Hallo zusammen.
Ich habe mal eine Frage bezüglich den Voraussetzungen zur Prüfungszulassung GSSK. Gefordert ist ja (unter anderem) eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob meine achtjährige Dienstzeit bei der Bundeswehr (2000 bis 2008) als Berufspraxis anerkannt wird oder nicht. Bekomme da von Arbeitskollegen und ehemaligen Kameraden unterschiedliche Antworten. Mal heißt es grundsätzlich ja, andere sagen, es käme auf die spezielle Verwendung innerhalb der Truppe an.
Weiß da jemand zufällig näheres, wäre natürlich ziemlich blöd für mich, wenn ich für teures Geld ein Fernstudium bezahle, nur um dann hinterher festzustellen, dass ich zwar prüfungssicher bin, aber von der IHK gar nicht erst zugelassen werde.