Überprüfung trotz Tätigkeit und 34a

  • Hallo ihr lieben,
    ich habe da mal eine Frage.
    Mein Mann hat diverse Eintragungen in seinem Führungszeugnis, wollte jedoch unwahrscheinlich gerne im Sicherheitsdienst arbeiten. Schlussendlich hat er sich bei einer Firma beworben und dort bei der Vorstellung auch angegeben wie das Führungszeugnis aussieht. Die haben ihn eingestellt, er hat seinen 34a gemacht und arbeitet nun seit 2 Monaten Vollzeit.
    Nun aus heiterem Himmel wurden seine kommenden Dienste gestrichen und er soll in drei Tagen in die Firma kommen, weil sich das Ordnungsamt dort gemeldet hat.


    Meine Frage nun.. was kann das sein?? Die Überprüfung seitens des Ordnungsamtes muss doch vor der Ausübung der Tätigkeit geschehen oder?
    Wir haben sehr große Angst davor, dass er nun doch wieder gekündigt wird. Ist das rechtens? Weswegen meldet sich sonst das Ordnungsamt bei dem Arbeitgeber?


    Ich bitte euch um eine schnelle Hilfe..
    LG

  • Hallo Kati,


    die U40 kann unabhängig von Eintagungen im Führungszeugnis absolviert werden. Der Gewerbetreibende wird dann im Zuge der Arbeitsaufnahme eine Ausweiskopie plus Unterrichtungsbescheinigung an das Amt für Verbraucherschutz weitergeleitet haben. Dort fordert der Mitarbeiter u.a. das erweiterte Führungszeugnis an - dies kann schon mehrer Wochen dauern. Sollten dort Einträge vorhanden sein besteht noch die Möglichkeit genau zu hinterfragen welche Tätigkeit ausgeübt wird und in wie weit diese im Widerspruch zu den etwaigen Veruteilungen steht. Teilweise läßt das Gewerbeamt da mit sich reden.


    Viel Glück
    AJ

  • Wenn dein Mann zur Zeit der Einstellung weder die Sachkundeprüfung noch die Unterrichtung hatte, dann wird er wohl nicht als "Wachmann" gearbeitet haben, sondern als Servicekraft. Die Servicekräfte übernehmen keine Bewachungstätigkeiten und müssen deshalb auch nicht durch das Ordnungsamt überprüft werden. Verdienen aber in der Regel auch nur den Mindestlohn.


    Wenn dein Mann nun die 34a-irgendwas gemacht hat, dann wird er wohl auch Bewachungstätigkeiten ausüben wollen und entsprechend höher bezahlt werden.


    Bevor ein Wachmann mit seiner Tätigkeit beginnt, muss er dem Gewerbeamt gemeldet werden. Bei einigen Gewerbeämtern können die Leute schon arbeiten, bei anderen muss das OK der Behörde vor der ersten Arbeitsaufnahme vorliegen.


    Soweit dazu.


    Dann ist es relativ selten, dass das Gewerbeamt in der Firma auftaucht, es sei denn, es liegt da ganz stark etwas im Argen. In der Regel laden die den Verantwortlichen der Firma und den Wachmann in spe zu sich ein um zu reden. Ein solches Gespräch wird in der Regel konstruktiv verlaufen. Das bedeutet, dass man darüber spricht, welche Aufgaben dein Mann übernehmen kann und welche nicht.


    Ob dein Mann gekündigt werden kann oder nicht, kann ich dir nicht sagen. Da musst du mal selbst einen Blick in den Vertrag deines Mannes werfen. Bei deinen bisherigen Schilderungen würde ich aber davon ausgehen, dass dein Mann noch in der Probezeit sein dürfte. Und da spricht leider nichts gegen eine Entlassung.

  • Was hat den Dein Mann alles so angestellt?
    Da zählen teilweise auch Dinge bis 15 Jahre.


    Aktuell habe ich auch einen Fall, MA wurde angemeldet, arbeitet derzeit, Ordnungsamt hat angerufen noch einige Dinge zu klären, möchte Gerichtsurteile haben, und dann treffen die die entscheidung.
    Stellungsnahme vom Mitarbeiter und so weiter.


    Ja man kann sich mit den Jahren ändern, im Bewachungsgewerbe ist es eben sch... wenn man gewisse Dinge auf dem Kerbolds hat.

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Wirklich toll dass ihr euch solche Mühe gebt mich drauf vorzubereiten was da kommen könnte.. Danke euch!


    Wir sind da anscheinend sehr blauäugig rangegangen.
    Aber nachdem er auch wegen seines Führungszeugnis es immer schwerer hatte einen guten Job zu finden, haben wir uns so gefreut dass wir eine Firma gefunden haben die ihm eine Chance gibt. Er hat auf Minijob angefangen, dürfte dann die Sachkundeprüfung machen und hat anschließend einen Vollzeit Vertrag bekommen. Jetzt arbeitet er seit 01.08. und wir haben gedacht er konnte das jetzt endlich mal hinter sich lassen.. :roll:
    Es wäre einfach so gemein..ich denke ihr könnt das nachvollziehen vielleicht. Wir sind 30, zwei Jahre verheiratet und wollen Kinder. Das kann man eben nur wenn beide vernünftig arbeiten dürfen.


