Hallo,
ich möchte mal eure Meinung kurz zum Thema Unterrichtung oder Sachkundeprüfung oder garnichts wissen.
Dieses Thema wird ja z.B. bei der IHK relativ gut beschrieben, allerdings nicht Abschließend.
Mich würde deshalb interessieren, welche Qualifikation ein Mitarbeiter auf folgender Position haben muss, im Kontext geht es um die Bewachung einer Diskothek.
An der Tür der Diskothek steht ein Türsteher. Er hat die Mindestqualifikation der Sachkundeprüfung. Neben ihm stehen zwei weitere Personen, die den Türsteher bewachen. Sie können keine Zutrittsverweigerung aussprechen. Sie sind nur dazu da, dass dem Türsteher nichts passiert. Welche Qualifikation wird da benötigt?
Nach der Tür findet eine Kontrolle der Person mit einem Metalldetektor statt. Ebenfalls findet hier keine Zutrittsverweigerung mehr statt. Welche Qualifikation braucht der Bediener des Metalldetektors?
Da die Tätigkeiten im Einlassbereich einer Diskothek stattfinden, bin ich der Meinung, dass alle die Sachkunfeprüfung haben müssen. Ein Kollege ist dagegen der Meinung, dass die Unterrichtung für die Bewacher des Türstehers ausreichend ist, da keine Zutrittsverweigerung stattfindet und der Bediener des Metalldetektors garnichts braucht, da es nur Servicepersonal ist.
Was meint ihr?