Krawattenpflicht bei über 40 Grad

  • Hallo Leute!


    Ich arbeite hier bei einem Kunden, wo kein Mensch eine Krawatte trägt, nicht mal der Geschäftsführer. Vom Geschäftsführer haben wir auch mündlich die Aussage, daß wir auch keine Krawatten tragen müssen...
    Ich habe lange Zeit trotzdem Krawatte getragen, seit einigen Jahren trage ich ein Polo-Hemd meiner Firma (natürlich ohne Krawatte) und das schien immer OK zu sein.
    Wir sitzen in einem verglasten Büro ohne Klimaanlage, wo es jetzt über 40 Grad drin sind. Die Mitarbeiter des Kunden laufen hier in kurzen Hosen und T-Shirts, bzw. die Frauen in knappen Sommerkleidern herum.


    Jetzt hat einer meiner Kollegen einen heftigen Anschiss einkassiert, weil er keine Krawatte getragen hat!


    Da hab ich absolut kein Verständnis für!
    Klar, in unserer allgemeinen Dienstanweisung steht, daß wir Krawatte tragen müssen und mein offizielles Firmen-Polo-Shirt wird auch nur geduldet.
    Der Geschäftsführer hat gesagt, daß wir keine Krawatte tragen müssen und von den anderen Mitarbeitern hört man auch nur Unverständnis, daß wir bei der Hitze Krawatte tragen müssen...


    Wie sieht das denn nun rechtlich aus? Muß man bei über 40 Grad wirklich eine Krawatte tragen? Gibt es ab einer bestimmten Temperatur eventuell eine allgemeine Krawatten-Befreiung? Ich finde das ja selbst im dicken Polo-Shirt eine Zumutung... mit Krawatte finde ich das schlicht unmenschlich!


    Viele Grüße
    bsausbo

  • Das Thema Hitze am Arbeitsplatz kommt in schöner Regelmässigkeit hier vor, meistens im Sommer :mrgreen:


    Die Suche müsste einige Treffer liefern, ob da allerdings auch was zur speziellen Frage bzgl. Langbindern zu finden ist, hab ich auch nicht wirklich im Kopf.


    Ansonsten ist es auch hier eine Frage der Gefährdungsbeurteilung, die Dein Chef eigentlich für Eure Tätigkeit und Euren Arbeitsplatz vornehmen muss. Darin sollte auch, insbesondere in Eurem Fall, auf die Witterungsbedingungen und Temperaturen auch in der Pförtnerloge eingegangen werden. Und natürlich geeignete Massnahmen vorsehen, wenn die Gefährdungsbeurteilung das hergibt.


    Wenn ich voll verglastes Häuschen ohne Klimatisierung lese, dann schrillen mir da als Verantwortlicher in Sachen Arbeitssicherheit schnell alle Alarmglocken.


    Mal ein Link zum Einlesen:
    http://www.baua.de/de/Informat…le/Klima/Sommertipps.html

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Hm... also ich habe speziell nach Krawatten gesucht, aber nichts geeignetes gefunden.
    Ich hab dann noch allgemein beim Arbeitsrecht gesucht, also auch andere Branchen, da muß der Arbeitgeber wohl echt ab 30 Grad aktiv werden.
    Aber Sicherheitsdienst ist ja immer ein Sonderfall... nur weil andere Leute wo anders Rechte haben, heißt das noch lange nicht, daß wir auch diese Rechte haben... :roll:

  • Hab vorhin noch etwas ergänzt.


    Um die Gefährdungsbeurteilung kommt auch der Unternehmer im Bewachungsgewerbe nicht herum... und jene (ordentlich erstellt vorausgesetzt) sollte auch sommerliche Temperaturen im verglasten Büro beachten und ggf. entsprechende Massnahmen vorsehen.

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  • Danke!
    Also die Mitarbeiter des Kunden beschweren sich auch schon immer über diese Temperaturen. Die Scheiben wurden schon getönt und es gibt Rolläden - das hilft aber recht wenig. Die Mitarbeiter kommen dann eben in sehr leichter, sommerlichen Kleidung, was das Arbeiten für die ein wenig erträglicher macht.
    Wir müssen eine lange Diensthose, Hemd und Krawatte tragen!


    Also wie kann ich das jetzt verstehen? Seh ich das richtig, daß wir bei über 30 Grad keine Krawatte tragen müssen?

