Arbeitssicherheitsunterweisung

  • Moin :)


    Als Sicherheitskontrolleur sollte man ja die ihm unterstehenden Objekte bzw die Mitarbeiter an diesen Objekten in Sachen Arbeitssicherheit unterweisen korrekt?


    Reicht es aus wenn man den Mitarbeitern "erzählt" wie man sich zu verhalten hat am Arbeitsplatz? (Man Unterrichtet Sie Quasi wie ein Lehrer)
    Oder reicht es womöglich schon aus wenn man Sie die ganzen Dokumente durchlesen lässt (BGV C7 ect...) und diese anschließend in einem Heft vermerken lässt das Sie eben darüber Unterrichtet wurden?


    Wir gehen jetzt mal davon aus das Sie es durch das lesen "verstanden haben". :mrgreen:


    Außerdem wie sieht es den aus wenn wir ein Objekt im EU Ausland haben (vll Schweiz oder Frankreich) Wenn MA dort für eine Deutsche Firma arbeiten, muss man dann diese MA nach deutschen "Unfallverhütungsvorschriften" Unterrichten? Oder hat das bei einem Unfall keine Bedeutung? (Also für die Versicherung) Nicht das z.B die BG sagt: "hey das Objekt liegt ja in Frankreich - da gelten die Französischen Unfallverhütungsvorschriften" oder so :lol:

  • Und noch ein paar Fragen.


    Man kann sich ja bei der VBG zum Ersthelfer oder Brandschutzhelfer ausbilden lassen.


    Wenn ich jetzt aber alle aus einem Objekt einfach nur einen Erste Hilfe Kurs machen lassen möchte (oder Brandschutzkurs) wie genau Stelle ich es dann an das die VBG an mein Objekt kommt (wo vll nur 5 MA Arbeiten) und dort dann den Kurs macht. Geht das überhaupt? Oder ist es eher der Fall das ich die MA Einzeln zu Kursen der VBG schicken muss?


    Bezahlen tut das ja zu 100% die VBG oder?

  • Hallo,



    nein, eigentlich war der Sicherheitskontrolleur ursprünglich einmal dafür gedacht, die Lücke zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den in unserem Gewerbe ja nun einmal weit verstreuten Arbeitsplätzen der MA zu schließen.


    Zitat


    Man kann sich ja bei der VBG zum Ersthelfer oder Brandschutzhelfer ausbilden lassen


    Bei der VBG,können soweit solche Kurse stattfinden, jeweils nur 3 MA eines Unternehmens ausgebildet werden.



    Diese Kurse werden aber auch von den einschlägigen Hilfsorganisationen gerade im Bereich Ersthelfer regelmäßig vor Ort angeboten.
    Als Security-Firma sollte man sich daher mit einer dieser Organsitaionen zusammensetzen und über Preise
    reden.
    Denn schließlich fallen ja auch immer wieder die Auffrischungskurse an, die man ja braucht.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zu den Ersthelferausbildungen:


    Zitat von Frank

    Bei der VBG,können soweit solche Kurse stattfinden, jeweils nur 3 MA eines Unternehmens ausgebildet werden.


    Die VBG selbst bietet erst gar keine EH-Ausbildungen an. Sie übernimmt aber die Kosten für die Ausbildung, die bei anerkannten Stellen absolviert werden können.
    Und das dann nicht nur für 3 MA eines Unternehmens...



    Zitat von Frank


    Diese Kurse werden aber auch von den einschlägigen Hilfsorganisationen gerade im Bereich Ersthelfer regelmäßig vor Ort angeboten.
    Als Security-Firma sollte man sich daher mit einer dieser Organsitaionen zusammensetzen und über Preise
    reden.


    Über Preise muss man sich eigentlich nicht einig werden, da die VBG diese Kosten übernimmt - zumindest sofern die Schulungen von den anerkannten Stellen (siehe Link oben) durchgeführt werden.


    Wie haben mittlerweile alle unsere Mitarbeiter durch diese Schulungen zu Ersthelfer aus- und fortbilden lassen, alle Schulungskosten bezahlt durch die VBG.



