicht sehen. Deshalb würde mir auch nur das Blaulicht reichen.


    Zitat von guardian_bw


    Welche Fahrzeuge mit blauem Blinklicht (Rundumlicht) ausgerüstet sein dürfen, regelt diese Vorschrift ebenfalls. Irgendwie fehlt mir da das Bewachungsgewerbe...


    Bliebe noch eine Sondergenehmigung, aber selbst dann wäre der Frontblitzer nur in Verbindung mit einem Rundumlicht erlaubt.


    Warst du schonmal in München? Da ist (zuletzt gesehen vor 3 Jahren) auch ein Sicherheitsdienst in der Stadt unterwegs, der seine Fahrzeuge mit Blaulicht ausgestattet hat. Da frage ich mich, wie er da ran kommt.



    Jetzt mal zum eigentlichen Fall.
    Heute war das Ordnungsamt bei uns auf dem Gelände und war relativ spendabel. Was das Blaulicht angeht, konnte mir der Herr nicht sagen. Da müsste er sich erkundigen. Ich habe nun aber eine personenbezogene Genehmigung für ein Gelbes Rundumlicht + gewisse Sonderrechte im Verkehr + die Erlaubnis nicht zugelassene Fahrzeuge zu führen. Und das für die ganze Stadt, wenn es mit meiner Aufgabe zutun hat.

  • Zitat von D_R

    Warst du schonmal in München? Da ist (zuletzt gesehen vor 3 Jahren) auch ein Sicherheitsdienst in der Stadt unterwegs, der seine Fahrzeuge mit Blaulicht ausgestattet hat. Da frage ich mich, wie er da ran kommt.


    Sollte das zufällig jener Sicherheitsdienst mit einem E am Anfang und L am Ende sein: Die haben kein Blaulicht auf dem Dach... sieht nur so aus.


    Zum Wegerecht ohne Martinshorn: Richtig, viele machen Platz Einen Rechtsanspruch drauf hat man halt nicht.
    Deshalb fährt due Feuerwehr wie auch der RwRettungsdienst immer mit Horn, sobald mit Verkehr zu rechnen ist.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von D_R

    Also auf dem Gelände findet tatsächlich öffentlicher Verkehr statt, das hat das Ordnungsamt heute bestätigt.


    Zitat von D_R


    Also ein Roller oder ein Fahrrad fällt schon mal weg. Um erste Hilfe leiten zu können, brauche ich eine gewisse Ausstattung. Meine Ausstattung sind zwei Koffer, in der Größe der Ulmer Koffer + Stiff Neck. Da auf dem Gelände noch eine Skaterbahn + Hügel aus Erde um mit dem BMX drüber zu springen vorhanden sind, nehme ich noch ein Spine Board mit. Und spätestens da hört es mit dem Roller oder Segway auf.



    Sorry ich komme nicht mehr ganz mit.


    Es geht darum erste Hilfe zu leisten, den Betroffenen transportierst Du nicht ins KH.
    Für das leisten von EH sollte aus meiner Sicht ein Notfallrucksack ausreichen.


    Handy um den Rettungsdienst zu rufen.




    Spine Board? wofür?

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Jungs das Ding heist Martin-Horn..
    Ohne "s"
    @saw77 :respekt:
    In einer Zeit in der nach neuesten Kenntnissen der erste Hilfe Kurs von 16
    auf 9 UE reduziert werden, da die Hilfsfrist bei 15 min liegen, nehmen andere
    einen halben RTW mit...
    D_R
    möchte mal sehen, wie du alleine einen Patienten auf ein spinboard lagerst..
    bei Notwendigkeit dieses brauchst mal n paar mehr..
    welche Quali hast du denn eigentlich??
    Ich war als stellv. BL eines Ortsvereines 1. strikt gegen die Notfallhile 2. erst recht wenn diese nur mit einem
    Helfer fährt.

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)

  • Zitat von K.J.

    Jungs das Ding heist Martin-Horn..