    Ich danke euch jedenfalls sehr für die Antworten und hoffe nun einfach das beste. Montag werden wir es ja eh wissen.


    LG und einen schönen Sonntag!

  • Zitat von Kati2985

    Es wäre einfach so gemein...


    Gemein ist es, wenn jemand glaubt, über den Regeln zu stehen, die für alle gelten.
    Schlimmer noch ist es, wenn jemand Taten begeht, unter denen Dritte zu leiden haben. Sei es nun finanziell, durch Nötigung oder im schlimmsten Fall körperlich.


    Falsche Entscheidungen und falsche Handlungen haben im Zweifelsfall eben Konsequenzen. Das ist nicht "gemein", so funktioniert die Welt und das weiss man auch schon, bevor man solche Taten begeht. Und dass diese Konsequenzen auch bis in eine mittlere oder längerfristige Zukunft reichen, weiss man auch.
    Insofern brauchst Du da draus jetzt keine Täter-Opfer-Umkehr zu konstruieren.


    Auch und grade wenn man eine Tätigkeit in der Sicherheitsbranche anstrebt, sollte das einem aber auch vollkommen bewusst sein, auch wenn das natürlich eine stark idealisierte Vorstellung ist, da Menschen nunmal nicht so ticken.


    Aber wie die anderen hier jetzt schon gesagt haben, jetzt erstmal abwarten was genau das Ordnungsamt genau möchte. Die Firma selbst scheint ja zumindest grundsätzlich mit den alten Eintragungen leben zu können, da Dein Mann bei seiner Vorstellung ja offen und ehrlich war und die Art und Schwere der Taten scheint so geartet zu sein, dass die Verantwortlichen in der Firma zumindest keinen Hinderungsgrund für eine Anstellung gesehen haben. Insofern unterstützt sie Deinen Mann vielleicht auch bei der Argumentation gegenüber der Behörde, sofern diese das zulässt und nicht schon eine Entscheidung getroffen hat. Wenn er gute Begründungungen vorlegen kann, die zeigen, dass er sich geändert/gebessert hat (Planung der Gründung einer Familie ist da sicher ein guter Punkt), lässt das Amt sich vielleicht überzeugen. Wenn die Firma ihm bis jetzt ein gutes Zeugnis ausstellt, hilft das sicher auch.

  • Also das war jetzt ein bisschen unfair..
    Natürlich weiß man vorher was man da tut und dass es Konsequenzen haben wird. Aber es gibt auch, gerade wenn man jünger ist und in seinem Leben bis dahin nur gezeigt bekommen hat wie man es nicht macht, Zeiten in denen man glaubt es würde sowieso nie anders werden.
    Er hat sein Leben wegen mir wieder in den Griff bekommen und würde heute alles dafür tun seine Fehler rückgängig zu machen. Er engagiert sich sehr für die Arbeit (momentan für Flüchtlinge) und wurde von zwei Häusern schon gefragt ob er die Objektleitung übernehmen möchte..aufgrund seiner guten Arbeit!


    Klar..jedem steht dasselbe Recht zu und jeder muss mit den Konsequenzen leben für seine Taten. Aber trotzdem bin ich der Meinung dass jeder auch eine Chance verdient hat sich zu ändern und zu beweisen.

  • Wieso war das unfair??
    Die Sicherheitsbrache ist nun mal ein sehr sensibeler Bereich. Grade in diesem Sektor kann ich es nur allzu gut verstehen wenn hart durchgegriffen wird.


    Für eine "zweite Chance" sollte man sich vielleicht einen Arbeitsbereich aussuchen der nicht so sensibel ist. Trotzdem wünsche ich euch Glück für das Prozedere mit dem Ordnungsamt. Die Sicherheitsfirma scheit ja soweit zufrieden zu sein...

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Unfair ist da nichts.


    Die gesetzlichen Regelungen sind klar, und die bedeuten nunmal daß man im Bewachungsgewerbe die notwendige Zuverlässigkeit benötigt. Sowohl als Unternehmer wie auch als Beschäftigter.


    Siehe Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung.
    Mit Vorstrafen sieht es da generell schlecht aus mit der notwendigen Zuverlässigkeit. Wobei es natürlich auch darauf ankommt, wegen was man vorbestraft ist.


    Natürlich hat jeder eine zweite Chance verdient, der Gesetzgeber zieht aber halt berechtigt in manchen Branchen Grenzen ein.
    Als Bauarbeiter kann man ein vorbestrafter Räuber sein, als Sicherheitsmitarbeiter eher weniger.

  • Zitat von Laubfrosch


    Als Bauarbeiter kann man ein vorbestrafter Räuber sein, als Sicherheitsmitarbeiter eher weniger.