    Zum Rest:


    Zitat von Frank

    eigentlich war der Sicherheitskontrolleur ursprünglich einmal dafür gedacht, die Lücke zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den in unserem Gewerbe ja nun einmal weit verstreuten Arbeitsplätzen der MA zu schließen


    Stimmt nicht ganz.


    Denn eines hat der Siko, was die Fachkraft für Arbeitssicherheit definitiv nicht hat: Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern.
    Dahingehend konnte da auch nicht eine Lücke geschlossen werden und der Siko war auch nie wirklich dafür gedacht.


    Und da auch die Unterweisung der Mitarbeiter eigentlich eine Weisungsbefugnis voraussetzt, ist diese beim Siko schon mal per se nicht in den schlechtesten Händen...




    KampfKraut


    Die Unterweisung ist mehr als das Vorlesen der einschlägigen UVV, und daher kann auch das Vorlegen und durchlesen lassen z.B. der DGUV V23 (ehemals BVG C7) nicht einer Unterweisung in Arbeitssicherheit gerecht werden.


    Wie man am besten eine Unterweisung durchführt? Kommt immer drauf an... die VBG bietet auch dazu Seminare an, die relativ nützlich sein können.


    Wichtig ist aber jedoch:
    Die Unterweisung bildet prinzipiell nicht (nur) das Vermitteln der UVV ab, sondern vor allem das Ergebnis der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung.
    Wenn dort Massnahmen drin stehen, die direkte Auswirkungen auf die Mitarbeiter haben (z.B. die Nutzung von PSA, bestimmte Verhaltensweisen etc.), dann muss das auch unterwiesen werden.



    Was die Zuständigkeiten bei Mitarbeitern im EU-Ausland, aber bei deutschen Unternehmen betrifft, bin ich ehrlich gesagt gerade etwas überfragt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Vielen Dank für die Antworten von euch. :D


    Gibt es den eine Vorgeschriebene Mindestunterichtungszeit? Also kann diese Unterweisung 5 Minuten oder auch 5 Stunden dauern? Hauptsache es kommt beim MA an? :) Ich stelle mir das jetzt nicht so Kompliziert vor.
    Man könnte ja die Gefahrenstellen aus der Gefährdungsanalyse ablaufen und was dazu sagen.


    Aber wie sieht das mit der Unterweisung bezüglich der PSA aus? Z.B Funkgeräte. Muss ich hier jetzt die Anleitung der Geräte vorlesen oder mit meinem - nicht größeren Wissen als das, das die MA Bereits selbst haben - erklären: "Jo das ist ein Funkgerät - da müsst ihr draufdrücken zum Sprechen". :mrgreen: :?:


    Festgehalten wird diese Unterweisungsgeschichte dann in so einen Büchlein "Nachweis über die Sicherheitsunterweisung"?


    Und diese Angebotenen Kurse in denen man Lernt wie man andere Unterweist werden unter welche Begriff angeboten? "Schulung zur Weitergabe der Arbeitssicherheit"? :mrgreen:


    Das mit dem Ausland müsste ich dann wohl mal die VBG selber Fragen... die sollten das eigentlich Wissen...


    Ach ja @ guardian_bw


    Wie habt ihr das bei euch gemacht? Habt ihr die Ausbilder die die Brand und Erste Hilfe Geschichte machen zu euch in die Betriebe kommen lassen oder habt ihr die MA immer wieder einzeln in die Kurse gesteckt?

  • Zitat von KampfKraut

    Gibt es den eine Vorgeschriebene Mindestunterichtungszeit? Also kann diese Unterweisung 5 Minuten oder auch 5 Stunden dauern?


    Du wirst nirgends was finden, was Dir eine bestimmte Dauer vorschreibt.


    Mit 5 Minuten wirst Du aber in den seltensten Fällen hinkommen.


    Zitat von KampfKraut

    Hauptsache es kommt beim MA an? :) Ich stelle mir das jetzt nicht so Kompliziert vor.


    Es ist auch nicht wirklich so kompliziert. Und ja, wichtig ist dass es beim MA ankommt.



    Zitat von KampfKraut

    Man könnte ja die Gefahrenstellen aus der Gefährdungsanalyse ablaufen und was dazu sagen.


