Alleine auf Streife

  • Hallo,
    kann mir jemand eine Quelle/Paragraph nennen wo eindeutig niedergeschrieben steht mit wievielen Personen man mind. auf Nachtschicht Streife geht ?


    Jeder Arbeitgeber wird das wohl intern mündlich selbst regeln, sodass es wahrscheinlich nie eindeutig widerlegbar ist aber in meinem Fall bewachen wir unser Indurtriegelände mit 2 Mann (einer in der Zentrale und eben einer der unterwegs sein soll)


    Wir sind abgesehen davon keine ausgebildeten Sicherheitskräfte sondern größtenteils AN die aus dem Betrieb (ca. 350 Arbeiter) sind und dort zur Überbrückung in die Altersteilzeit eingesetzt werden.

  • Da gibt es nur für einige wenige Tätigkeiten etwas "eindeutiges" was vorschreibt, mit welcher Mindestanzahl an Personen die Dienste durchzuführen sind.


    DGUV V23 wäre die Quelle, in den DA dazu steht so etwas.


    Wenn ich es aber richtig deute, liegt nei Euch kein Bewachungsgewerbe vor, somit wäre die V23 für Wachdienste nicht einschlägig.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Also wir sind alle Arbeiter/Angestellte die schonmal auf einem anderen Arbeitsplatz im Werk eingesetzt waren.


    Und haben einen Tarifvertrag mit der IG-Metall, abgesehen davon steht in der Arbeitsplatzbeschreibung natürlich über sowas nichts.

  • Nach meinem Wissenstand gibt es dazu nicht direkt ein Gesetz. Was gesetzlich geregelt ist, ist das der AG eine Gefärdungsbeurteilung durchzuführen hat. Aus dieser GBU sind dann eventuell anfallende Maßnahmen umzusetzen.
    Alleine auf Streife zu sein, ist nicht unbedingt gefährlich.
    Was für Gefahren sind vorhanden?
    Sind Kommunikationsmittel vorhanden wie Telefon oder Funk?
    Gibt es eine Anweisung sich beim Kollegen zu melden in bestimmten Zeiträumen oder an bestimmten Orten?
    Gibt es eine Einzelarbeitsplatzabsicherung?

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

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