Hallo,
ich komme einfach nicht mit den Fächern StGB und BGB klar. Gibt es da einen Tip, wie ich den Lernstoff verinnerliche?
Vielen Dank für eure Antwort
Hallo,
ich komme einfach nicht mit den Fächern StGB und BGB klar. Gibt es da einen Tip, wie ich den Lernstoff verinnerliche?
Vielen Dank für eure Antwort
Lesen,Lesen,Lesen....
Lesen alleine ist da der falsche Weg.
Wichtiger wäre es, die Thematik zu verstehen.
Wo liegt das Problem?
Vielleicht kann man da ja nochmal nachbessern...
Ja wichtig ist das verstehen, dies fängt ganz einfach damit an, dass man den Unterschied zwischen beiden Gesetzbüchern verinnerlichen muss:
STGB = Staat gegen Bürger (öffentliches Recht)
BGB = Bürger gegen Bürger (Privat Recht)
Was meinst du denn damit, dass du mit dem Lernstoff nicht klarkommst?
Womit kommst du nicht klar?
Hast du ein Problem damit, die Gesetze zu verstehen?
Oder § => Inhalt zuordnen?
Oder was die Inhalte / Schemata der Gesetze sind?
Wenn der Dozent erklärt, bzw., an Beispielen beschreibt, was hinter den einzelen Gesetzen steht, verstehe ich es, aber ich kann mir das nicht merken und vergesse, welcher Paragraph zu welcher Haundlung gehört. Ich komme mit den einzelnen Gesetzen / Paragraphen durcheinander. Außderden sind die Antworten, die man ankreuzen muss (wir haben ein Muster der Prüfung vorgelegt bekommen) schwierig zu verstehen. Also, der Text ist meines Erachtens komplieziert gschrieben. Auch hören sich die Antworten sehr widersprüchlich an.
Ich kann zum Beispiel nicht gut zwischen "Notstand" und "Selbsthilfe" unterscheiden. Was bedeutet denn z. B. in den Gesetzen die Bezeichnung "Selbsthilfe" Es bedeutet doch, das man sich selber hilft, aber das tut man doch bei "Notwehr" und "Notstand" auch.
Das war nur ein Beispiel von vielen.
Hinzu muss ich sagen, das ich bis jetzt noch nicht viel geübt habe und in ca. 7 wochen ist die Schriftliche Prüfung, und habe ja noch andere private Sachen zu erledigen
Das Problem ist auch, das ich ja noch weitere Fächer habe, für die ich was tun muss und ich mache mir Sorgen, das ich es zeitlich nicht schaffe, alles bis dahin zu verinnerlichen
Zitat von mickymaus123
Ich kann zum Beispiel nicht gut zwischen "Notstand" und "Selbsthilfe" unterscheiden. Was bedeutet denn z. B. in den Gesetzen die Bezeichnung "Selbsthilfe" Es bedeutet doch, das man sich selber hilft, aber das tut man doch bei "Notwehr" und "Notstand" auch.
Hier in Deutschland hat der Staat das Gewaltmonopol. Ist etwas nicht so, wie du es magst, musst du dich an den Staat wenden, der dann dein Recht für dich durchsetzt. Machst du es nicht, können dich Repressionen von Seite des Staates (Strafrecht und OWi) erwarten.
Die Selbsthilfe ist dann ein Rechtfertigungsgrund, damit bei einer privaten Durchsetzung des eigenen Rechts keine Strafen bzw. zivile Ansprüche entstehen.
Wenn du jetzt den Unterschied zwischen Notstand nach §228 und Selbsthilfe nach §229 BGB meinst, dann sind die Inhalte der Gesetze klar.
Ich gebe dir mal ein Beispiel:
Vorab: Tiere sind dem Gesetz nach Sachen.
Nehmen wir mal an, dass gerade ein wilder Hund bedrohlich auf dich zu rennt. Du nimmst jetzt dein OC und sprühst dem Hund in die Augen (du beschädigst die Sache "Hund") (oder nimmst deine Knarre und knallst das Vieh ab), dann handelst du nach §228 nicht rechtswidrig.
§229 beschreibt aber eine andere Situation.
Mit § 127 StPO kannst du jemanden festnehmen, der eine Straftat begangen hat. Etwas ähnliches findet man auch im BGB mit § 229 wieder, aber eben für zivile Ansprüche.
und ist das Beispiel Hund denn Notwehr oder Notstand?
Das sind doch zwei unterschiedliche Dinge, aber wo ist da der Unterschied?
Gegen Tiere kann nie Notwehr sein.