    Wenn man das markenrechtlich geschützte Folgetonhorn der Fa. Martin meint: Richtig.


    Umgangssprachlich hat sich aber für die in Deutschland gebräuchlichen Signalton-Anlagen der Sondersignale insbesondere von Wegerecht-Berechtigten BOS-Fahrzeugen mit einer Folge zweier Töne in einem Quart-Intervall (üblicherweise a-d) der Begriff Martinshorn eingebürgert.


    Klugscheissmodus off.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von saw1977


    Sorry ich komme nicht mehr ganz mit.


    Es geht darum erste Hilfe zu leisten, den Betroffenen transportierst Du nicht ins KH.
    Für das leisten von EH sollte aus meiner Sicht ein Notfallrucksack ausreichen.


    Ein Spine Board ist nicht nur dazu da, jemanden ins Krankenhaus zu transportieren. Es ist allgemein ein sehr gutes Hilfsmittel. Als erstes hat man eine Person vom Boden gehoben, das bedeutet sie bekommt keine Kälte bzw. keine Wärme (spielt im Sommer auch eine große Rolle) von unten. Dann ist ein SB hart, man kann problemlos darauf jemanden reanimieren, wenn man muss. Und zu guter letzt kann man darauf jemanden transportieren.


    Kommen wir nun zur Praxis.
    Ich habe auf dem Gelände eine Art Skaterpark. Stelle dir das Ding vor wie mehrere Ebenerdige Swimmingpools von ca. 2m Tiefe und dann mach mal die Ecken und Kanten rund. Ohne Leiter kommt man da zu fuß nur sehr schwer wieder raus. Besonders mit Verletzungen. Und aufgrund der Form habe ich auch keine gerade Fläche, auf der ich arbeiten kann. Jetzt nehmen wir mal an, ich hätte jetzt unten jemanden liegen, der hingefallen ist. Wie bekommt man ihn da wieder hoch? Bzw. Hilfe zu ihm? Die 0815 Methode wäre ein Schleifkorb und eine Leiter als schiefe Ebene. Oder zumindest ein Spine Board mit Bandschlingen. Ich habe mich für die letztere Methode entschieden, da das Board kompakter ist.


    Die berechtigte Frage wäre an der Stelle, wie denn das offizielle Rettungskonzept für diese Stelle aussieht. Trotz meiner Bedenken wurde diese Stelle als unproblematisch eingestuft.


    Zitat von K.J.


    möchte mal sehen, wie du alleine einen Patienten auf ein spinboard lagerst..
    bei Notwendigkeit dieses brauchst mal n paar mehr..


    Im Worst Case schafft man es auch alleine. Im besten Fall - und das ist in 99% die Regel - hat man genug Leute um sich herum stehen, die einem helfen können.


    Zitat von K.J.


    welche Quali hast du denn eigentlich??


    Ich habe da mal diesen und jenen Kurs besucht. Und hab da auch mal etwas in dem Bereich gearbeitet. Nix besonderes.....

  • Also zuruck zur ursprünglichen Frage.
    Sicherheitsdienst und Sondersignalanlage blau und laut. Vergesse es. Willst du festlandet unwerden kannd gesenkt wrrden jann. eingebaut eine ich bin wichtig Lampe dann nimm gelb und lasse es von Amt als Verkehrssicherung und Hilfeleistung eintragen oder Gala es auch ohne wichtigmacher geht eine gelbes Magnet Licht.



    Zur medizinischen Hilfeleistung reichen Verbandskasten oder Koffer plus AED.
    Das restliche ist unnotig. Hat der rettungsdz selber dabei und ist sauteuer.


    Zum Thema Blaulicht das fahre ich beruflich. Sobald man es einschaltet ist man in Schuld und Haftung was immer vor Gericht gesenkt werden kann.
    Seit einigen Monaten und verurteilten Kollegen lasse auch ich das Horn durchlaufen wenn auch nur ansatzweise mit Verkehr zu rechnen ist.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.