Aufbewahrungsfrist für Wachbücher

    • Erster Beitrag

    Hallo Leute,


    ich habe aktuell ein kleines Problem. Aktuell ermittelt die Polizei wegen einer Körperverletzung, die angeblich durch das Sicherheitspersonal meines Unternehmens hätte begangen sein sollen. Es geht um das Jahr 2015. Die Polizei möchte die persönlichen Daten aller Mitarbeiter haben die an dem Tag Dienst hatten und (wenn vorhanden) die Fotos dazu.


    Ihr könnt euch denken dass mein Interesse die Daten herauszugeben, relativ beschränkt ist. Meines Wissens muss ich keine Schichtpläne speichern, wenn der Dienst unter 8 Stunden war und eine Verpflichtung für die Aufbewahrung von Wachbüchern gibt es nicht. Oder seht ihr das anders?

  • Zitat


    Das hört sich aber mehr nach Special-Forces Afghanistan an denn nach Deutschen Wachdienst.
    Sowas brauchen wir hier aber nicht.


    Das mag nicht für viele Objekt- und Werkschützer gelten, aber im Bereich ÖPNV ist da leider schon etwas dran.

  • Ich frage mal in Runde wo das Problem nun ist?
    Als Unternehmer
    1. unterstütze ich die Ermittlungen soweit ich das kann.
    2. möchte ich das keine schwarzen Schafe beschäftigt werden.
    3. ich alleine die Vermutung gegen meine Mitarbeiter entkräftet wird.


    Wenn ich noch mit den Kollegen zusammen arbeiten sollte, kann ich doch auch offen damit umgehen.
    Sagt der Kollege das er die Tat nicht begangen hat, kann ich ruhigen Gewissen alles unterstützen.
    Zudem ich ja vor Abgabge der Daten mit ihm spreche kann.


    Und alleine damit ich nicht in den Fokus von irgendwelchen Leuten komme, trifft Punkt 1 für mich zu.


    Ansonsten können wir mal spinnen:
    Behörden melden sich beim Kunden und bringen den Sicherheitsdienst indirekt in Misskredit.
    Und dann?
    Behörden nehmen meine Firma in Manndeckung und checken mich komplett durch und machen mir das Leben unnötig schwer.


    Wie wir alle wissen kann sich das Gängeln auf allen rechtlichen Grundlagen bewegen und beendet werden.


    Aber wie gesagt, ist nur meine Meinung dazu.


    Tom

  • Hallo Fump,


    Zitat

    Das mag nicht für viele Objekt- und Werkschützer gelten, aber im Bereich ÖPNV ist da leider schon etwas dran.


    Also ich weiss ja nicht, welche Städte du jetzt noch zu Deutschland zählst,aber Kriegshandlungen im deutschen ÖPNV sind mir bis jetzt noch nicht untergekommen und ich bin da viel unterwegs.


    Das sich an Bahnhöfen und heutzutage dank dem Wegfall des Kontrollpersonales (Zugbegleiter und örtliches Personal) immer mehr mal vorsichtig ausgedrückt merkwürdige Gestalten herumtreiben ist doch kein Wunder.
    Bahnhöfe waren schon seit den Anfängen des Eisenbahnzeitalters ein beliebtes Arbeitsumfeld
    von Gaunern.
    Nicht umsonst waren Kriminalabteilungen bei den meisten Eisnebahnen der Welt noch vor der Einführung einer uniformierten Bahnpaolizei im Einsatz.


    Aber gerade im Bereich des ÖPNV zeigt sich, wie wertvoll ein guter Draht zu den Polizeibehörden ist.


    Denn es ist immer wieder erstaunlich, wie sich aus einer Kakerlake vor Gericht dann ein armes und von der Menshcheit total mißverstandenes Einhorn wiederfindet was dann von diesen fiesen und gewalttätigen Securitys völlig ohne Grund auf das abscheußlichste mißhandelt wurde.


    Und die Kakerlake wäre damit auch druchgekommen......tja, wenn da nicht das Video der DB AG aus dem enstprechenden Zug gewesen wäre 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat

    Also ich weiss ja nicht, welche Städte du jetzt noch zu Deutschland zählst,aber Kriegshandlungen im deutschen ÖPNV sind mir bis jetzt noch nicht untergekommen und ich bin da viel unterwegs.


    Die Special Forces hast Du eingebracht, ich beziehe mich auf den Teil

    Zitat

    Jeder riskiert bei der Arbeit auch sein Leben


    Und dazu stehe ich auch.... das es hier noch keine Toten gab, grenzt an ein Wunder..... nicht umsonst werden hier die GeBUs angepasst und die PSA um Schutzwesten erweitert....