  • So allgemein kann man das nicht sagen, da es keine rechtlich verbindliche Regelungen dazu gibt.
    Wie gesagt: Gefährdungsbeurteilung. Das ist erst mal der Anfang. Die darin festgestellten Risiken für die Gesundheit der Arbeitnehmer müssen bewertet werden, und ggf. Massnahmen zur Minderung des Risikos getroffen werden.


    Eine mögliche Massnahme wäre die personenbezogene Massnahme der Kleidungserleichterung - Hemd ohne Binder, bei Erreichen bestimmter Temperaturen.

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  • Tja, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? :D
    Ich war zuvor bei der Bundeswehr und selbst da wurde das nicht so streng gehandhabt. Ab ner bestimmten Temperatur keine Krawatte mehr und wenns noch heißer wurde, kein Hemd mehr, nur noch T-Shirt!


    Naja... ich frag als nächstes mal meinen Vorgesetzen beim Kunden, ob wir die Krawattenbefreiung vom Geschäftsführer vielleicht schriftlich haben können, oder vom Abteilungsleiter.
    Das hier ist ein Entsorgungsbetrieb und wir müssen auch durch Müllhallen durch teils kniehohen Müll laufen - da ist ne Krawattenpflicht eh etwas lächerlich ;)

  • Naja, der richtige Ansprechpartner wäre Euer Vorgesetzter bzw. Chef... denn der Kunde darf Euch eigentlich nicht wirklich Anweisungen erteilen. Und damit eigentlich auch keine Anweisungen Eures Chefs ändern/negieren.


    Der Kunde könnte allerdings bei Eurem Chef für eine entsprechende Weisung sorgen.

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  • Achso... ich dachte immer der Kunde hat über unser Auftreten zu entscheiden.
    Wäre ich der Kunde wäre und würde sagen "die brauchen keine Krawatte tragen, ich als Geschäftsführer trag ja auch keine" und der Dienstleister sagt dann "nöööö, muß er doch", dann würde ich mir nen anderen Dienstleister suchen!
    Na der wird sich freuen! Ich befürchte eh so langsam, daß der sich bald ne andere Firma suchen wird -.- Aber das ist ne andere Geschichte die hier nicht hingehört :roll:


    Naja, dann bedanke ich mich für Deine Hilfe und wenn es was Neues in der Sache gibt, dann werde ich hier noch mal posten!

  • Naja, ob der Kunde sich gleich einen anderen Dienstleister suchen wird, nur weil die SMA mit Krawatte herumrennen? Da habe ich doch Zweifel.


    Aber mich interessiert eine andere Geschichte. Der Unternehmer hat ja eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Insbesondere im Veranstaltungsbereich geht der Wisch ja auch an das Ordnungsamt.


    Wie ist es, haben die Mitarbeiter das Recht die Gefährdungsbeurteilung einzusehen? Oder müssen die sich einfach nur auf die Vollständigkeit der Einweisung des Vorgesetzten verlassen?

  • Zitat von D_R

    Naja, ob der Kunde sich gleich einen anderen Dienstleister suchen wird, nur weil die SMA mit Krawatte herumrennen? Da habe ich doch Zweifel.


    Nö, aber wenn ständig einfachste Kundenwünsche ignoriert, vergessen oder abgelehnt werden...
    Und da kann ein alberner Krawattenzwang auf ner Müllhalde(!) der Tropfen sein, der das ganze zum überschwappen bringt.
    Kann doch nicht sein, daß der Kunde keine Krawatte wünscht, der Sicherheitsdienst dann aber selbst bei über 40 Grad darauf besteht. Das ist in meinen Augen reine Schikane, einen anderen Sinn seh ich darin nicht!
    Und der Kollege der den Anschiss bekommen hat, der ist zudem noch sehr korpulent und hat eh dauernd Probleme mit dem Kreislauf - da passt das ja gleich noch besser!

  • Zitat von bsausbo


    Nö, aber wenn ständig einfachste Kundenwünsche ignoriert, vergessen oder abgelehnt werden...
    Und da kann ein alberner Krawattenzwang auf ner Müllhalde(!) der Tropfen sein, der das ganze zum überschwappen bringt.


    Kann, ja. Ich glaube da aber ehrlich gesagt nicht daran. Wahrscheinlich hat sich der Chef der Müllhalde sich für euer Unternehmen entschieden, weil der Preis gepasst hat. Und er wird wahrscheinlich keine 10t pro Mitarbeiter und Stunde mehr zahlen, damit die Leute ohne Krawatte herumlaufen. Beide Unternehmen haben einen Vertrag miteinander. In der Regel auch mit einer festen Laufzeit und einer Option auf Verlängerung. Und daran werden sich beide halten.