    Das wäre eine Möglichkeit von verschiedenen, eine Unterweisung durchzuführen.


    Zitat von KampfKraut

    Aber wie sieht das mit der Unterweisung bezüglich der PSA aus? Z.B Funkgeräte. Muss ich hier jetzt die Anleitung der Geräte vorlesen oder mit meinem - nicht größeren Wissen als das, das die MA Bereits selbst haben - erklären: "Jo das ist ein Funkgerät - da müsst ihr draufdrücken zum Sprechen". :mrgreen: :?:


    So doof es klingt, aber ja: Man sollte tatsächlich die Handhabung der Arbeitsmittel auch unterweisen.
    Was aber wichtiger wäre: Die Nutzung z.B. der Sicherheitsschuhe, falls dies per GBU als erforderlich angesehen wurde.
    Das steht zwar dann auch in der Dienstanweisung, aber jene sollte ja auch in der Unterweisung thematisiert werden da eben jene auch die Ergebnisse der GBU widerspiegeln sollte.


    Zitat von KampfKraut

    Festgehalten wird diese Unterweisungsgeschichte dann in so einen Büchlein "Nachweis über die Sicherheitsunterweisung"?


    Die Mitarbeiter müssen die Teilnahme an der Unterweisung mit ihrer Unterschrift bestätigten.
    Wo und wie Du das dokumentierst, bleibt Dir überlassen.


    Die VBG hat da einige Praxishilfen im Download-Angebot. Ich nutze jene auch, bereite damit die Unterweisung vor - und da ist dann auch die Teilnehmerliste enthalten.


    Zitat von KampfKraut

    Und diese Angebotenen Kurse in denen man Lernt wie man andere Unterweist werden unter welche Begriff angeboten? "Schulung zur Weitergabe der Arbeitssicherheit"?


    So ähnlich. "Erfolgreich unterweisen im Arbeitsschutz" nennt sich ein solches Seminar.



    Zitat von KampfKraut


    Wie habt ihr das bei euch gemacht? Habt ihr die Ausbilder die die Brand und Erste Hilfe Geschichte machen zu euch in die Betriebe kommen lassen oder habt ihr die MA immer wieder einzeln in die Kurse gesteckt?


    Wir haben die Mitarbeiter nach und nach zu den Schulungen geschickt. Manchmal war nur einer dort, manchmal auch gleich 8 auf einen Schlag.
    Jetzt sind dann auch schon wieder die erneuten Schulungen dran, es geht also demnächst schon wieder von vorne los.

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  • Ok Danke für die Infos :) Ich hoffe mal ich mach mich als Lehrer Gut ^^


    Wie viel Vorlaufzeit braucht es eigentlich um seine MA zu den Erste Hilfe Kursen zu schicken? Muss man das Monate vorher anmelden oder ist das mehr so eine "Ich komm morgen vorbei" Geschichte?

  • Mit den EH-Kursen: Kommt drauf an, wo und mit wem Du da kooperierst und wie stark dieser Anbieter ausgelastet ist. Einzelne Mitarbeiter bekommst Du recht oft auch mal noch "von heute auf morgen" unter. Wenn Du mehrere schicken willst, klappt das eher nicht. Auf Monate im Voraus haben wir allerdings nie angemeldet, eher max. 4 Wochen im Voraus.
    Such Dir einen Anbieter in Eurer Nähe und setz Dich mit ihm in Verbindung.



    Die Unterweisung an Objekt-/Teamleiter delegieren? Ja, ist möglich. Es sollte halt jemand sein, der auch Weisungsbefugnis hat.
    Es ist ja auch oft schlichtweg nicht möglich, jede Unterweisung selbst durchzuführen. Man denke doch einfach mal daran, wann eine Unterweisung stattzufinden hat... willst Du bei jeder Neueinstellung im entferntesten Objekt hinfahren und die Erstunterweisung durchführen? Wenn neue Arbeitsmittel kommen oder Änderungen im Auftrag neue Aufgaben mit sich bringen, willst Du da jedesmal hinfahren?

