Schriftliches Hausverbot

  • Moin,


    ich habe zwei Fragen zu schriftlichen Hausverboten.


    1.) Muss in dem Hausverbot eine Begründung genannt werden?


    2.) Muss der Briefkopf des Besitzers verwendet werden, oder kann auch der des beauftragten Sicherheitsdienstes verwendet werden?


    Danke im Voraus.

  • zu 1)
    Grundsätzlich kann man jedem ein willkürliches Hausverbot erteilen. Nur muss man zwei Bereiche trennen. Wenn das Hausverbot in einem für allgemeinen Publikumsverkehr geöffneten Bereich erteilt wurde (z.B. Supermarkt, Restaurant, etc.) dann sollte man es auch begründen, sonnst kann man nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) die Persönlichkeitsrechte verletzen. Wobei ich mich bei der Begründung relativ kurz halten würde.


    In anderen Bereichen ist es kein Problem jemandem einfach ein Hausverbot zu erteilen ohne Begründung.


    zu 2)
    Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren, aber ich wüsste nicht, dass es für ein Hausverbot überhaupt eine Schriftform vorgeschrieben ist. Also kannst du das Ding eigentlich auch auf einer Servierte verfassen.


    Was den Briefkopf betrifft, so würde ich sagen, dass es darauf ankommt, wie du zu dem Hausrechtinhaber stehst. Bist du in AÜ bei dem Hausrechtinhaber oder hast du den Auftrag in seinem Namen (und Verantwortung) zu wirken, dann solltest du auch sein Briefpapier verwenden.


    Ich habe mich mal vor einiger Zeit mal mit einem Anwalt über das Thema Hausrecht unterhalten. Er war der Meinung, dass man genau genommen ein Hausrecht nicht so ohne weiteres übertragen kann. Was übertragen wird, ist die Wahrnehmung des Hausrechtes. Also nimmt der Sicherheitsdienst für den Hausrechtinhaber das Hausrecht wahr.


    Dementsprechend kannst du dann als Sicherheitsdienst mit deinem Briefkopf das Hausverbot aussprechen. (Und dann bist du auch dafür verantwortlich)

  • Zitat von Fump

    Schriftform ist theoretisch nicht nötig, vor Gericht wird es dann in der Regel schlecht ausgehen, wenn es angefochten wird...


    Vor welchem Gericht meinst du jetzt?
    Wenn es nur das Hausverbot ist, dann wird strafrechtlich eh wenig bei rumkommen.


    Für eine Unterlassungsklage bzw. eine Einstweilige wird es entweder ausreichen das Gericht zu überzeugen oder nicht.


    Und privatrechtlich.... Auch bei einem schriftlichen Hausverbot kann der Gegner sagen, er hätte es nicht bekommen. Und per Einschreiben geschickt, sagt er, dass im Brief irgendwas anderes drin war. Bleibt also nur die Zustellung per GV oder Bote als Zeuge. Da fängt man aber bei einem Hausverbot schon wieder an, mit Spatzen auf Kanonen zu schießen.

  • Vielen Dank für Eure Antworten.


    Im aktuellen Fall geht es um ein Hausverbot für eine Sportanlage.
    Ich bin für den dortigen Sportverein tätig.
    Es geht hierbei um ein Hausverbot für den ehemaligen Kassenwart des Vereins, welcher Eintritts- sowie Spendengelder unterschlagen hat.
    Da dieses jedoch nie zur Anzeige gebracht wurde, wollte ich auf eine Begründung verzichten, damit er nicht (wieder) etwas von Rufmord , übler Nachrede oder Verleumdung behaupten kann, bzw. sogar rechtliche Schritte einleitet.


    In erster Linie geht es darum, dass er jetzt für einen anderen Verein tätig ist. Gegen diesen Verein steht demnächst ein Punktspiel an und niemand möchte, dass besagte Person dabei unsere Sportanlage betritt.

  • Zitat von Spielverderber


    2.) Muss der Briefkopf des Besitzers verwendet werden, oder kann auch der des beauftragten Sicherheitsdienstes verwendet werden? Danke im Voraus.


    Kommt darauf an, welche Rechte der SD vom Verein übertragen bekommen hat. Siehe D_R. Ich würde allein schon wegen der ausschließenden Wirkung den Briefkopf des Vereins nehmen.