    Zitat von bsausbo


    Und der Kollege der den Anschiss bekommen hat, der ist zudem noch sehr korpulent und hat eh dauernd Probleme mit dem Kreislauf - da passt das ja gleich noch besser!


    Ich hoffe, du weißt, dass beides wenig miteinander zutun hat. Ganz im Gegenteil hatte ich bisher immer das Gefühl, dass die etwas dickeren Kollegen mehr durchgehalten haben, als andere, die bei denen es schneller zu Kreislaufproblemen kam.


    Aber evtl. wäre es auch ein Thema für die Gewerbeaufsicht (und die VBG), wobei die VBG sich da eher weniger für interessiert - wenn nichts passiert. Das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz hatte ich letztens auch schon mit einem VBG-Vertreter. Die haben einfach nicht das Personal dazu, gleich jemanden loszuschicken.

  • und es könnte spassig werden wenn eben dieser Kollege kollabiert, das ganze als Arbeitsunfall deklariert wird und die BG aktiv wird.... aber sowas passiert eher selten.

  • Zitat von D_R


    Kann, ja. Ich glaube da aber ehrlich gesagt nicht daran. Wahrscheinlich hat sich der Chef der Müllhalde sich für euer Unternehmen entschieden, weil der Preis gepasst hat. Und er wird wahrscheinlich keine 10t pro Mitarbeiter und Stunde mehr zahlen, damit die Leute ohne Krawatte herumlaufen. Beide Unternehmen haben einen Vertrag miteinander. In der Regel auch mit einer festen Laufzeit und einer Option auf Verlängerung. Und daran werden sich beide halten.


    Wie schon geschrieben gehts hier nicht allein um die Krawatte... das ist ne lange und ne ganz andere Geschichte! Lassen wir das einfach gut sein!


    Zitat

    Ich hoffe, du weißt, dass beides wenig miteinander zutun hat. Ganz im Gegenteil hatte ich bisher immer das Gefühl, dass die etwas dickeren Kollegen mehr durchgehalten haben, als andere, die bei denen es schneller zu Kreislaufproblemen kam.


    Der gute Mann wiegt rund 200 Kilo, weil der kaum laufen kann, kommt der jeden Tag mit dem Taxi zur Arbeit. Aber klar steckt der locker die 40 Grad weg ;)
    Ne, glaub mir: Der Mann hat schwere, gesundheitliche Probleme und bei 40 Grad Krawatte tragen müssen ist bei dem sicherlich nicht förderlich.



    Zitat

    und es könnte spassig werden wenn eben dieser Kollege kollabiert, das ganze als Arbeitsunfall deklariert wird und die BG aktiv wird.... aber sowas passiert eher selten.


    Ja, darauf warte ich! Aber auch das ist bei uns geregelt: Wir dürfen nicht krank werden!

  • Zitat von Fump

    und es könnte spassig werden wenn eben dieser Kollege kollabiert, das ganze als Arbeitsunfall deklariert wird und die BG aktiv wird.... aber sowas passiert eher selten.


    Naja - selten, dass die VBG anlasslos Kontrollen durchführt? Stimmt, dafür fehlen einfach die technischen Aufsichtspersonen in der nötigen Anzahl. Etwa 200 bundesweit sind es aktuell. Für wie viele Unternehmen? Kann sich jeder selbst ausrechnen, wie hoch da die Wahrscheinlichkeit ist.


    Bei Arbeitsunfällen (oder eben dem gleichgestellten Ereignissen) wird die VBG bei entsprechender Schwere auf jeden Fall aktiv und schaut sich alles an. Und wenn dann noch nicht mal ne Gefährdungsbeurteilung vorliegt... nicht gut.
    Wenn es ganz hart kommt, ist die VBG allerdings das eher kleinere Übel.

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  • ist ja witzig, mit genau dem Artikel in der Hand stand schon mal jemand bei mir im Büro und kündigte an noch 3 Grad und er geht dann mal.... mein Gegenangebot war, Entfernung Standventilator, Beendigung Versorgung mit Hitzeschutzgetränke, Abbau der Markise und Eis raus aus dem Gefrierfach und dann kann er eventuell Glück haben diese Regelung anzuwenden.

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