    Zitat

    Aber gerade im Bereich des ÖPNV zeigt sich, wie wertvoll ein guter Draht zu den Polizeibehörden ist.


    Mein reden.... gelebte OPA auf Augenhöhe...

  • Zitat von Tom511


    1. unterstütze ich die Ermittlungen soweit ich das kann.


    Und genau an dieser Stelle steige ich schon aus. Denn dieses KANN ist für mich ein MUSS. Nicht umsonst weigern sich die größeren IT-Unternehmen (Ala Facebook) zur Herausgabe von Daten der Nutzer über das nötigste Maß hinaus. Und hier geht es erst recht um die Mitarbeiter.


    Zitat von Tom511


    2. möchte ich das keine schwarzen Schafe beschäftigt werden.


    Auch hier bin ich einer anderen Meinung. Bzw. wer ist denn ein schwarzes Schaf? Ich persönlich bin der Meinung, dass man ein schwarzes Schaf relativ schnell erkennt, weil es überwiegend schwarz ist. Ein Mitarbeiter, der jedoch irgendwann mal einen Fehler gemacht hat, ist noch lange kein schwarzes Schaf.


    Zitat von Tom511


    3. ich alleine die Vermutung gegen meine Mitarbeiter entkräftet wird.


    Und genau hier gibt es ein Problem. Es geht um eine KV. Eine KV wird bestraft, es sei denn man hat dafür entweder ein Rechtfertigungsgrund oder ein Entschuldigungsgrund. Und jetzt mache doch einfach mal einen Selbstversuch. Kannst du dich wirklich an jede Situation vor 1,5 Jahren erinnern und was der Grund für ein Durchgreifen des Sicherheitsdienstes war? Selbst am nächsten Morgen weiß man oft die einzelnen Details nicht mehr, wenn die Nacht stressig war. Und tut mir Leid, aber wenn die StA sich 1,5 Jahre Zeit lässt um anzufangen einen Täter zu ermitteln, dann müssen die auch damit Leben, dass Unterlagen, Akten oder Erinnerungen einfach nun mal nicht mehr da sind.


    Zitat von Tom511


    Wenn ich noch mit den Kollegen zusammen arbeiten sollte, kann ich doch auch offen damit umgehen.
    Sagt der Kollege das er die Tat nicht begangen hat, kann ich ruhigen Gewissen alles unterstützen.
    Zudem ich ja vor Abgabge der Daten mit ihm spreche kann.


    Tja, es geht aber nicht um einen Kollegen. Es geht um eine Liste mit ALLEN Mitarbeitern, die zu dem Zeitpunkt Dienst hatten mit den vollständigen Adressen. Es geht nicht um einen MA. Und sorry, ich habe auch kein Interesse die Sache intern noch einmal aufzurollen. Vor allem weil auch der Schichtleiter nicht mehr da ist.


    Zitat von Tom511


    Behörden melden sich beim Kunden und bringen den Sicherheitsdienst indirekt in Misskredit.


    Haben die eh schon. Von daher....

    Zitat von Tom511


    Behörden nehmen meine Firma in Manndeckung und checken mich komplett durch und machen mir das Leben unnötig schwer.


    Wie wir alle wissen kann sich das Gängeln auf allen rechtlichen Grundlagen bewegen und beendet werden.


    Welche Behörden denn?
    Es ist jetzt ein anderes Thema, aber eine Behörde handelt nicht selbst. Es können nur die einzelnen Mitarbeiter etwas machen. Und wenn man mit diesen Mitarbeitern redet und denen erklärt, dass man denen persönlich genauso viel Ärger und Probleme bereiten kann, wie sie einem selbst gerade bereiten, dann lassen sie den Quatsch sehr schnell sein.

  • Zitat von D_R


    Und genau an dieser Stelle steige ich schon aus. Denn dieses KANN ist für mich ein MUSS. Nicht umsonst weigern sich die größeren IT-Unternehmen (Ala Facebook) zur Herausgabe von Daten der Nutzer über das nötigste Maß hinaus. Und hier geht es erst recht um die Mitarbeiter.


    Für mich ist es aber ein klares MUSS, dass ich den Ermittlern nach entsprechender Anfrage vorhandene Daten liefere. Ich könnte natürlich auch in manchen Fällen auf einen entsprechenden richterlichen Beschluss pochen, aber bringt mich das in irgendeiner Weise in eine bessere Position, auch meinen Mitarbeitern gegenüber? Eher weniger.
    Und auf die Schiene "oh, sorry. Diese Daten habe ich doch jetzt echt bereits vernichtet" möchte ich mich nicht herablassen. Das kann sich doch recht schnell auf die eine oder andere Art zum Bumerang entwickeln.


