Frage bezüglich der Voraussetzung zur GSSK-Prüfung

  • Hallo zusammen.


    Ich habe mal eine Frage bezüglich den Voraussetzungen zur Prüfungszulassung GSSK. Gefordert ist ja (unter anderem) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen.


    Mir stellt sich jetzt die Frage, ob meine achtjährige Dienstzeit bei der Bundeswehr (2000 bis 2008) als Berufspraxis anerkannt wird oder nicht. Bekomme da von Arbeitskollegen und ehemaligen Kameraden unterschiedliche Antworten. Mal heißt es grundsätzlich ja, andere sagen, es käme auf die spezielle Verwendung innerhalb der Truppe an.


    Weiß da jemand zufällig näheres, wäre natürlich ziemlich blöd für mich, wenn ich für teures Geld ein Fernstudium bezahle, nur um dann hinterher festzustellen, dass ich zwar prüfungssicher bin, aber von der IHK gar nicht erst zugelassen werde.

    "Die Sicherheit des Kleinen beruht auf der Sicherheit des Großen, die Sicherheit des Großen beruht auf der Sicherheit des Kleinen." - Lü Bu We

  • Am besten direkt mit der für die Prüfung zur GSSK vorgesehenen IHK klären, ob diese Deine Bundeswehrzeit anerkennt. Aus meiner Erfahrung würde ich sagen, das eine Tätigkeit ohne Bezug zu Sicherheitsaufgaben eher nicht anerkannt wird. Ein Soldat, der acht Jahre bei einer Pionier- oder Instandsetzungseinheit war, hat wenig Berührungspunkte zum Sicherheitsdienst. Bei einem Feldjäger sieht das anders aus.

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