Sachkundeprüfung vom Arbeitgeber einbehalten

  • Hallo an alle :) ,


    ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner frage.
    Und zwar wollte ich Wissen, ob ein Sicherheitsunternehmen eine Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a (Original) einbehalten werden darf bis zum ausscheiden aus dem Unternehmen?


    Da ich das nur kenne mit einer Kopie, fällt es mir sehr schwer zu glauben das ein Original so lange einbehalten werden darf. Da ich aber die Bestätigung von anderen gerne hätte , würde ich mich sehr über eine Rückmeldung freuen.


    Gruß
    Blayck

  • Hey,


    wenn du nicht mehrere Originale zur Verteilung hast, dann kriegt der AG eine Kopie und du musst aber, zumindest bei uns, das Original (Hologramm) einmal vorzeigen.


    Originale Zeugnisse gibt im normalerweise niemals weiter und verbleiben immer bei dir.


    Mach eine gute Farbkopie und reich die ein :mrgreen:


    Tom

  • Zitat von Tom511


    ... Originale Zeugnisse gibt im normalerweise niemals weiter und verbleiben immer bei dir...
    Tom


    Das macht natürlich Sinn. Mein ehemaliger Arbeitgeber GuW vertrat im vergleichbaren Fall (Waffensachkunde) allerdings den Standpunkt: "Wir bezahlen den Lehrgang - also bleibt das Original in der Firma." Also genau wie bei Führungszeugnis und Schufaauskunft, wo die Originale abgegeben werden müssen.
    Durch mehrfachen Eigentümerwechsel standen plötzlich mehrere Mitarbeiter vor dem Problem, daß sie die Prüfung nach 30 Jahren ununterbrochener Tätigkeit nochmal ablegen mußten, weil die Nachweise nicht mehr auffindbar waren. Die lückenlosen Verlängerungsbescheide reichten dem neuen Arbeitgeber nicht aus...
    Aus dem Beitrag von @Blayck2punkt0 glaube ich aber herauszulesen, daß sein Arbeitgeber das Original bereits besitzt und nicht mehr herausgibt.

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

  • Ich möchte diese Frage mal auf paar Arten beantworten:


    1) Was steht denn in dem Arbeitsvertrag drin? Bei einem meiner Ex-Arbeitgeber stand in der ersten Version des Arbeitsvertrages, dass nach meiner Einstellung alle Erfindungen, Produkte, Patente ihm gehören egal ob während der Arbeitszeit oder in der Freizeit produziert - ja sogar jede einzelne Quelltext Zeile würde ihm gehören.


    So etwas geht natürlich nicht und gehört rausverhandelt - ohne auf der anderen Seite irgendwelche Zugeständnisse zu machen. Evtl. steht im Arbeitsvertrag auch etwas zu bezahlten Fortbildungen drin.


    2) In welchem Rahmen ist denn die Fortbildung bzw. die Prüfung bezahlt worden? Wenn das als "Bildungsurlaub" ausgewiesen wurde, dann hat der AG absolut keine Ansprüche an irgendwas. Zahlt er den Kurs freiwillig, kann er theoretisch auch seine eigenen Regeln machen. Die Frage ist nur, ob es nicht besser ist, dem AG die 150€ für die Prüfung zurück zu zahlen und damit die Seele rein zu waschen.


    3) Die Prüfung wurde ja vor einem Prüfungsausschuss bestanden. Ich sehe kein Problem, ein Duplikat der Urkunde anzufordern. Bei der IHK mit dem § 34a ist es ja absolut kein Problem. Kostet glaube ich 15-25€ und schon hat man ein Duplikat der Urkunde in der Hand, mit der man ebenso alles machen kann.

  • Ich versteh schon wieder die langen Reden nicht. Die Urkunde gehört mir, egal wer den Lehrgang bezahlt.


    Ich entscheide, was damit passiert. Niemand sonst.


    Originale gebe ich NIEMALS aus der Hand, bestenfalls bekommt der AG eine beglaubigte Abschrift.

  • Stimme Wolperdinger absolut zu.


    Wir haben auch bereits mehrere Schulungen für unsere Mitarbeiter durchgeführt.
    Als Vorgesetzter habe ich alle Originale erhalten, anschließend schöne Kopien / Scans gemacht und das Original an den MA übergeben.
    Kopie / Scan wandert dann in die Personalakte.


    Selbst bei der Beantragung meiner Waffentrageerlaubnis hat der AG eine Kopie der Waffensachkunde erhalten, Original hat er persönlich eingesehen udn die Erlaubnis wurde dann durch die Waffenbehörde erteilt.


    Also wozu benötigt er dann das Original?

  • Zitat von Wolperdinger

    Ich versteh schon wieder die langen Reden nicht. Die Urkunde gehört mir, egal wer den Lehrgang bezahlt.


    Ich entscheide, was damit passiert. Niemand sonst.


    Originale gebe ich NIEMALS aus der Hand, bestenfalls bekommt der AG eine beglaubigte Abschrift.


    Danke, danke....


    Danke

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