    Zitat von Spielverderber

    Da dieses jedoch nie zur Anzeige gebracht wurde, wollte ich auf eine Begründung verzichten, damit er nicht (wieder) etwas von Rufmord , übler Nachrede oder Verleumdung behaupten kann, bzw. sogar rechtliche Schritte einleitet.


    Wie soll das gehen? Rufmord, Verleumdung, üble Nachrede setzt voraus, die Gründe öffentlich bekannt zu geben. Das tut ihr ja nicht. Wenn er dies selbst tut, selbst schuld.


    Zustellung: Eure Leute sind ja unterrichtet. Wenn er kommt, höflich auffordern zu warten. HV überreichen und fertig. Ansonsten: Brief unter Zeugen (die natürlich den Inhalt kennen) verschließen und per Einwurfeinschreiben absenden.

  • Zitat von D_R

    Vor welchem Gericht meinst du jetzt?
    Wenn es nur das Hausverbot ist, dann wird strafrechtlich eh wenig bei rumkommen.


    Für eine Unterlassungsklage bzw. eine Einstweilige wird es entweder ausreichen das Gericht zu überzeugen oder nicht.


    Und privatrechtlich.... Auch bei einem schriftlichen Hausverbot kann der Gegner sagen, er hätte es nicht bekommen. Und per Einschreiben geschickt, sagt er, dass im Brief irgendwas anderes drin war. Bleibt also nur die Zustellung per GV oder Bote als Zeuge. Da fängt man aber bei einem Hausverbot schon wieder an, mit Spatzen auf Kanonen zu schießen.


    Wenn es nicht über nach eine Änderung gegeben hat, so haben wir hier ggf einen Hausfriedensbruch... der, wenn er dann vor Gericht gehen würde (was durchaus vorkommen kann) auch belastbar belegt werden sollte, Aussage würde theoretisch reichen, praktisch aber eher nicht.


    Privatrechtlich interessiert mich nicht... Übergabe kann ich mir quittieren lassen, wird Annahme und Unterschrift verweigert... wird dies schriftlich dokumentiert und bezeugt... alles im Rahmen der laufenden Maßnahme und ich habe sogar noch die Möglichkeit einen stinknormalen Brief zu schicken... ob er ihn liest oder nicht ist mir egal, taucht er wieder auf nennt es sich Hausfriedensbruch....

  • Zitat von Fump


    Wenn es nicht über nach eine Änderung gegeben hat, so haben wir hier ggf einen Hausfriedensbruch... der, wenn er dann vor Gericht gehen würde (was durchaus vorkommen kann) auch belastbar belegt werden sollte, Aussage würde theoretisch reichen, praktisch aber eher nicht.


    Privatrechtlich interessiert mich nicht...


    Also manchmal verstehe ich manche Leute tatsächlich nicht. Klar hätten wir einen Hausfriedensbruch. So what? Das Ziel ist doch hier, dass der Typ nicht auftaucht. Oder wieder schnellstmöglich verschwindet.


    Überlege doch ein Mal, was du selbst davon hast, dass der andere bestraft wird? Und der Aufwand auf deiner Seite ist nicht gering. Du stellt den Strafantrag, musst bei der Polizei aussagen. Und wenn es tatsächlich ein Wunder geben sollte und der ganze Quatsch wird nicht nach § 153(a) StPO eingestellt, musst du noch zum Gericht und dort aussagen. Diesen ganzen Aufwand betreibst du, damit der Andere am Ende nur ein paar Kröten abdrücken muss??

  • Was ich davon habe? Was ich davon habe interessiert einen Scheissdreck wenn ein Kunde einen Auftrag platziert und dieser auch im Alltagsbetrieb und legal umsetzbar ist. Ich bin zwar antragsberechtigt, dies übernimmt aber der Auftraggeber, bisher waren Dokumentationen ausreichend und es musste wegen eines HB auch noch keiner als Zeuge vor Gericht erscheinen, sofern alles sauber dokumentiert und Spielregeln eingehalten wurde.


    Wenn Du Deinen bzw denn Job Deiner Kunden nach gutdünken und eigenem Aufwand betreibst, so sei es Dir und Deinem Unternehmen gegönnt.... Wir sind als Dienstleister unterwegs um die Wünsche und Aufträge unserer Kunden zu realisieren, sofern im Rahmen des möglichen.


