Hallo an alle ,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner frage.
Und zwar wollte ich Wissen, ob ein Sicherheitsunternehmen eine Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a (Original) einbehalten werden darf bis zum ausscheiden aus dem Unternehmen?
Da ich das nur kenne mit einer Kopie, fällt es mir sehr schwer zu glauben das ein Original so lange einbehalten werden darf. Da ich aber die Bestätigung von anderen gerne hätte , würde ich mich sehr über eine Rückmeldung freuen.
Gruß
Blayck