geeignet für §34 a GewO in Verbindung mit §5 a der BewachV

  • Hallo,


    mal eine etwas ungewöhnliche Frage:
    Ich bin 48 Jahre und gesundheitlich eingeschränkt (Arthrose im Sprunggelenk und Schultereckgelenk, so wie ein operativ versorgter Leistenbruch, der aber immer noch Probleme bereitet (chronische Schmerzen).
    Außerdem bin ich leider arbeitslos. Nun muss das JC Gelder raushauen, lt. Aussage des Sachbearbeiters.
    Mir wurde o.g. "Kurs" angeboten.
    Es spricht nichts dagegen, nur würde ich gerne wissen, ob es für mich in Zukunft etwas bringt, sprich, ob ich dann in Zukunft in dem Bereich arbeiten könnte?
    Vor allen wird in sehr vielen Stellenangeboten von körperlicher Fitness gesprochen, was ein dehnbarer Begriff ist.
    Evtl. könnte man mir die Frage beantworten, da ihr ja alle in diesem Bereich der Sicherheit tätig seid und schon Erfahrungen habt.


    Danke für eure Antworten.


    mfg


    Okia

  • Körperliche Fitness heisst viel Laufen oder Stehen. Ansonsten sehe ich keine Probleme mit Dir als Mitarbeiter mit 34a Unterrichtung. Die Prüfung brauchst Du nicht aber schadet nichts.

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