Wehrst du den Hund mit Tritten oder eigenem Pfefferspray ab, ist es defensiver Notstand §228 BGB... Nutzt du dazu nun aber eine fremde Sache, wie eine Dachlatte die gerade irgend wo rum liegt, um den Hund abzuwehren, muss das der Eigentümer dulden §904 BGB (Aufopferung), dann ist es aggressiver Notstand. Allerdings kann der Eigentümer der Dachlatte dann Schadenersatzansprüche stellen.
Das Strafrecht z.B. kennt zwei verschiedene Notstände...
Den rechtfertigenden Notstand und den entschuldigenden Notstand...
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/35.html
Alles nicht so leicht und verwirrend, wenn man aber ein mal drin ist, geht es eigentlich. Ich fand es damals immer ziemlich trocken, hatte auch immer sehr viele Fragen. Wir hatten aber zum Glück einen geduldigen Dozenten :mrgreen:
Wäre auch nicht das erste Mal, dass wir hier jemanden auf die Sprünge helfen und den Job der Dozenten machen.
Wolperdinger, bitte nicht mit solchen Dingen noch mehr verwirren. Auch wenn Du natürlich Recht hast.
Solche Feinheiten können wir dann ansprechen, wenn das Grobe mal begriffen wurde.
... im Beispiel wilder Hund ist es natürlich Notstand.
@mickymaus123
Stell dir in diesem Fall die Frage: "Wovon oder von wem geht die Gefahr aus?" Wilder Hund -> Der Hund ist Gefährder. Person hetzt Hund -> Die Person ist Gefährder. Der Hund dient als Waffe, gleich einem Messer o. ä.
Zitat von WolperdingerDas ist nicht ganz richtig.
Wird der Hund von einem Menschen auf eine andere Person gehetzt, so liegen die Voraussetzungen der Notwehr vor.
Ja gut okay, so ins Detail wollte ich nun nicht xD, den Punkt hatte ich vergessen.
dieses habe ich vefrstanden. Es geht da um was anderes. Die Texte sicnt schwierig geschrieben, aber darum geht es hier nicht mehr
ich bin mir nicht sicher, ob die tätigkeit überhaupt noch was für mich ist.
In diese Schulklasse sind Leute, die sich als Entertainer aufspielen und bei besonders einer ist in meinen Augen jemand, der ich nicht ausstehen kann. Diese Leute machen sich über jeden Kommentar von mir lustig.
Ich könnte dem Volk eine reinschlagen. dieses darf ich nicht machen und auch nicht äußern, weil ich denn den Job verliere. In der Klasse sind Heuchler, die Angst haben, anuzuecken. Sie wollen ja alle ihren Job dort. Ich kann unter solchen Leuten nicht existieren. So haben die ihren Job und ich, die ehrlich bin, werde das Handtuch schmeissen
Die stellen auch niemand ein, wo die Gefahr besteht, ich könnte einen Hass gegen jemand entwickeln und zuschlagen oder beleidigend werden
Dann kommt nachher die Presse und schreibt: "Sicherheitsmitarbeiter hat wieder einen Flüchtling geschlagen".
Davor haben die mit Recht Angst.
So ziehe ich für mich den Schlusstrich. Ich hänge dann zwar leider wieder am Jobcenter und muss mich von denen wie ein kleines Kind gehandelt lassen. Was ich vermeiden wollte
Mir passt die ganze Sache nicht....
des weitern sind meines Erachtens soziele Gruppen Arschkriecher und nur, wenn die Menschheit ehrlich Wut zeigen, anstatt vor der Obrigkeit zu kriechen, ist wirklicher Frieden möglich. Auch setze ich mich öffentlich mit sozialkritischen Themen auseinander
(allerdings kein Ausländerhass), aber mit der Kirche und zum Thema "sexueller Missbrauch in Heimen" Des weiteren habe ich einen Hass geben Pädagogen und allem, was mit sozialen Dingen zu tun hat. Ich glaube nicht, das die das so gerne sehen.
Ich werde am Montag nochmal mit der Firma reden und denen meine Bedenken offen äussern. Dann wird es sich entscheiden. Jedenfalls; wenn ich mir wer quer kommt, sieht man es mir meinen Ärger an und dann werde ich Prellbock bei der Bevölkerun, die sowieso schon eine Aabneigung gegen die Ordnungs-Menschen hat. Auch wäre es für die Firma nicht gut. Außerdem habe ich aufgrund meiner Wut gegen einige der Mitschüler,
Schwierigkeiten, sachlich Kritk in dem Fall zu äußern, was aber zusätzlich von mir erwartet wird, wenn ich in dem Beruf arbeite. Bin mir auch nicht sicher, ob die Dozenten uns testen wollen. mir kommt es auch vor, das die Firma / Dozenten, uns gefügig machen wollen.Dieses nochmehr, als in anderen Firmen. Kein Wunder, denn gerade bei dieser zukünften Tätigkeit wird zuverlässigkeit erwartet
Und wie sieht es mit der Schulungsgebühr vom Jobcenter aus? Behalten die das oder bekommt das Amt das Geld wieder zurück?
