Frage: 16 Stunden am Stück arbeiten?

  • Hallo liebe Gemeinde,


    auf folgendes Problem stosse ich heute: Meine Arbeitszeit heute ist von 14-22 Uhr(Mittagschicht).


    Nun ist die Person für die Nachtschicht ausgefallen. Mein Chef meint ich solle die Mittagschicht machen und direkt danach im gleichen Objekt die Nachtschicht (22-6) ranhängen. Und Morgen ab 14 Uhr nochmal das selbe Spiel. Die Frühschicht übernimmt ein MA vom Kunde selbst der natürlich keine Minute länger machen will/muss/darf.


    Meine Frage: Darf mein Chef dies da ja hier eine erhöhte Arbeitszeit sowie verkürzte Ruhezeit aufkommt?


    mfg
    Senfbrot

  • Dass das so nicht zulässig ist, solltest klar sein. Im Ausnahmefall, unter Nutzung und Beachtung sämtlicher Vorschriften des ArbZG sind zwar durchaus auch tägliche Arbeitszeiten deutlich über 12h möglich, aber spätestens bei der Ruhezeit hört es auf. 9 Stunden zwischen 2 Schichten sind das absolute Minimum.


    Was nützt Dir diese Information nun? Dein Chef sollte das wissen, kümmert ihn aber offensichtlich nicht.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Guardian hat es schön erklärt.


    Wenn es mal vorkommt ist es nicht "Tragisch und Machbar". Kann ja sein, das der SMA nen wege Unfall hatte mit dem Auto, da unterstützt man gerne Kollegen.


    Dennoch ein Dauer zustand in dieser Art sollte nicht einfach so hingenommen werden.


    Leider muss Ich dazu sagen, das die Schwarzen Schaffe in unserer Branche, das gerne mit Mitarbeiter machen die nicht Legal angestellt sind. Diejenige bringen gerne dann auch den satz : entweder oder ..... Such es dir aus ^^


    MFG

    Wer Rechtschreibfehler findet, Darf sie behalten oder bei Ebay Verkaufen ^^

  • Zitat von steroider

    Nach EU Recht sind 13 Stunden das Maximum an Arbeitszeit. Dann müssen 11 Stunden Ruhe eingehalten werden.


    Google mal EU Arbeitszeit VO.


    Das "EU-Recht" zur Arbeitszeit wurde in nationales Recht umgesetzt, genauer gesagt im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
    Und nach diesem ArbZG ist es eben - unter Nutzung und Beachtung sämtlicher Vorschriften - möglich, auch mal deutlich über 12 oder 13 Stunden zu arbeiten.
    Die absolute Grenze in der Tagesarbeitszeit setzt eben die Ruhezeit zwischen 2 Schichten bzw. Arbeitstagen. Diese Ruhezeit darf unter keinen Umständen kürzer als 9 Stunden sein.
    Theoretisch wären wir damit also bei 15 Stunden Tagesarbeitszeit.


    Diese 15 Stunden dürften auch im Ausnahmefall tatsächlich über einen kurzen und überschaubaren Zeitraum gearbeitet werden. Unter Beachtung des ArbZG eben.

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  • Ich zitiere mich mal eben selbst:

    Zitat von guardian_bw

    unter Nutzung und Beachtung sämtlicher Vorschriften


    Also bitte auch sämtliche Vorschriften des ArbZG beachten. Die elfstündige Ruhezeit ist der Grundsatz, von dem es eben auch eine Ausnahme gibt. 9 Stunden sind aber das absolute, ausnahmslose Minimum. Heisst: 15 Stunden maximale tägliche Arbeitszeit.


    Aber halt nicht dauerhaft und ständig, solche täglichen Arbeitszeiten stellen eben den Ausnahmefall dar - der aber eben auch erlaubt ist. Wie schon gesagt: Unter Beachtung des ArbZG eben.

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  • Bei mir kam es bereits 2 mal vor, das ich eine 24h Schicht machen musste. Übrigens gab es in meinem ersten Unternehmen ein Objekt, auf dem der Dienst 15 Stunden ging (KFZ-Streife und natürlich ohne Pause). War unter Kollegen sehr beliebt, weil man so schnell auf seine Stunden kam und der Dienst auch so, relativ entspannt ablief (Für Berliner Verhältnisse). Bei meiner ersten 24 Stunden Schicht, hatte ich bereits 12 Stunden Dienst gehabt und musste danach noch in die Nachtstreife für 12 Stunden. Mit Chef war da nix zu diskutieren... :evil: Die zweite 24h Schicht, musste ich in einem Asylheim machen, nachdem ich schon die 12 stündige Tagschicht hinter mir hatte. Denn zur Ablöse kam niemand. Also rief die NSL, die Mitarbeiter an und bekamen zur Antwort "das sie sich von der Firma verraten fühlen, einen Dienst in einem Schmarotzerheim ableisten zu müssen". Da ich einen zauberhaften Kollegen an meiner Seite hatte, packte dieser seine Sachen und lies mich alleine zurück ohne weiter irgendwas zu sagen. Zum Glück hatte ich in der Firma einen Lieblingskollegen, der sich sofort ins Auto setzte und zu mir fuhr, um die Schicht mit mir zu machen und um mich ein wenig zu entlasten.