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  • Zitat von guardian_bw

    Mit den EH-Kursen: Kommt drauf an, wo und mit wem Du da kooperierst und wie stark dieser Anbieter ausgelastet ist. Einzelne Mitarbeiter bekommst Du recht oft auch mal noch "von heute auf morgen" unter. Wenn Du mehrere schicken willst, klappt das eher nicht. Auf Monate im Voraus haben wir allerdings nie angemeldet, eher max. 4 Wochen im Voraus.
    Such Dir einen Anbieter in Eurer Nähe und setz Dich mit ihm in Verbindung.


    Ok werde ich mal so angehen. :D


    Aber funktioniert das auch genau so wenn es um einen kleinen Brandlehrgang geht? Das müssten ja dann die Feuerwehr machen oder?


    Zitat

    Die Unterweisung an Objekt-/Teamleiter delegieren? Ja, ist möglich. Es sollte halt jemand sein, der auch Weisungsbefugnis hat.
    Es ist ja auch oft schlichtweg nicht möglich, jede Unterweisung selbst durchzuführen. Man denke doch einfach mal daran, wann eine Unterweisung stattzufinden hat... willst Du bei jeder Neueinstellung im entferntesten Objekt hinfahren und die Erstunterweisung durchführen? Wenn neue Arbeitsmittel kommen oder Änderungen im Auftrag neue Aufgaben mit sich bringen, willst Du da jedesmal hinfahren?


    Na ja stimmt schon. ABer kommt ja auf die Firmengröße an UND ist es nicht schlussendlich bezahlte Arbeitszeit? :mrgreen: ;)

  • Zitat von KampfKraut

    Aber funktioniert das auch genau so wenn es um einen kleinen Brandlehrgang geht? Das müssten ja dann die Feuerwehr machen oder?


    Wir haben das über die Feuerwehren organisiert, ja.
    Gibt aber auch andere Anbieter, die Brandschutzhelfer ausbilden. DEKRA z.B.


    Wir sahen den Vorteil bei der Feuerwehr, da wir hier über sehr gute persönliche Kontakte verfügen und es daher über den kleinen Dienstweg leicht einzurichten war dass ein Ausbilder der Feuerwehr mit uns an den Objekten arbeitete und die Leute direkt vor Ort ausbildete.




    Zitat von KampfKraut

    Na ja stimmt schon. ABer kommt ja auf die Firmengröße an UND ist es nicht schlussendlich bezahlte Arbeitszeit? :mrgreen: ;)


    Natürlich (wobei: Kommt auch immer drauf an, wie Du bezahlt wirst - Stundenlohn oder Monatsgehalt, und ob im Falle Stundenlohn auch die Fahrzeiten zu den Objekten bezahlt wird. Ich hab da schon tolle Dinge mitbekommen...)


    Aber ich hab auch sonst genug zu tun und muss mir 3 Stunden Fahrzeit quer über Land z.B. für die Erstunterweisung einer Neueinstellung nicht zwingend antun, wenn das auch andere erledigen können. Da würde praktisch ein ganzer Arbeitstag drauf gehen und andere nicht unwichtigere Dinge bleiben liegen.


    Wichtig ist mir nur, dass die Unterweisungen durchgeführt werden und die Nachweise darüber bei mir landen. Ist aber auch wieder eine Frage der eigenen Organisation im Unternehmen.


    Ich bin regelmässig draussen bei den Objekten, natürlich. Aber halt nicht immer so, dass ich auch immer die Erstunterweisung vornehmen kann.

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  • Ah ok gut zu Wissen und ja im Prinzip hast du mit der Arbeitszeit ja recht :)


    Ich hatte jetzt den Fall das ich ganz nebenbei bei der Ankündigung das bald eine Unterweisung ansteht auch den Hinweis bekommen habe das keine Objektbezogne Dienstanweisung seitens der Firma vorliegt aber dafür eine SEHR ausführliche seitens des Kunden.


