Gültige Abmahnung ?

  • Guten Tag,


    Ich benötige Ihre Hilfe ich habe eine Abmahnung erhalten über Email die aus einem Satz nur besteht. Ist sowas formell gültig ? Wie soll ich reagieren wenn die Kündigung kommt ? Davor kam nichts nur diese kurze Email.


    Hier der Auszug:


    Hallo ****,
    wenn es wirklich nicht mehr vorkommt ist das deine Letzt Chance.


    (Eintrag Personalakte 07.02.2017)


    Mit freundlichen Grüßen
    ********



    Ich bin eine Fachkraft für Schutz & Sicherheit. Ich arbeite bei der Protect GmbH ich hoffe sie können mir helfen.

  • Hallo Dominik,


    das Teil kann sich der betreffende dahin schieben, wo die Sonne nicht scheint :mrgreen:


    Es fehlt nämlich schlicht und ergreifend die Nennung des Grundes.



    Außerdem halte ich die Email für einen Fake, denn kein Chef wird eine Abmahnung in der Du Form
    schreiben, da würde er sich nämlich schlechte Karten für das AG-Verfahren mit einhandeln-

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Dominik984

    Davor kam nichts nur diese kurze Email.


    :roll: :roll: :roll: :shock: :shock: :shock:

  • Richtig ich habe am 07.02 diese Mail erhalten wie beschrieben und auf Arbeit dasselbe nochmals ohne Worte in einem Briefumschlag erhalten. Also es ist zu 1000% kein Fake.

  • Hallo Dominik,



    das ist sowas von gefälscht 8)


    Da will dich ein (oder mehrere ) Kollegen verars****** .


    Denn es fehlt, wie ich bereits nannte Der Grund für die Abmahnung.Die Angabe des Grundes ist aber zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit einer Abmahnung.
    Dabei muß dieser Grund so konkret wie möglich angegeben werden und es muss auf den Punkt des Arbeitsvertrages oder einer schriftlichen Anweisung Bezug genommen werden,gegen den der AN verstoßen hat.
    Danach muß die Aufforderung folgen, solches Verhalten in Zukunft zu unterlassen und es muss eine Konsequenz bei einem erneuten Verstoß angedroht werden.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo DannyF95,


    dazu:

    Zitat

    gib das doch nem Anwalt, dann musst du dich damit nicht mehr beschäftigen ;)


    doch nämlich bezahlen.


    Wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist (denn da gibt es die Erstberatung kostenlos als Teil der Mitgliedschaft) , muß der Kollege Dominik nämlich dem Rechtsanwalt dafür Geld geben,daß er ihm das ganze als Fake erklärt.


    Denn für eine sogenannte Erstberatung darf ein Rechtsanwalt eine Beratungsgebühr fordern.
    Diese Gebühr kann zwischen 10 und 250 € liegen und ist vor Beginn des Beratungsgespräches mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren.



    Desweiteren sollte man daran denken, daß bei einem Arbeitsgerichtsverfahren in der 1. Instanz sowohl der
    AG als auch der AN seinen Anwalt selbst bezahlen muß, denn eine Kostentragungspflicht der unterlegenen Partei gibt es nicht.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo Danny,


    ach, die

    Zitat

    ich setze eine Rechtsschutzversicherung natürlich voraus


    gibt es umsonst ? 8)



    Das Honorar für eine Erstberatung ist in vielen Rechtschutzversicherungen nämlich nicht enthalten und du must außerdem ja auch noch einen Eigenanteil von 150 € (oder 300 €) je nach Versicherung in der ersten Instanz übernehmen.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank

    Hallo Danny,


    ach, die


    gibt es umsonst ?


    Nein, nicht umsonst. Trotzdem ist diese Versicherung weit verbreitet und auch durchaus sinnvoll.


    Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist ja auch nicht umsonst - aber natürlich aus verschiedenen Gründen mehr als sinnvoll.


    Zitat von Frank


    Das Honorar für eine Erstberatung ist in vielen Rechtschutzversicherungen nämlich nicht enthalten und du must außerdem ja auch noch einen Eigenanteil von 150 € (oder 300 €) je nach Versicherung in der ersten Instanz übernehmen.


    Und wiederum viele Versicherungen bieten die Erstberatung über eigene Anwälte an, kostenlos bzw. bereits im Versicherungsbeitrag enthalten.
    Die Selbstbeteiligung ist auch so eine Sache: Nicht jede Versicherung bzw. nicht jedes Versicherungsmodell hat eine solche in ihren Verträgen.
    Ist halt in vielen Fällen eine Rechenaufgabe für den potentiellen Kunden: Was ist im Einzelfall günstiger, Eigenanteil von xx Euro oder etwas höhere Beiträge.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Moin,


    im Leben ist nichts umsonst, eine RS lohnt sich. Gibt auch welche ohne SB und die SB zahlt man nur, wenn man den Fall verliert.


    Eine unberechtigte Abmahnung kann auch kosten, wenn man dann den Job verliert oder so.'


    Ich habe eine RS Premium, ohne SB und da wird extrem viel abgedeckt. Kostet natürlich dementsprechend, habe ich aber auch schon oft genutzt. In unserer Branche ist z.B. eine Strafrecht Spezial immer gut.


    Ansonsten stimme ich Guardian zu.


    Gruß
    Danny

  • Hallo Dany,


    das:

    Zitat

    Gibt auch welche ohne SB und die SB zahlt man nur, wenn man den Fall verliert


    ist in einem Arbeitsgerichtsverfahren falsch, denn wie ich bereits erwähnte, gibt es im


    sogennannten 1.Rechtszug in diesen Verfahren keine Kostenerstattungspflicht der
    unterlegenen Partei (also dem "Verlierer" des Prozesses).






    Dazu

    Zitat

    Eine unberechtigte Abmahnung kann auch kosten, wenn man dann den Job verliert oder so.'


    Eine unberechtigte Abmahnung kostet gar nix, eben weil sie unberechtigt ist 8)
    Bzw. eine gefälschte wie im vorliegenden Fall.





    guardian_bw

    Zitat

    Und wiederum viele Versicherungen bieten die Erstberatung über eigene Anwälte an, kostenlos bzw. bereits im Versicherungsbeitrag enthalten.


    Kostenlos ist nichts auf der Welt und schon gar nicht bei den staatlich lizenzierten G****** :D


    Beispiel:
    Ehepaar bei einem der großen deutschen Versicherungsunternehmen,
    Privat-und Arbeitsrechtsschutz mit SB 250 € = Monatsbeitrag 29,50 € /Jahr 354 €
    mit einer Latte von Zusatzleistungen....unter anderen auch die kostenlose Erstberatung
    Gleiche Konstellation aber ohne SB = Monatsbeitrag 37,75 € / Jahr 453 €
    und als Zusatztleistungen gibt es nur noch ein erweitertes Widerufsrecht. :mrgreen:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Frank:
    Familienrechtschutz incl. Straf-, Privat-, Verkehrs- und Arbeitsrecht sowie auch Erbrecht.


    Erstberatung im Beitrag enthalten. SB im ersten Jahr 200 Euro, im zweiten Jahr ohne Inanspruchnahme von Leistungen (Erstberatung zählt nicht dazu) 100 Euro SB.
    Ab dem dritten Jahr ohne Inanspruchnahme von Leistungen 0 Euro SB.


    Kosten: 250 Euro/Jahr.

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    Mike Lowrey - Bad Boys


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