  • Long story short, im Bewachungsgewerbe gibt es mehr schwarze als weiße Schafe, die Frage die sich jeder SMA stellen sollte ist: Erfüllt mein Unternehmen, meine Ansprüche an Professionalität? Möchte ich für ein Unternehmen arbeiten, dass sich nicht an geltendes Recht hält und vertraue ich diesem Unternehmen um in Vorarbeit zu gehen?


    Die Realität ist halt, dass in einem gigantischen Umfang gerade in einem Gewerbe, welches sich dem Recht versprochen hat, Recht gebrochen wird. Und meines Wissens sind 13 Stunden Arbeitszeit das absolute Maximum bei entsprechenden Bereitschaftszeiten (min. 40 % der Arbeitszeit)


    Wenn du deinem Unternehmen entgegenkommst, muss sich das für dich auch lohnen. bei Doppelschicht (24 Stunden), könntest du verlangen das du für 12 Stunden Doppelschicht, 2 Tage bezahlten Sonderurlaub bekommmst. Natürlich schriftlich zugesagt, bevor du zur Doppelschicht antrittst

  • Zitat von Behrchen

    Und meines Wissens sind 13 Stunden Arbeitszeit das absolute Maximum bei entsprechenden Bereitschaftszeiten (min. 40 % der Arbeitszeit)


    Siehe oben:


    Zitat von guardian_bw

    Ich zitiere mich mal eben selbst:


    Also bitte auch sämtliche Vorschriften des ArbZG beachten. Die elfstündige Ruhezeit ist der Grundsatz, von dem es eben auch eine Ausnahme gibt. 9 Stunden sind aber das absolute, ausnahmslose Minimum. Heisst: 15 Stunden maximale tägliche Arbeitszeit.


    Aber halt nicht dauerhaft und ständig, solche täglichen Arbeitszeiten stellen eben den Ausnahmefall dar - der aber eben auch erlaubt ist. Wie schon gesagt: Unter Beachtung des ArbZG eben.

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  • Spannende Auslegung von dir Guardian, die ich nicht nachvollziehen kann.
    Die Pause zwischen 2 Schichten hat nix mit der täglichen Arbeitszeit zu tun, bzw sind Rückschlüsse wie von dir angestellt ... sagen wir mutig.
    Ich bin schon auf der Suche nach BAG- und EuGH Urteilen, Rechtsquellen sind zwar Rechtsvorschriften aber auch Urteile des BAG oder EuGH.

  • Zitat von Behrchen

    Spannende Auslegung von dir Guardian, die ich nicht nachvollziehen kann.


    Das ArbZG ist tatsächlich spannend.
    Vor allem dahingehend, dass man darin ungeahnte Möglichkeiten entdecken kann - sowohl in die eine wie auch in die andere Richtung.
    Ich werde hier nicht hingehen und alles ausführlichst erklären, ich gebe nur Hinweise. Sonst wäre ja die Spannung im Entdecken des ArbZG weg ;-)


    Zitat von Behrchen

    Die Pause zwischen 2 Schichten hat nix mit der täglichen Arbeitszeit zu tun, bzw sind Rückschlüsse wie von dir angestellt ... sagen wir mutig.


    Die Ruhezeit gem. §5 ArbZG ist natürlich keine Pause zwischen 2 Schichten, aber sie stellt den Zeitraum zwischen Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Neubeginn der Arbeit dar.
    Und dieser Zeitraum hat eben grundsätzlich die Dauer von 11 Stunden, kann aber unter bestimmten (natürlich im ArbZG festgeschriebenen) Voraussetzungen um bis zu 2 Stunden gekürzt werden. Dann wären wir bei 9 Stunden.
    Und doch, das hat natürlich dann im Endeffekt auch Auswirkungen auf die möglichen Tageshöchstarbeitszeiten, denn durch jene Mindestdauer der Ruhezeit wird eben die im absoluten Höchstfall mögliche Tagesarbeitszeit begrenzt. Mehr als 15 Stunden geht eben nicht.
    Dienstbeginn um 06:00 Uhr, Dienstende um 21:00 Uhr. Erneuter Dienstbeginn wieder um 06:00 Uhr. Wäre im Ausnahmefall und unter Beachtung aller Vorschriften des ArbZG durchaus erlaubt.


    Wie schon an anderer Stelle geschrieben geht das (15 Stunden Tagesarbeitszeit) nur im Zusammenspiel aller Vorschriften und abweichender Regelungen des ArbZG, und auch dann nur vorrübergehend im Ausnahmefall. Keinesfalls kann und darf das zum Dauerzustand werden, denn dann kommt man nicht mehr mit den in diesem Fall nötigen Ausgleichszeiten hin.
    Aber: Du wirst im gesamten ArbZG keine Begrenzung der Tagesarbeitszeit finden, wenn denn die abweichenden Regelungen des §7 ArbZG Anwendung finden können. Da sind dann eben auch Arbeitszeiten jenseits der 12 Stunden/Tag möglich und erlaubt. Die Begrenzung findet dann eben nur über die Ruhezeiten statt, die mindestens 9 Stunden betragen muss.

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    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Ja dies ist ein heikles Thema.
    Hier gilt es desweiteren den Tarifvertrag zu beachten.
    In hessen z.B sind höchstens 228 Stunden im Monat zulässig.
    Desweiteren ist zu beachten das rückwirkend in den letzten 23 Wochen die Durchschnitliche Arbeitszeit 48 Stunden in der Woche nicht übertrefen darf.

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