    Ich habe aktuell auch einen Fall auf dem Tisch, der recht heikel ist. Diebstahl im Kundenobjekt.
    Die ermittelnden Beamten erbaten natürlich auch von uns die Dienstpläne sowie die Aufzeichnungen des WKS.
    Ich sehe darin nicht zwingend die Hilfe zur Suche nach dem Schuldigen in unseren Reihen, sondern vielmehr die Möglichkeit, unsere Mitarbeiter zu entlasten und darüberhinaus auch meinen Teil dazu beizutragen, die Angelegenheit aufzukären - was ich vielleicht naiverweise auch als eine Art Pflicht sehe. Sowohl als Bürger, aber erst recht als Sicherheitsdienstleister, der vom Geschädigten beauftragt wurde, für seine Sicherheit zu sorgen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw


    Ich sehe darin nicht zwingend die Hilfe zur Suche nach dem Schuldigen in unseren Reihen, sondern vielmehr die Möglichkeit, unsere Mitarbeiter zu entlasten und darüberhinaus auch meinen Teil dazu beizutragen, die Angelegenheit aufzukären - was ich vielleicht naiverweise auch als eine Art Pflicht sehe. Sowohl als Bürger, aber erst recht als Sicherheitsdienstleister, der vom Geschädigten beauftragt wurde, für seine Sicherheit zu sorgen.


    Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?
    Du siehst in der Übermittlung der Dienstpläne eine Möglichkeit die Mitarbeiter zu entlasten? Wir haben in Deutschland immer noch den Grundsatz "in dubio pro reo"!
    Und der Rest hört sich für mich nach "Ich bzw. meine Mitarbeiter haben eh nichts zu verbergen" an.


    Sorry, das ist nicht meine Welt. Soweit ich es kann, werde ich meine und die Daten meiner Mitarbeiter vor dem staatlichen Zugriff schützen.

  • Zitat von D_R

    Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?
    Du siehst in der Übermittlung der Dienstpläne eine Möglichkeit die Mitarbeiter zu entlasten?


    Natürlich. Aber um das in diesem Einzelfall zu verstehen wären vielleicht etwas mehr Einzelheiten zum betreffenden Fall notwendig. Da werde ich aber nicht mit mehr herausrücken, weil mit mehr Details vielleicht der eine oder andere leicht auf den tatsächlich vorliegenden Fall schliessen könnte.


    Zitat von D_R

    Wir haben in Deutschland immer noch den Grundsatz "in dubio pro reo"!


    "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt vor Gericht - also dann, wenn die Ermittlungen bereits abgeschlossen sind, man im Rahmen jener Ermittlungen einen Beschuldigten erkoren hat und gegen diesen dann Klage erhoben hat. Dann wird er zum Angeklagten, und hier gilt dann eben "Im Zweifel für..."
    Bedeutet nichts anderes als dass im Strafprozess die Täterschaft eben nicht zu 100% bewiesen werden konnte und Zweifel bleiben. Man sagt dann auch "aus Mangel an Beweisen".


    Ich denke, Du meinst eher die Unschuldsvermutung.
    Jene sehe ich aber durch Ermittlungen in keiner Weise beeinträchtigt. Wie ich schon an anderer Stelle erwähnte: Ermittlungen sind erstmal nichts negatives.


    Zitat von D_R

    Sorry, das ist nicht meine Welt. Soweit ich es kann, werde ich meine und die Daten meiner Mitarbeiter vor dem staatlichen Zugriff schützen.


    Die Daten zur Arbeitszeit und ggf. Arbeitsort der Mitarbeiter musst du ohnehin für den staatlichen Zugriff erheben und mindestens 2 Jahre, höchstens 10 Jahre lang aufbewahren... wie ich schon erwähnte gibt es dafür entsprechende Rechtsgrundlagen, die für unsereins gelten.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo,



    der Witz


    Zitat

    Nicht umsonst weigern sich die größeren IT-Unternehmen (Ala Facebook) zur Herausgabe von Daten der Nutzer über das nötigste Maß hinaus. Und hier geht es erst recht um die Mitarbeiter.


    ist gut.,....Muhahahaha.......Facebook ein IT-Unternehmen........... :mecker:


    Facebook ist die größte Datensammelmaschine des Internets, denn von diesen Daten lebt sie.


    Über 6 Milliarden Dollar lassen die sich von Unternehmen für zielgerichtetete Werbung an ihre Nutzer bezahlen.


    Und da redest du von keine Daten herausgeben............. :mrgreen:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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