Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung

  • Hallo zusammen,


    Ich befinde mich momentan in der Ausbildung zur Fachkraft Schutz und Sicherheit und würde danach (wenn alles so klappt wie ich es mir vorstelle) gerne direkt den Meister durchziehen. Nun treffe ich da auf mehrere Widersprüche, was die Zulassung zur Prüfung betrifft. Manche Quellen sagen 2 Jahre Berufserfahrung, manche sagen nur 1 Jahr und woanders (auf Meisterschulen.de) heißt es gar beim MSS


    "Sie müssen keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle nachweisen. Sie können sich direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung zum Meisterkurs anmelden."


    Was stimmt denn nun? Das wird ja wohl kaum von IHK zu IHK anders geregelt sein, oder? Und sollten 1 oder 2 Jahre Berufspraxis erforderlich sein, müssen die NACH der Ausbildung zur Fachkraft erfolgen oder reicht da ein Nachweis für Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe VOR der Ausbildung aus?


    Hoffe jemand kann mir das beantworten.

    "Die Sicherheit des Kleinen beruht auf der Sicherheit des Großen, die Sicherheit des Großen beruht auf der Sicherheit des Kleinen." - Lü Bu We

  • Hallo,
    schauen wir doch mal:


    https://www.ihk-berlin.de/blob…z_und_Sicherheit-data.pdf


    Die IHK-Berlin schreibt:
    § 3
    Zulassungsvoraussetzungen
    (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundle-
    gende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
    Folgendes nachweist:
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
    in einem dreijährigen anerkannten Ausbil-
    dungsberuf, der einem sicherheitsrelevan-
    ten Beruf zugeordnet werden kann, oder


    Unter Punkt 1 fällst du als Fachkraft für Schutz und Sicherheit und damit der Grundstein.
    Die Punkte sind mit oder nicht mit und gekennzeichnet. Also benötigst du einen der Punkte 1-5 zur Zulassung.
    Unter Punkt 2:
    + ein Jahr Berufspraxis


    Also Ausbildung + ein Jahr im Beruf gearbeitet ergibt das für mich :mrgreen:

  • Hi.

    Zitat

    Also Ausbildung + ein Jahr im Beruf gearbeitet ergibt das für mich


    Die Arbeit muss sicherheitsrelevanten Bezug aufweisen, es muss nicht zwangsläufig die Tätigkeit ALS bzw. nach der bestanden Prüfung durchgeführt werden. Es können auch Erfahrungen als Sachkundekraft oder als Unterrichteter herangezogen werden.


    Quelle: Meine IHK-Beraterin :D

  • Zitat von Behrchen

    Hi.


    Die Arbeit muss sicherheitsrelevanten Bezug aufweisen, es muss nicht zwangsläufig die Tätigkeit ALS bzw. nach der bestanden Prüfung durchgeführt werden. Es können auch Erfahrungen als Sachkundekraft oder als Unterrichteter herangezogen werden.


    Quelle: Meine IHK-Beraterin :D


    Mhhh. Habe vor Beginn der Ausbildung insgesamt 14 Monate als Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung §34a gearbeitet. Wäre natürlich ideal, wenn das schon als Berufspraxis ausreichen würde. Am besten, ich frage mal bei meiner zuständigen IHK einfach nach.


    Ein anderer Punkt: Habe die Möglichkeit bekommen, nach Abschluss meiner Ausbildung und sofern meine Prüfungsergebnisse gut genug sind, bei meinem Bildungsträger als Dozent für FSS und Sachkunde anzufangen. Wäre denn das dann auch Arbeit mit sicherheitsrelevantem Bezug? Wäre im Endeffekt ja rein theoretisches Fachwissen, was ich dann lehren würde.

    "Die Sicherheit des Kleinen beruht auf der Sicherheit des Großen, die Sicherheit des Großen beruht auf der Sicherheit des Kleinen." - Lü Bu We

  • Zitat

    Habe die Möglichkeit bekommen, nach Abschluss meiner Ausbildung und sofern meine Prüfungsergebnisse gut genug sind, bei meinem Bildungsträger als Dozent für FSS und Sachkunde anzufangen.


