Personenschützer gesucht

  • Hallo liebe Community, eigentlich ist es zwar eine Fars aber wie es nun mal so kommt... Am vergangenen Freitag ist meine Mutter ziemlich unerwartet aus dem Leben geschieden, selbstverständlich haben sich nicht einmal 24 Std. später die ersten "Anspruchsteller" gemeldet in Form von meiner Schwester, zu ihrem Unmut wurde ich als Alleinerbe eingesetzt. Sie hat sich halt die letzten 10 Jahre nicht mehr gemeldet und ist im Streit und 10 000 Euro aus dem Leben meiner Mom verschwunden. Bis Freitag war dann auch Ruhe, nun geht das so dermassen ab das wir hier echt Panik um unser Leben haben, faktisch ist diese Person m. E. dazu fähig ohne mit der Wimper zu zucken jemanden ins Jenseits zu befördern, ich hoffe ich bin richtig hier und von daher suche ich ein empfehlenswertes Personenschutzunternehmen, das ein "normal sterblicher" auch bezahlen kann für den kommenden Mittwoch 24.05.2017. Für Tips wäre ich echt super dankbar. Ich mache hier auch keine Pferde scheu, nein es hat wirklich Substanz und meiner Meinung nach ist meine Sorge absolut berechtigt, ich kann mich durch jahrelangen Kampfsport sehr gut selber meiner Haut erwehren jedoch sind da noch 2, 7 und 8 jährige Kinder und eine Frau, zu viele Menschen auf die ich gleichzeitig achten muss. Mal ganz davon abgesehen das ich mir wünsche die nötige Pietät zu wahren auf einer Beerdigung, ich weiß nicht ob irgendwer hier so etwas schon mal erlebt hat, ich schäme mich wirklich so eine Anfrage zu stellen und finde die Situation wirklich furchtbar, damit stehe ich wohl in der Liste des Ekelhaftesten was einem Menschen überhaupt passieren kann ganz weit oben. Bitte um Hilfe
    LG an alle!

  • Hallo,


    und was sollte ihr das:

    Zitat

    dazu fähig ohne mit der Wimper zu zucken jemanden ins Jenseits zu befördern


    nützen ?


    Bei einem Erbfall nämlich herzlich wenig,denn Banken und Versicherungen leisten Zahlungen nur an die Inhaber eines Testamentes oder Erbscheines .


    Gibt es kein Testament, müsst ihr euch nämlich an das Nachlaßgericht wegen der Erteilung eines Erbscheines wenden.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Erst einmal mein Beileid!


    Leider schreibst du nicht, in welchem Gebiet du ein Unternehmen suchst, das den Personenschutz übernehmen soll. Ich habe leider auch das Gefühl, dass du nicht wirklich weißt, was ein Personenschutz bedeutet, sondern nur die typischen Szenen aus den Trovatos bzw. Lenßen und Partner oder von unserem T.E. Pol. a.d. kennst.


    Auch ist der 24.05. leider schon zu nahe für "echten" PS. Bis zu dem Datum bekommst du maximal Begleitschutz.

  • Zitat von dochouse

    Form von meiner Schwester, zu ihrem Unmut wurde ich als Alleinerbe eingesetzt... . wir hier echt Panik um unser Leben haben....Ich mache hier auch keine Pferde scheu...ich kann mich durch jahrelangen Kampfsport sehr gut selber meiner Haut erwehren jedoch sind da noch 2, 7 und 8 jährige Kinder ...die nötige Pietät zu wahren auf einer Beerdigung, .....ich schäme mich wirklich so eine Anfrage zu stellen .....des Ekelhaftesten .....Bitte um Hilfe


    Hallo Dochouse,


    wenn ich mir deinen Beitrag so durchlese, dann kommt da so richtig was Klischeehaftes rüber. Der kampfsporttreibende Alleinerbe, der seine Familie bei der Beerdigung seiner Mutter gegen die amoklaufende Schwester verteidigt....


    Jetzt mal im Ernst, du sprichst von Pietät bei der Beerdigung deiner Mutter und nennst im selben Atemzug deine Kampfsporterfahrung die du gegen deine Schwester einsetzen könntest und das du Personenschützer für deine Kinder brauchst :evil: Wie sieht denn das aus wenn herauskommt, dass die zwei unauffälligen Herren/Damen am Graub Personenschützer sind? Sind doch sicherlich genügend Trauergäste da, die deine Schwester im Falle eines Falles zurückhalten könnten oder?


    Außerdem, wenn die Bedrohungslage so groß ist, wie kommst du darauf, dass die am nächsten Tag vorbei ist und deine Schwester nicht erst dann "zuschlägt" wenn der PS wieder weg ist?


    Du brauchst einen TiPP? Wenn du eine ruhige Beerdigung willst, dann setze dich vorher in vernünftiger Art und Weise mit deiner Schwester zusammen und söhne dich aus. Zu einem Streit gehören immer zwei Personen. Ich empfehle dir anstatt Personenschützer einen Psychotherapeuten zu diesem Gespräch mitzunehmen.


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Zitat von Berliner

    Eher mal ein Fall für Anwalt und Polizei.


    Nö! Die Polizei wird erst dann aktiv, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Bzw. heute würde ich sagen, dass die Polizei nur dann aktiv wird, wenn das Kind im Brunnen bereits ertrunken ist. Eventuell, wenn man viel Glück hat, lässt sich die Polizei dazu überreden eine Gefährderansprache zu machen.


    Und ein Anwalt, ja was soll der Anwalt machen? Ohne dass etwas passiert ist, wird er keinen Näherungsverbot erwirken können. Und wenn doch, dann bringt er genauso viel wie Überwachungskameras gegen Suizid-Bomber.


    Mein Lösungsvorschlag wäre da einfach Freunde als Begleitung mitzunehmen.

  • Was von dem, was der Threaderöffner geschrieben hat, ist denn soweit strafrechtlich relevant, daß diese (die Polizei) sich genötigt sieht auch einzuschreiten?

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