Zitat von mickymaus123des weitern sind meines Erachtens soziele Gruppen Arschkriecher und nur, wenn die Menschheit ehrlich Wut zeigen, anstatt vor der Obrigkeit zu kriechen, ist wirklicher Frieden möglich. .. Des weiteren habe ich einen Hass geben Pädagogen und allem, was mit sozialen Dingen zu tun hat. Ich glaube nicht, das die das so gerne sehen.
Das ist jetzt nicht ironisch oder abwertend gemeint, sondern eine neutrale Feststellung von mir: Ich glaube, Du hast ein echtes Problem im Bereich der sozialen Kompetenzen und solltest Dich um professionelle Hilfe bemühen (Psychotherapeut usw.). Jeder Mensch, auch Du selbst, gehört zu einer Vielzahl von sozialen Gruppen. Wenn Du alle sozialen Gruppen als "Arschkriecher" ansiehst, gehörst Du in irgend einer Weise auch selbst dazu, weil auch Du Angehöriger mehrerer sozialer Gruppen bist.
Auch der "Hass auf soziale Dinge" ist bedenklich. Was sind für Dich soziale Dinge? Das ganze Leben ist letztendlich ein soziales Ding!
ZitatUnd wie sieht es mit der Schulungsgebühr vom Jobcenter aus? Behalten die das oder bekommt das Amt das Geld wieder zurück?
Wenn Du eine Schulungsmaßnahme abbrichst, bekommt das Jobcenter das Geld für die schon zurückliegende Ausbildung auf keinen Fall zurück. Eventuell muß das Jobcenter die gesamte Ausbildung oder zumindest noch 1 - 2 Monate zahlen. Das ergibt sich aus der Zertifizierung der Maßnahme und hängt auch davon ab, aus welchen Fördermitteln die Schulung bezahlt wurde (SGB II, SGB III, ESF, Landesfördermittel usw.). Im Extremfall könnten auf Dich Regreßforderungen des Jobcenters zukommen.
Daher zwei Ratschläge, die Du vor einem Abbruch auf jeden Fall beachten solltest:
1. Rede mit Deinen Sachbearbeiter beim Jobcenter vor dem Abbruch, schildere Deine Schwierigkeiten. Dabei kannst Du auch deutlich auf die offensichtlich mangelhafte Unterstützung durch den Bildungsträger hinweisen. Die Jobcenter haben die Möglichkeit, den Bildungsträgern ein Prüfteam des REZ (Regionales Einkaufszentrum der Arbeitsverwaltung) ins Haus zu schicken. Die tauchen dann fast überfallartig dort auf und beschäftigen sich sehr intensiv mit der Durchführung der Schulungsmaßnahme. Wenn dann die Ausbildungsstätte nicht 100 % in Ordnung ist, gibt das massiven Ärger bis hin zur Rückforderung von bereits gezahlten Lehrgangskosten.
2. Überprüfe vor einem Abbruch den Vertrag, den der Bildungsträger mit Dir geschlossen hat. Dort sind sicher Regelungen zu einem vorzeitigen Abbruch enthalten. Die dort festgelegten Punkte solltest Du auf jeden Fall beachten.
Und welchen Job willst du dann machen? Bäcker? Elektriker? Bussfahrer?
Bei jedem Job wirst du Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden haben, die du nicht ausstehen kannst. Die Arschlöcher sind, etc.
Und wenn du jetzt im Flüchtlingsheim arbeitest, dann hast du einen aufregenden Job, der auch mit gewissen Kämpfen in der Hierarchie der SMA verbunden ist. Und bei 12h Schichten entstehen Konflikte untereinander. Lügen werden verbreitet, etc. Damit muss man eben umgehen können. Ab und an auch mit etwas Gewalt.
Ich verstehe jetzt trotzdem eine Sache nicht. Du schreibst die ganze Zeit etwas von einer Klasse und Schulung. Wie lange geht denn diese Schulung bei dir oder wie lange musst du denn die Klassenkameraden noch ertragen?
Zitat von D_RUnd welchen Job willst du dann machen? Bäcker? Elektriker? Bussfahrer?
Bei jedem Job wirst du Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden haben, die du nicht ausstehen kannst. Die Arschlöcher sind, etc.
