Dienstleistung gegen Spende - kann das rechtens sein ?
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Auf den ersten Blick wahrscheinlich rechtens:
"Gewerbeordnung § 34a Bewachungsgewerbe(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe),..."
Gewerbsmäßig heißt mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Eine Spende für einen Verein fällt nicht darunter. Solange die Genehmigungsbehörden für die Veranstaltungen bei dieser Verfahrensweise mitspielen, wird es wohl so zu machen sein.
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Auch die FIFA ist ein Verein :mrgreen:
http://m.rp-online.de/sport/fu…ardenumsatz-bid-1.1511888
Aber wie sieht es denn mit Haftung der Ordner bei Einsätzen? -
Ich meine jetzt auch weniger die BewachV , als viel mehr der Umstand, dass gezielt eine Dienstleistung gegen eine (steuerfreie) Spende angeboten wird.
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wobei mir hier der klare Vermerk / Hinweis auf e.V. fehlt
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Hallo,
nein,aber das werden die schon vom Finanzamt "erlärt" bekommen.......... :mrgreen:
Außerdem unterschätzen die Experten da wohl die Gefahren......interessant wird das ganze nämlich,wenn einer von denen was aufs Maul bekommt und die Krankenkasse zahlen soll.
Dann kommt das große Erwachen........ -
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Zitat von Spielverderber
Lustiger Zeitungsartikel zu dem "Verein"...
genial hier mal zwei Auszüge aus dem Artikel:
"Hallo, darf ich mal bitte in Ihre Handtasche schauen", fragt Kai Schöllgen
Dennoch hat Kai Schöllgen als Vorsitzender die "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" absolviert, das ist Pflicht. Dabei hat er den Umgang mit Menschen, rechtliche Hintergründe und Grundkenntnisse zum Umgang mit Waffen gelernt.
Naja wer findet den Fehler?
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Hab auch einen:
Immerhin ist er auch gut ausgerüstet.
So sind Schöllgens Handschuhen mit Quarzsand verstärkt :mrgreen: -
Moin,
e.V. heisst nicht zwangsläufig gemeinnützig, da muss eine gesonderte Anerkennung durch das Finanzamt erfolgen.
Ansonsten würde ich die Merkmale der Gewerbsmäßigkeit vertieft prüfen, da die Bezeichnung einer Tätigkeit als ehrenamtlich nicht unbedingt mit der Auffassung der Gewerbebehörde übereinstimmen muss. Und Maßstab ist erstmal 34a GewO.
Da drücken die Verantwortlichen der Stadt Neuss m. E. aber mehr als zwei Augen zu. Citystreife haben sie ja mal gleich abgelehnt. Da war jemand wach :mrgreen:
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Auch interessant das sich nirgends eine Satzung von dem "Verein" finden lässt... :roll:
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Hallo,
dazu:
ZitatAnsonsten würde ich die Merkmale der Gewerbsmäßigkeit vertieft prüfen, da die Bezeichnung einer Tätigkeit als ehrenamtlich nicht unbedingt mit der Auffassung der Gewerbebehörde übereinstimmen muss. Und Maßstab ist erstmal 34a GewO.
Nicht unbedingt......grundsätzlich kann jeder Verein (siehe alle Fußballvereine zum B.) einen eigenen
"Ordnungsdienst" betreiben.Sollte natürlich so auch in der Vereinssatzung stehen.Was aber nicht geht,ist für Dritte tätig werden,hier greift die GewO und damit auch die Sonderbestimmungen für Sicherheitsunternehmen.
Die Ordnungsämter interessiert das allerdings weniger,weil dafür nur geringe Geldbußen verhängt werden können.
Die Jungs vom Finanzamt haben da schon wesentlich mehr interesse.....:-)
Ich vermute allerdings,das die ganze Klitsche sehr wohl als Bewachunsgunternehmen angemeldet ist und das ganze ein guter PR-Auftritt ist......denn shcließlich ist er ja n den Medien für NULL € präsent......
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Bussgeld wäre maximal 5.000 €.
Allerdings lässt sich der Betrieb auch schliessen gem. 15 GewO und das auch zwangsweise durchsetzen, wenn die Behörde denn wollte .....
Und der Verein wird für Dritte tätig ....
Mir kann das ja egal sein, aber als Unternehmer in Neuss würde ich beim zuständigen RP Krawall schlagen, was denn die Stadt Neuss da duldet oder abmahnen, weil die Erlaubnis im Impressum genannt sein müsste :mrgreen:
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Zitat
Ich vermute allerdings,das die ganze Klitsche sehr wohl als Bewachunsgunternehmen angemeldet istIst klar
Besonders natürlich der Umstand, dass er früher schonmal mit einer Detektei einen Sicherheitsdienst an Schulen anbieten wollte, spricht sehr dafür
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Noch so ein Fall: N-O-C Event Sicherheitsdienst http://n-o-c.jimdo.com/
ZitatWir sind ein Club, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, bei diversen Veranstaltungen, den Ordnungsdienst zu übernehmen. Darunter fallen unter anderem die Eingangskontrollen, stichprobenartige Taschenkontrollen, Kassendienst, abtasten von verdächtigen Personen, sowie die Überwachung der Veranstaltungen. Dabei gilt es auch ruhestörende und nicht friedfertige Personen von der Veranstaltung zu entfernen, wobei wir versuchen dieses schon im Vorfeld zu schlichten. Wir sind ein deeskalierender Club, der darauf auch einen sehr großen Wert legt.
Unter anderem verrichten wir, regelmäßig beim VfR 06 Neuss, unseren Dienst,
desweiteren gehört der "Further Hof" auch dazu. Und seid neustem ist auch noch der "Markt 27" hinzu gekommen.
Wenn Sie eine Veranstaltung haben und jemanden brauchen, der eine der oben aufgeführten Aufgaben übernehmen soll, dann fragen Sie einfach nach, über unser Kontaktformular.
Klingt fasst so als wäre das der gleich Club... Oder war das der Sicherheitsdienst vom 1. Vorsitzenden?
Auf jeden Fall mehr als eine Grauzone... das ist dunkelgrau bis schon fast schwarz. :mrgreen: -
Ich weiß nicht, was ihr alle habt.
Rot-Weiß bietet schon seit Jahrzehnten Sicherheit gegen Spende an und darüber regt sich keiner auf -
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