Hallo,
ich habe aktuell einen Auftrag als Objektleiter bekommen. Meine Aufgabe wird es sein, für die Sicherheit auf dem Gelände zu sorgen bzw. wahrscheinlich auch als First Responder bei irgendwelchen medizinischen Vorfällen sein. Das Gelände auf dem ich arbeite ist riesengroß. Von einer Ecke bis zur anderen braucht man zu Fuß gute 40 Minuten. Und wie sich heute herausgestellt hat, gilt das Gelände als öffentlicher Verkehrsraum, das bedeutet, ich muss mich an die StVO halten.
Nun, die erste Frage, die sich mir stellt, ist wie ich als verantwortlicher auf dem Gelände mir am schnellsten "freie Bahn" verschaffen kann. Oder überhaupt anderen verdeutlichen kann, dass ich es eilig habe. Nun, eine Möglichkeit aus dem KatS ist eben das Blaulicht. Oder ein Gelblicht. Martinshorn wird bei den Situationen idR wegfallen.
Jetzt ist natürlich die Frage, wie es rechtlich aussieht. Da das Gelände ein öffentlicher Verkehrsraum ist, muss ich mich an die StVO halten. Das würde bedeuten, wenn ich auf dem Gelände mit irgendwelchen Blinklichtern herumfahre, könnte ich eins aufn Deckel bekommen.
Ich könnte aber eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wobei ich keine Ahnung habe, ob es durchgeht oder nicht
oder
mich auf § 34 StGB bzw. § 16 OWiG
Ich persönlich kenne jetzt viele Unternehmen, deren Einsatzleiter bei sich im Fahrzeug zumindest blaue Frontblitzer (diese Dinger an Saugnäpfen) im Auto haben.