PS bewaffnet oder unbewaffnet.

  • Hallo,


    eine kurze Frage.


    Nehmen wir mal an eine Person X beantragt einen WS nach §19 WaffG. Waffenbörde holt Stellungnahme Kripo / LKA ein. Ergebnis nach Unterredung und Aktenlage mit Person X. "Ein bewaffneter Angriff kann nicht ausgeschlossen werden." Gefährdungsstufe 2


    "Ich werde den Teufel tun und etwas anderes reinschreiben. Was wenn Sie morgen mit einer Kugel im Kopf gefunden werden...."


    Meine Frage ist, ab wann, Gefährdungsstufen 1, 2, 3 darf PS nur noch bewaffnet ausgeführt werden? Z.B. aus Berufsgenossenschaftlichen oder sonstigen Haftungsgründen?


    Besten Dank

  • Das es eine Gefährdungsstufe gibt, ab der Personenschutz nur noch bewaffnet durchgeführt werden darf, wäre mir jetzt neu.


    Jetzt hast du zwei Sachen miteinander etwas vermischt. Nehmen wir mal an, die Person X geht zu einem Sicherheitsunternehmen und möchte von dem Personenschutz haben. Der Unternehmer hat nun mal dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter gesund bleiben. Dafür erstellt er eine Gefährdungsbeurteilung. In dieser kann er angesichts der Gefährdungsstufe von X dann zum Schluss kommen, dass die Mitarbeiter während der Ausführung des Dienstes erheblich gefährdet sind und als Maßnahme festlegen, dass die eine Waffe führen sollen. Kommt der Unternehmer zu diesem Entschluss, bleibt ihm nichts anderes übrig, als die PSler mit Waffen auszustatten oder den Auftrag abzulehnen. Er kann aber auch nicht zu dem Entschluss kommen: Beispiel: Haus ist mit Schusssicherem Glas ausgestattet + anderen technischen Mitteln, Fahrzeug ist gepanzert, auf dem Weg ist die Gewährung gering, etc.


    Jetzt gibt es aber noch die Auftraggeberseite für den PS. Auch der kann bewaffneten Personenschutz fordern. Dann muss der PSler das auch bringen.


    Und jetzt mal etwas unter der Hand. Ich habe einen WS für PS. Du glaubst doch nicht wirklich, dass ich bei einem Auftrag, bei dem ich eine besonders gefährdete Person habe, auf eine Waffe verzichten würde?


    Aber worauf willst du hinaus? Evtl. kann ich dir helfen? Kannst mich gerne per PN kontaktieren, wenn du es im Forum nicht öffentlich schreiben möchtest.

  • Hey,


    aber so einfach ist das auch nicht. Herr A. kann nicht einfach zum Sicherheitsdienst gehen
    und bestellt bewaffneten Personenschutz bzw. der Sicherheitsdienst sagt mal eben,
    ich schick 5 Mann mit Bewaffnung los.


    Lasse mich gerne eines besseren Belehren.


    Tom

  • Hey Tom,


    du wirst dich wundern, aber genauso ist es. Im Waffenschein stehen Auflagen, für den Personenschutz muss die Person gefährdet sein. Doch wer entscheidet jetzt, wer gefährdet ist und wer nicht? In erster Linie bin ich das selbst, der eine erste Einschätzung trifft und die bewaffneten PSler losschickt.


    Allerdings muss ich mir aber sicher sein, dass auch die Behörde bzw. auch das BKA / LKA eine Gefährdung bescheinigen kann.

