Habe so eben den Streikaufruf von Prosegur Potsdam gelesen. Dazu kann ich nur gratulieren, weil Arbeit im Osten nicht weniger bezahlt werden soll wie im Westen Deutschlands. Leider höre ich nichts von Lohntarifverhdl. der übrigen G&W Branche, sie sind wahrscheinlich nicht bereit ein Auskommen mit dem Einkommen einzufordern. Ich bin mir sicher, dass die Verhdl.Gruppe von Prosegur Potsdam den Mitarbeiter ihren gerechten Lohn und Arbeitsbedingungen mit aller Macht verfolgen, damit Arbeit sich lohnt für den Einzelnen. Dieser Streikaufruf unten macht mich zufrieden.
Impressum: ver.di Bezirk Potsdam-Nordwestbrandenburg, Fachbereich Besondere Dienstleistungen,
Landesfachbereichsleiter André Pollmann, Tel.: 030 8866-5618, Fax: 030 8866-5944, Email: andre.pollmann@verdi.de
Prrosegurr Pottsdam
Liebe Kolleginnen und Kollegen bei Prosegur in Potsdam!
Möglicherweise hat sich gestern ein neues Fenster geöffnet: In einem Telefonat mit dem Ge-schäftsführer von Prosgur Deutschland, Herrn Dr. Thoma, wurde ein Spitzengespräch der Ver-handlungspartner (am Donnerstag!?) in Aussicht gestellt. Zuvor muss sich aber Prosegur mit dem spanischen Mutterkonzern über etwaige Kompromisse abstimmen. Wir sind gespannt und skeptisch zugleich, denn: Seit dem Sondierungsgespräch im Dezember 2014 bis zur vier-ten Tarifverhandlung am 20. April 2015 hat sich Prosegur nur in einem kleinen Schritt auf uns zubewegt – die meisten Mantelforderungen lehnt die Geschäftsführung prinzipiell ab! Der Geschäftsführer, Herr Dr. Thoma versuchte vielmehr die Verhandlungen für seine „Idee“ eines Arbeitszeitkontos zu nutzen: „Eröffnung“ eines Arbeitszeitkontos und des-sen „Befüllung“ mit 80 Überstunden (= 873,60 €) – die im ersten Jahr nicht vergütet werden! Anstelle einer „Arbeitszeitsouveränität“ der Beschäftigten gilt es mit den angesparten Über-stunden die „betriebliche Schwankungen“ auszugleichen, denn allein der Arbeitgeber bucht – im Jahresverlauf – vom Konto ab. Damit wird das Arbeitgeberrisiko alleine auf die Beschäf-tigten übertragen.
Einzig bei unserem wichtigen Tarifthema Funktionszulagen gibt es immerhin keinen prinzi-piellen Dissens: Den Tresor und Leitstellenzulagen (je 120 Euro pro Monat) stimmt Prose-gur zu, als Waffenzulage (bei Tragebefähigung!) bietet Prosegur allerdings nur 30 Cent statt wie gewünscht 1 Euro pro Stunde. Diese Funktionszulagen sollten bereits ab März 2015 als „vorläufiger Minimalkonsens“ geleistet werden. Aufgrund „technischer Probleme“ – so die Geschäftsführung - klemmt leider die Auszahlung …
Bei unseren Tarifforderungen mauert Prosegur jedoch - auch nach vier Verhandlungstagen in den wesentlichsten Punkten – weiterhin aus „prinzipiellen Gründen“:
Taggleiche Berechnung und Zahlung von erhöhten (25% wie im Unternehmen üblich, sind bereits akzeptiert!) Mehrarbeitszuschlägen
Jubiläumszuwendung (1/2 Bruttomonatsentgelt je 5 Jahre bei Prosegur)
Gesundheitszulage (80 Euro/ Monat für getätigte Aufwendungen)
Urlaubsgeld (ein zusätzliches volles Monatsentgelt im Mai eines Jahres)
Hier hat die Geschäftsführung sogar ihre ursprüngliche Verhandlungsbereitschaft zurückgezogen:
Rufbereitschaft Zuschlag
Absicherung des Beschäftigens in Risikofällen
(tödlicher Arbeitsunfall sowie psychische oder physische Verletzung)
Zur Durchsetzung dieser Forderungen ruft ver.di die Beschäftigten der Prosegur GmbH, Niederlassung Potsdam, Verkehrshof 17, 14478 Potsdam am 28.04. von 22 Uhr bis zum 29.04.2015 22 Uhr zum 3. Warnstreiktag auf.
Aufruf zum 3. Warnstreik
am 29. April 2015
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Wir erwarten vom Geschäftsführer, Herrn Dr. Thoma, dass er die „prinzipiellen“ Konflikte mit unseren Tarifforderungen auflöst und in all diesen Punkten materielle Angebote macht.
Unser dritter Warnstreiktag soll Prosegur unsere Erwartungen klar und deutlich ma-chen.
Die Streikversammlung (in ver.di organisierte Prosegur-Beschäftigte während des Streiktages) wird mit der Tarifkommission über den Fortgang des Arbeitskampfes (täglich) entscheiden.
Mit kollegialen Grüßen
Eure Tarifkommission Prosegur in Potsdam und
André Pollmann ver.di-Verhandlungsführer
Information zum Arbeitsrecht im (Warn)Streik
• Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes).
• Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsver-trags dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten! Der bestreikte Arbeitgeber darf streikende Arbeitnehmer/ in-nen nicht abmahnen oder sogar kündigen!
• Unser ver.di (Warn)Streik ist rechtmäßig.
• Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer/innen brauchen in dieser Zeit keine Arbeitsleistung zu erbringen und unterliegen nicht dem Direktions-recht des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikunterstützung. Nicht-Mitglieder haben ebenfalls ein Streikrecht, sie erhalten jedoch kein Streikgeld.
Ein Austragen (bei Arbeitszeiterfassung) ist nicht erforderlich, da ansonsten der Streik Freizeit wäre: „Streiken während der Freizeit ist keine Streikteilnahme“ (Bun-desarbeitsgericht (26.7.2005, Az. 1 AZR 133/04). Wer an einem Streik teilnimmt, muss sich auch nicht (etwa beim Vorgesetzten) abmelden. Es besteht auch keine Verpflich-tung sich vorher bspw. in Listen einzutragen, um dem AG seine/ihre Streikbereit-schaft zu signalisieren. Im Arbeitszeiterfassungsbogen sollte die übliche Arbeitszeit eingetragen werden, mit dem Hinweis: Streikteilnahme.
• Die Anordnung von Überstunden aus Anlass der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig und unwirksam.
• Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht.
• In Arbeitskämpfen darf der Arbeitgeber sogenannte „Notdienstarbeiten“ nicht ein-seitig organisieren und einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierauf ver-pflichten. Notdienstarbeiten dürfen im Übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, verlangt werden. Für Prosegur wurde keine Notdienstvereinbarung mit ver.di getroffen.
• Die Ablehnung von Arbeit während des Streiks ist keine unberechtigte Arbeitsver-weigerung!
• Um einen reibungslosen, ordnungsgemäßen und erfolgreichen Ablauf des Streiks zu gewährleisten, halten sich bitte alle Kolleginnen und Kollegen an die Anweisungen der Arbeitskampfleitung / Tarifkommission.
http://www.mitgliedwerden.verdi.de