    Jetzt mal ernsthaft und ohne es persönlich zu nehmen...... da steht jemand am Anfang seiner Tätigkeit (und ja, 14 Monate mit Unterrichtung sind am Anfang) und würde direkt nach der Ausbildung als Dozent tätig sein, sofern es sich hier um fachliche Themen handelt, kann ich nur den Kopf schütteln....

  • Nun, warum nicht? Die Ausbildung und somit das ganze Wissen ist noch ganz frisch. Für die theoretische Ausbildung reicht die Theorie. Und wie gesagt, das Angebot kam vom Schulungsleiter selber.
    Wenn ich mir da manch andere Dozenten angucke, die nicht mal einen Security-Background haben und trotzdem ausbilden. Da würde ich eher den Kopf schütteln.

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  • Ich seh das auch eher unproblematisch.
    Die Länge der bisher verbrachten Arbeitszeit sollte kein Qualitätskriterium eines Dozenten sein.
    Vielmehr sollte Begeisterung und Leidenschaft sowie die Fähigkeit Inhalte vermitteln zu können im Vordergrund stehen. Und natürlich Fachkompetenz, Sozialkompetenz und Methodenkompetenz.
    Du benötigst noch die AdA nach AEVO um bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern als Dozent arbeiten zu dürfen.
    Und die Ausbildungszeit kann nicht als Arbeitszeit mit sicherheitsrelevanten Bezug gewertet werden, wohl aber eine geringfügige Beschäftigung während der Ausbildungszeit. Für die Anerkennung ist auch keine Vollzeit-Stelle notwendig.
    Ich wünsch dir viel Erfolg bei deiner Prüfung, erzähl uns bitte wie´s gelaufen ist :) .


    Schöne Zeit

  • Zitat von Behrchen

    Die Länge der bisher verbrachten Arbeitszeit sollte kein Qualitätskriterium eines Dozenten sein.


    Das sehe ich ebenfalls anders. Ich hatte schon entsprechende Dozenten. Man merkt mit der Zeit, ob man einen Theoretiker oder Praktiker vor sich hat. Theorie und Praxis sind zweierlei Dinge, die einander ergänzen. Ein Theoretiker kann nie auf den gleichen Fundus an Erfahrungen zurückgreifen als der Praktiker. Eigene Erfahrung spielt eine ganz große Rolle im Auftreten des Dozenten und der Art, wie er Wissen vermittelt. Wie heisst denn die Schule?


    Ich bin im Übrigen auch kein Freund der neuen Regelung, daß ein Geselle sofort ohne Praxis die Meisterprüfung machen darf. Genau diese 3 Jahre Erfahrung waren ja auch ein Qualitätsmerkmal.

  • Naja, wenn er den Meister bei der IHK nebenberuflich macht hat er da schon mal 2 Jahre Erfahrung zusammen. Solange dauert der Lehrgang dort. Plus 14 Monate als 34a. Viel ist das nicht aber wenn man bedenkt, dass er ja ohne Lehrgang, nur mit der Ausbildung als FSS auch schon zur Prüfung MfSS (inkl der 14 Monate als 34a Kraft) zugelassen wird, ist das schon eher bedenklich.


    Nur nebenbei die Frage. Hast Du Aussicht auf eine Meisterstelle ? Die meisten mir bekannten Stellen bei denen ein MfSS gesucht wird, sind auch an FSS interessiert. Und im reinen operativen Dienst kenne ich kein Unternehmen das den MfSS bezahlt.


    Ich wäre da eher geneigt Kurse zur Zusatzqualifikation (z.B. Brandschutzbeauftragter, VBG Lehrgänge u. aehnliches) zu raten.


    Solltest du allerdings die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auge haben sieht die Sache anders aus. Da solltest Du den Meister schon haben.


    Gruss Harando

  • Tatsächlich wäre der Meister bei mir "nur" Mittel zum Zweck, um die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Angriff zu nehmen. Habe nach meiner Ausbildung zur FSS die Aussicht auf eine Stelle in einer Firma, die mich dann nach und nach zur SiFa aufbauen will. Deshalb mein Plan, so schnell wie möglich den Meister zu machen.

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