  • nicht zwingend, aber zumindest der lokalen Waffenbehörde die deinen WS ausgestellt hat sollte zu JEDEM auftrag a) eine info zukommen, und b) aus dieser zumindest eine ein bedürfnis zutreffend und hinreichend begründende grundlage bestehen.


    die einstufung ist meines erachtens da weit weniger relevant, da das mehr die behörden betrifft, wer entsprechend eingestuft ist wird auch sowieso behördlich geschützt.


    aber man kann auch mit WS in die verlegenheit kommen seinen auftrag ohne waffe durchzuführen, gerade wenn der kunde viel reist, hat man ja in der regel nicht für alle länder der welt ne waffenrechtliche erlaubnis. ich hab dann halt oft nichts oder fast nichts im einklang mit lokalem waffenrecht dabeigehabt (sei es hieb oder stichwaffen o.ä.) oder man holt sich halt locals dazu die die waffen tragen und sorgt dafür daß die in reichweite bleiben... ;) aber auch in solchen fällen wollten meine kunden immer lieber mich ohne in ihrer nähe haben als irgendwen anderes mit.. selbst wenn die gleiche firma seit jahren regelmäßig im jeweiligen land unterstützt hat mit den gleichen leuten.

  • Zitat von plastus

    nicht zwingend, aber zumindest der lokalen Waffenbehörde die deinen WS ausgestellt hat sollte zu JEDEM auftrag a) eine info zukommen, und b) aus dieser zumindest eine ein bedürfnis zutreffend und hinreichend begründende grundlage bestehen.


    Ich weiß, dass es tatsächlich viele so machen. Im PS Bereich kann ich es auch noch einigermaßen verstehen. Aber jetzt nimm mal den G+W Bereich. An meinen Arbeitstagen habe ich ca. 30% Neuaufträge, bzw. einmalige Aufträge. Klar kann ich die Waffenbehörde über jeden Auftrag benachrichtigen. Nur was bringt das? Ich überflute die dann mit meinen Nachrichten und wenn ich tatsächlich etwas wichtiges von denen will, landet der Antrag dann im D_R_SPAM Ordner.


    Die einzigen, die ich tatsächlich benachrichtige, ist die Bundespolizei am Bahnhof, wenn wir im PS Bereich Leute abholen. Nicht dass die dann durchdrehen, weil mal wieder jemand mit einer Waffe in deren Gebiet herumläuft.

  • Hallo,



    dazu:

    Zitat

    Das es eine Gefährdungsstufe gibt, ab der Personenschutz nur noch bewaffnet durchgeführt werden darf, wäre mir jetzt neu.


    sage ich nur einfach Student lool



    Ich habe jetzt einmal ein altes Merkblatt rausgekramt und poste hier mal nur die relevanten Dinge:
    Gefährdungsstufen:


    Gefährdungsstufe 1
    Die Person ist erheblich gefährdet, mit einem Anschlag ist zu rechnen
    Gefährdungsstufe 2
    Die Person ist gefährdet, ein Anschlag ist nicht auszuschließen
    Gefährdungsstufe 3
    Eine Gefährdung der Person ist nicht auszuschließen



    Schutzmaßnahmen:
    Schutzmaßnahme 1
    ständige Begleitung der gefährdeten Person
    Schutzmaßnahme 2
    Begleitung der gefährdeten Person in besonderen Fällen
    Schutzmaßnahme 3
    ständiger Objektschutz
    Schutzmaßnahme 4
    Objektschutz in besonderen Fällen
    Schutzmaßnahme 5
    Bestreifung des Objektes zu unregelmäßigen Zeiten innerhalb einer Stunde
    Schutzmaßnahme 6
    Bestreifung des Objektes zu unregelmäßigen Zeiten im Rahmen des Streifendienstes



    Zuordnung der Schutzmaßnahmen:
    Gefährdungsstufe 1 - Schutzmaßnahme 1 und 3
    Gefährdungsstufe 2 - Schutzmaßnahme 2 und 4
    Gefährdungsstufe 3 - gegebenenfalls Schutzmaßnahme 2 und 5 oder 6



    Die Gefährdungsstufen 1 bis 3 rechtfertigen immer einen Bewaffneten Begleitschutz .


    Die Frage ist nur,ob der Auftraggeber auch bereit ist,dafür zu zahlen.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank


    sage ich nur einfach Student cool
    .....
    Ich habe jetzt einmal ein altes Merkblatt rausgekramt und poste hier mal nur die relevanten Dinge:


    Und wo steht auf diesem schönen Merkblatt, dass der PS nur bewaffnet durchgeführt werden darf?
    Komisch, nirgends. Woran könnte das liegen? Weil sich das Merkblatt auf die PDV 100 bezieht?