    Das ist nicht wahr. Denn in dieser Branche hat er genauso Schwierigkeiten gehabt Fuß zu fassen.
    Und ich finde es nunmal nicht fair dass man einem jungen Mann der in seiner Jugend Mist gebaut hat, jetzt den Rest seines Lebens abstempelt. Es gibt genügend die nicht arbeiten wollen. Er will und er tut alles dafür, kriegt aber nur Steine in den Weg gelegt. Es nutzt nichts mehr wenn er erst in 10 Jahren wieder Arbeit bekommt, da will ihn der Arbeitsmarkt auch nicht mehr, wenn er bis dahin nicht arbeiten konnte.


    Ich versteh euch ja und weiß ebenso dass dieser Bereich aus gutem Grund mehr geschützt ist. Aber ich finde es eben gemein, ihm solche Hoffnungen zu machen, er bräuchte nur die Sachkundeprüfung machen und hat dann in jedem Fall einen festen Arbeitsplatz, wenn es nun doch nicht so ist.
    Ich hoffe ihr versteht da unsere Machtlosigkeit auch ein wenig.


    Liebe Grüße und danke an alle die uns die Daumen drücken.

  • Ich gebe auch jedem eine zweite Chance, aber eine Behörde tickt da anders und im Zweifel ist diese dann verantwortlich. Dann ist es einem Gemeindebeamten furzegal.... wenn sein Kopf in die Schlinge käme geht er auf Nummer sicher.... Nichts wäre aktuell schlimmer als positive Zuverlässigkeit und negative Presse....


    Die Tatsache das es aber noch keinen Negativbescheid gab und man offensichtlich das Gespräch sucht (OA/MA) sollte man mal grundsätzlich verhalten positiv bewerten...

  • Zitat von Kati2985

    Das ist nicht wahr. Denn in dieser Branche hat er genauso Schwierigkeiten gehabt Fuß zu fassen.


    Aber weniger aufgrund des Gesetzgebers.
    Was Arbeitgeber machen, wie diese ticken und wen sie einstellen oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.


    Vielleicht wäre es mal an der Zeit, hier zu erläutern, wegen was Dein Mann die Einträge hat. Sein Arbeitgeber wird ja irgendeine Chance gesehen haben, trotz dieser Einträge das OK vom Ordnungsamt zu bekommen. Sonst hätte dieser ihn gar nicht erst eingestellt.

  • Ich möchte an dieser Stelle mal etwas zitieren:


    Zitat

    I’ve known good criminals and bad cops, bad priests, honorable thieves. You can be on one side of the law or the other. But if you make a deal with somebody, you keep your word. You can go home today with your money and never do this again. But you took something that wasn’t yours, and you sold it for a profit. You’re now a criminal. Good one, bad one, that’s up to you.


    Mich würde aber dennoch interessieren, was denn bei dem Gespräch rausgekommen ist.

  • Zitat von Kati2985

    Das ist nicht wahr. Denn in dieser Branche hat er genauso Schwierigkeiten gehabt Fuß zu fassen.
    Und ich finde es nunmal nicht fair dass man einem jungen Mann der in seiner Jugend Mist gebaut hat, jetzt den Rest seines Lebens abstempelt.

    Ääähm... Doch, das ist wahr. Die zuständige Ordnungsbehörde gibt entweder grünes Licht oder lässt es sein.
    Man ist für Sachwerte oder Menschenleben verantwortlich. Wenn der Betroffene mal bei Sachwerten oder einem pfleglichen Miteinander eine andere Sichtweise hatte, mag er sich vielleicht geändert haben - es ändert aber nichts an der Aktenlage.


    Diese Aktenlage und die entsprechenden Vorschriften schließen nunmal aus, dass jemand, der mal mit Rohheits- oder Eigentumsdelikten aufgefallen ist, in diesem Gewerbe Fuß fassen soll.
    Klingt für Dich erstmal hart, aber Deinem Mann kann man nicht in den Kopf gucken.


    Der Regelfall ist aber recht einfach:
    Behörde prüft (dazu ist sie verpflichtet!) und entscheidet.
    Gibt es eindeutige Versagungsgründe, wird der Betroffene kontaktiert, damit er selbst seine Konsequenzen ziehen kann (Kündigung). Somit werden Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gewahrt und der Betroffene kann mit erhobenem Haupt ausscheiden.


    Gibt es hingegen solche Bedenken, die eine Beschäftigung nicht generell und ausnahmslos ausschließen (dazu zählt auch eine Art "positive Wohlverhaltensphase", häufig die letzten fünf Jahre), wird ein Gespräch stattfinden oder der Betroffene soll schriftlich Stellung zu der Sache nehmen. Das Gespräch ist da die deutlich bessere Alternative, denn so kann man sich selbst ein Bild machen. Das Papier hingegen ist häufig nur eine Art Alibi, wenn die Untersagung eigentlich schon beschlossen ist und man im Verwaltungsverfahren keine Klatsche bekommen möchte...


    Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, aber da ich keine Lust habe im Nebel zu stochern...
    Du willst was wissen? Dann Butter bei die Fische.

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