Und wenn du jetzt im Flüchtlingsheim arbeitest, dann hast du einen aufregenden Job, der auch mit gewissen Kämpfen in der Hierarchie der SMA verbunden ist. Und bei 12h Schichten entstehen Konflikte untereinander. Lügen werden verbreitet, etc. Damit muss man eben umgehen können. Ab und an auch mit etwas Gewalt.
Ich verstehe jetzt trotzdem eine Sache nicht. Du schreibst die ganze Zeit etwas von einer Klasse und Schulung. Wie lange geht denn diese Schulung bei dir oder wie lange musst du denn die Klassenkameraden noch ertragen?
ich weiß, das es überall diese Menschen gibt und ich sehe und gebe zu, das ich das einfach nicht mehr ertragen kann.
das Problem ist, das im Job der Sicherheitsmitarbeiter ein Problem mit Arbeitskollegen, sich negativ auf auf Arbeit auswiken kann, denn diese Flüchlinge merken diesen Konflikt und auch ich kann nicht mehr neutral in meiner Arbeit umgehen
Zitat von NemereAlles anzeigenDas ist jetzt nicht ironisch oder abwertend gemeint, sondern eine neutrale Feststellung von mir: Ich glaube, Du hast ein echtes Problem im Bereich der sozialen Kompetenzen und solltest Dich um professionelle Hilfe bemühen (Psychotherapeut usw.). Jeder Mensch, auch Du selbst, gehört zu einer Vielzahl von sozialen Gruppen. Wenn Du alle sozialen Gruppen als "Arschkriecher" ansiehst, gehörst Du in irgend einer Weise auch selbst dazu, weil auch Du Angehöriger mehrerer sozialer Gruppen bist.
Auch der "Hass auf soziale Dinge" ist bedenklich. Was sind für Dich soziale Dinge? Das ganze Leben ist letztendlich ein soziales Ding!
Wenn Du eine Schulungsmaßnahme abbrichst, bekommt das Jobcenter das Geld für die schon zurückliegende Ausbildung auf keinen Fall zurück. Eventuell muß das Jobcenter die gesamte Ausbildung oder zumindest noch 1 - 2 Monate zahlen. Das ergibt sich aus der Zertifizierung der Maßnahme und hängt auch davon ab, aus welchen Fördermitteln die Schulung bezahlt wurde (SGB II, SGB III, ESF, Landesfördermittel usw.). Im Extremfall könnten auf Dich Regreßforderungen des Jobcenters zukommen.
Daher zwei Ratschläge, die Du vor einem Abbruch auf jeden Fall beachten solltest:
1. Rede mit Deinen Sachbearbeiter beim Jobcenter vor dem Abbruch, schildere Deine Schwierigkeiten. Dabei kannst Du auch deutlich auf die offensichtlich mangelhafte Unterstützung durch den Bildungsträger hinweisen. Die Jobcenter haben die Möglichkeit, den Bildungsträgern ein Prüfteam des REZ (Regionales Einkaufszentrum der Arbeitsverwaltung) ins Haus zu schicken. Die tauchen dann fast überfallartig dort auf und beschäftigen sich sehr intensiv mit der Durchführung der Schulungsmaßnahme. Wenn dann die Ausbildungsstätte nicht 100 % in Ordnung ist, gibt das massiven Ärger bis hin zur Rückforderung von bereits gezahlten Lehrgangskosten.
2. Überprüfe vor einem Abbruch den Vertrag, den der Bildungsträger mit Dir geschlossen hat. Dort sind sicher Regelungen zu einem vorzeitigen Abbruch enthalten. Die dort festgelegten Punkte solltest Du auf jeden Fall beachten.
du erzählst mir nichts neues in Bezug auf diese so genannten sozialen Gruppen und ich bin trotz allem der Meinung, das diese Gruppen nur funktionieren können, wenn jeder erst zu sich stehen würde. ich bin leidergezwungen, in einer dieser Gruppen zu verbringen und Thearpie kommt nicht in Frage.
ich betone nochmals, das ich keine Ineresse habe, mich dem zu stellen. Ich habe ein Recht, mich von sowas fern zu halten und gehörte nicht ein eine solcher Gruppe.
Wenn es funktioniern soll mit diesen Gruppen, dann geht es nur, wenn nicht alle versuchen, sich krampfhaft zu integieren.
Ich stehe dazu, das soziale Gruppen Gift sind. Diese Leute sind Schweine und es geht nicht mehr. es ist Geheuchele und was mit denen, die was erreicht haben? Die integieren sich nicht sozial, aber wir reden aneinander vorbei.
Nein, ich arbeite nicht unter eine solchen Vorraussetzung mit einer Uniform und stelle mich dorthin
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