    Zitat von Frank


    Die Gefährdungsstufen 1 bis 3 rechtfertigen immer einen Bewaffneten Begleitschutz .


    Uuuuuuund nach vielem Bla Bla und Müll Müll sind wir wieder bei der gleichen Antwort, die ich schon gegeben habe.

  • In welchen der direkten Nachbarländer gibt es überhaupt die Möglichkeit, legal zwecks PS Schusswaffen zu tragen?


    (Ich könnte schon eines nennen, wo eine Zuwiderhandlung min. 1 Jahr Gefängnis bringen würde)

  • Hallo,


    dazu muss sich die Security-Firma an das Bundesverwaltungsamt wenden.
    Dieses genehmigt das Verbringen von Waffen aus der BRD.Daneben muss auch der Zoll informiert werden.
    Für die Einfuhr im Ausland muss man sich an die jeweilige Botschaft hier in Deutschland wenden, die den Kontakt zu den jeweils zuständigen Behörden im Land vermittelt.



    Oder der PS ist auch Jäger, dann geht es viel einfacher :mrgreen:
    Denn unsere Grünröcke haben dank iherer Lobby freie Bahn mit Marzipan ähhh mit dem europäischen Feuerwaffenpaß .

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Das geht aber häufig auch ein ganzes Stückchen weniger kompliziert, wenn man sich an die jeweils direkt an die zuständige ausländische Genehmigungsbehörde wendet und mit denen seinen individuellen Fall bespricht.


    Im Übrigen werden die Waffen üblicherweise nicht verbracht sondern mitgenommen. Das sind waffenrechtlich unterschiedlich gehandhabte Sachverhalte.


    Im optimalen Fall hat man auf beiden Seiten der Grenze gültige Besitz- und Führdokumente für die Waffen, womit sich der Grenzübertritt deutlich vereinfachen lässt.


    Den Europäischen Feuerwaffenpass bekommt jeder, der zum Besitz von Feuerwaffen berechtigt ist und diese Waffen in einen anderen Mitgliedsstaat mitnehmen will. Allerdings gelten für Nicht-Sportschützen bzw. Nicht-Jäger nicht die für diese Berufsgruppen geltenden Erleichterungen. Aber Einfuhrerlaubnisse können in manchen Anrainerstaaten z.B. auch für ein ganzes Jahr bzw. mehrere Mitnahmevorgänge "pauschal" ausgestellt werden.


    Auch wenn die Anmerkung vermutlich eher als Scherz gemeint war: Der EFWP bzw. die Vereinfachungen für Jäger und Sportschützen betreffen natürlich nicht das Führen von Schusswaffen sondern eben nur die reine Mitnahme unter Einhaltung der landesspezifischen Regelungen für das Transportieren von Schusswaffen. Eine entladene Schusswaffe im verschlossenen Koffer bringt einem Personenschützer reichlich wenig.


    Bezüglich der Frage von Sean:


    Deutsche Inhaber entsprechender Genehmigungen in AT, CH, LUX, PL und CZE sind mir persönlich bekannt, Frankreich und Spanien sind wohl vergleichsweise schwer, wobei wohl trotzdem machbar, in Italien gibt es Einschränkungen bezüglich der verwendbaren Waffen/Kaliber.
    Grundsätzlich hängt der Erfolg eines Antrages auf eine Genehmigung vom angeführten Bedürfnis ab. Je klarer und eindeutiger das ist, umso geringer sind die Hürden für die Erteilung einer Genehmigung.


    Ich persönlich habe eine gewisse Abneigung, eine Waffe in Ländern zu führen, in denen ich die Landessprache nicht zu einem gewissen Maße beherrsche, um mich mit Behörden oder Dritten erfolgreich verbal auseinandersetzen bzw. abstimmen zu können. Von diesem Prinzip muss man natürlich gelegentlich auch mal Ausnahmen machen, aber grundsätzlich kann einem das viel Ärger ersparen.

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