    Was soll man da den jetzt machen :?:

  • Über die Bedeutung der eigenen DA und warum diese vorhanden sein sollte muss ich Dir wohl nichts mehr erzählen.
    Ich kenne nun weder die genaue Organisation noch die Zuständigkeiten bei Dir im Unternehmen. Du solltest Dich aber darum kümmern, dass da eine DA von Euch hinkommt.
    Jene DA sollte auch die Ergebnisse EURER Gefährdungsbeurteilung (gibt es da eine?) für das Objekt und den Auftrag beinhalten.

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  • Ja mir ist die Bedeutung der DA schon bewusst :wink: nur hatte ich bisher noch keinen Fall wo der Kunde selbst eine 1 Kilo schwere DA vorgelegt hat. :mrgreen:


    Ich könnte mir nur vorstellen eine Objekt bezogene Dienstanweisung auszugeben die Bezug auf die DA vom Kunden nimmt. Eine GA gab es mehrfach schon vom Kunden (Regelmäßig) - die wohl auch die Pforte der MA beinhaltet hat. Diese MA werden quasi wie "interne" MA behandelt.


    Soll man jetzt alles doppelt führen :?:

  • Solche Kunden sind natürlich klasse.
    Trotzdem entbindet das den Auftragnehmer nicht von seinen Pflichten.


    Aber Ihr könnt natürlich die vorhandene Gefährdungsbeurteilung auch mit nutzen, d.h. entweder vollständig (so sie denn tatsächlich alles umfasst, es kommt ja nicht nur auf die möglichen Gefährdungen und Belastungen aus dem Objekt, sprich Pforte, Gelände und Werk an, sondern auch solche Gefährdungen und Belastungen, die sich aus dem Auftrag ergeben: Genaue Aufgaben, Dienstausführung, Arbeitszeiten und ggf. damit zusammenhängend Wechselschicht, usw),
    oder aber eben zumindest teilweise und Ihr ergänzt nur noch.


    Vielleicht wäre es empfehlenswert, wenn sich Eure Fasi das mal anschaut, ggf. auch gemeinsam mit dem Kunden bzw. dessen Fasi.


    Und naja, die DA... Die könnt Ihr natürlich mit nutzen, ggf. ergänzt um Anweisungen, die sich aus der evtl. erweiterten GBU ergeben,
    Aber: Wenn wir kleinlich sein wollen, sollte die DA vom Kunden tatsächlich zwar Bestandteil des Auftrags sein, aber nicht im Wachlokal ausliegen. Der Kunde darf eigentlich keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber den Wachleuten des Dienstleisters haben - sonst sind wir sehr schnell im Bereich der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung.
    Also die DA des Kunden nehmen, überarbeiten und von Euch an die Mitarbeiter geben. Das Original bleibt als Bestandteil des Bewachungsvertrags bei den Vertragsunterlagen im Unternehmen.
    Doppelt in der Pforte muss nicht sein.


    Und dem Kunden freundlich aber bestimmt mitteilen, dass jegliche Änderung seiner DA doch bitte ausschliesslich mit dem Ansprechpartner im Unternehmen abzusprechen sind, bzw. die geänderte DA nur jenem gegeben wird, damit diese im Unternehmen umgesetzt werden kann.



    So würde ich es machen.

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  • Klingt nach einer Guten Idee :)


    Nur wir wissen ja wie das mit den Kunden immer so ist...wenn was geändert wird dann möglichst sofort wenn er es sagt und nicht erst über den "langen" weg über die Fremdfirma :?

  • Natürlich wissen wir das.


    Häufig hilft es in solchen Fällen dem Kunden klar zu machen, was eine direkte Weisungsbefugnis dem Personal des Dienstleisters gegenüber bedeutet und was das ggf. auch für Folgen hätte. Folgen nicht nur für den Dienstleister, sondern auch für den Auftraggeber.


    Man kann dem Kunden aber auch insoweit entgegen kommen, als dass ein Ansprechpartner des Unternehmens ständig (zu normalen Büroarbeitszeiten) vor Ort ist: Der Objektleiter. Jenen mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet läuft das wesentlich problemfreier...


    Oder man teilt dem Kunden eine Rufnummer oder email-Adresse mit, die praktisch immer erreichbar ist und über welche der Kunde dann einen Verantwortlichen des Dienstleisters erreichen kann.


    Es gibt viele Möglichkeiten...

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