    Von was für einem Aufwand sprichst Du eigentlich? Daten aufnehmen ggf Hoheit dazu.... in einer Woche (oder anderer Intervall) zur Hoheit (oder Kaffee kochenn und einladen) und Strafanträge stellen... :roll:

  • Zitat von Fump


    Wenn Du Deinen bzw denn Job Deiner Kunden nach gutdünken und eigenem Aufwand betreibst, so sei es Dir und Deinem Unternehmen gegönnt.... Wir sind als Dienstleister unterwegs um die Wünsche und Aufträge unserer Kunden zu realisieren, sofern im Rahmen des möglichen.


    Und der Kunde wünscht sich ganz sicherlich, dass du jede Bagatelle zur Anzeige bringst und einen Strafantrag stellst.


    Zitat von Fump

    Von was für einem Aufwand sprichst Du eigentlich? Daten aufnehmen ggf Hoheit dazu.... in einer Woche (oder anderer Intervall) zur Hoheit (oder Kaffee kochenn und einladen) und Strafanträge stellen... :roll:


    Wenn dir deine eigene Zeit nichts wert ist, kannst du sie gerne mit der Polizei verschwenden.


    Zitat von Fump


    ... und es musste wegen eines HB auch noch keiner als Zeuge vor Gericht erscheinen, sofern alles sauber dokumentiert und Spielregeln eingehalten wurde.


    Tja, wieso wohl? Antwort: siehe oben.

  • Zitat

    Und der Kunde wünscht sich ganz sicherlich, dass du jede Bagatelle zur Anzeige bringst und einen Strafantrag stellst.


    Zitat

    Wenn dir deine eigene Zeit nichts wert ist, kannst du sie gerne mit der Polizei verschwenden.


    Zitat

    Tja, wieso wohl? Antwort: siehe oben.


    Ich denke wir verbleiben einfach mal das wir a) wohl in sehr unterschiedlichen Bereichen arbeiten b) sehr unterschiedliche Auffassungen von Dienstleistungen haben und c) und beide sehr glücklich damit sind :roll:

  • Hallo,



    mal wieder kopfschüttelnd mitliest.


    Bei der Mehrzahl der Objekte im Bereich Center-Secutity und auch bei den meisten Firmen-Objekten
    entscheidet der AG durch eine eigene Person über die Erteilung eines Hausverbotes.
    Hiervon bekommt der Sicherheitsdienst dann eine Durchschrift des Schreibens
    Der SD hat dieses Hausverbot dann durchzusetzen, im Notfall halt mit Polizei.
    Wenn es dazu kommt, sollte man schon aus Eigenschutzgründen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch stellen.


    Gerade im Bereich der Firmen-Objekte geht das manchmal nämlich so sanft nicht ab.Stichworte dazu:
    -fristlos gekündigte MA
    -MA mit Drogenproblemen


    Wobei die letztgenannte Klientel auch die Problemfälle im Center-Bereich sind.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von D_R

    Und der Kunde wünscht sich ganz sicherlich, dass du jede Bagatelle zur Anzeige bringst und einen Strafantrag stellst.


    Je nach Kunde oder auch Art des Auftrags bzw. der Dienstleistung: Ja, kommt vor. Vielleicht weniger im Veranstaltungsschutz, im Bereich Objektschutz oder auch Ladendetektive aber ist das nicht unnormal.


    Und wenn das vom Kunden so gewünscht wird, dann machen wir das. Dafür werden wir bezahlt.


    Über Sinn oder Unsinn mache ich mir da weniger Gedanken.
    Gedanken würde ich mir nur dann machen, wenn der Kunde von mir bzw. meinen Leuten etwas gesetzwidriges verlangt.
    Da würde ich dann mit dem Kunden ins Gespräch gehen und klarstellen, dass das so nicht umgesetzt werden kann.


    Zitat von D_R

    Wenn dir deine eigene Zeit nichts wert ist, kannst du sie gerne mit der Polizei verschwenden.


    Siehe oben. Das geschieht in der Regel während der Arbeitszeit, die vom Kunden bezahlt wird.
    Zeitverschwendung? Unter anderem auch für solche Tätigkeiten zahlt uns der Kunde. Das gehört dann zur Dienstleistung.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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