Was passiert mit dem Grundstück, wenn ich mich trenne?

  • hallo,


    ich überlege, ob ich mich von meiner Freundin trenne... wir sind schon ziemlich lang zusammen und haben ein Kind zusammen... aber irgendwie bin ich nicht mehr glücklich.
    Neben den ganzen Veränderungen bin ich jetzt am Überlegen, was mit unserem Grundstück passiert. Wir wollten mal zusammen bauen, aber bis jetzt wars nicht möglich finanziell.


    Wir stehen beide im Grundbuch. Keine Ahnung, wie man das auseinander rechnen könnte. Weiß jemand von euch, wem es gehört ? Dem erstgenannten?

  • Mh, ja, wenn man heiratet, macht man ja meistens einen Ehevertrag, auch wenn das mega unromantisch ist. Aber was soll man machen, nicht? Da beißt die Maus keinen Faden ab. Denn dann ist wenigstens alles eindeutig geregelt.
    Bei unverheirateten Paaren, die gemeinsames Eigentum haben, ist es aber auch nicht so kompliziert. Wenn beide im Grundbuch stehen, haben beide das Sagen. Ihr könnt das Grundstück dann gemeinsam verkaufen und den Erlös teilen. Es hat auf jeden Fall nicht einer einen Vorteil finanzieller Art.


    Nur eines vielleicht: Wenn deine Freundin das Grundstück nicht verkaufen will, dann geht das eben auch nicht. Sie könnte dich höchstens auszahlen. Im Notfall musst du die Zwangsversteigerung erzwingen. So ist das zumindest bei Immobilien, hier steht das genauer.


    Besprecht das am besten einfach in Ruhe. Ich denke, wenn du nicht mehr happy bist, wird sie es ja auch nicht mehr 100% sein.

  • Wenn man nicht mehr glücklich ist, wird es das beste sein sich zu trennen und sich nichts vorzumachen.


    Nur weil beide im Grundbuch stehen heißt es nicht das die das Grundstück bei 50 / 50 geteilt wird.


    Wer hat das Grundstück bezahlt und sind im Grundbuch irgendwelche Vereinbarungen eingetragen?


    Im Sinne des Kindes würde ich aber eine einvernehmliche Lösung suchen und ohne großen Streit das Thema zu klären.


    Kannst dich ja mal hier informieren:
    http://www.rosepartner.de/fami…ennung-und-scheidung.html


    Tom

  • Hallo,


    dazu:

    Zitat

    Wir stehen beide im Grundbuch. Keine Ahnung, wie man das auseinander rechnen könnte.


    gar nicht,denn das Eigentum an einen Grundstück ergibt sich aus der Eintragung im Grundbuch.


    Lautet die Eintragung also jeder zu 50 Prozent, gehören einem genau 50 Prozent des Grundstückes.
    Ein Verkauf ist nur mit der Zustimmung von beiden Eigentümern möglich.


    Weigert sich einer der beiden Eigentümer zu verkaufen, kann man in einem aufwendigen und teuren Verfahren
    ,sogenannte Teilungsversteigerung, dieses durch das Amtsgericht regeln zu lassen.


    Ganz unabhängig davon ist die zivilrechtliche Seite des Versorgungsausgleiches.



    Daher sollte man sich wenn irgendmöglich,lieber privat unterienander einigen .

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Ich kann meinem Vorredner nur Recht geben! Bereits beim Hauskauf werden die Besitzverhältnisse über die Eintragung im Grundbuch geregelt. Ich würde auch immer versuchen, das möglichst "cool" zu klären, denn sonst besteht die Gefahr, dass es in einem riesen Affentheater ausartet mit allem Zip und Zap. :roll: