Welche Information hat die Polizei?

  • Hallo Leute,


    kann mir von euch jemand sagen, welche Informationen die Polizei über Waffenbesitzer bzw. Inhaber eines Waffenscheines hat? Hat die Polizei eine Liste mit allen Waffen (der Stadt)? Bzw. gibt es ein Gerücht, dass die Polizei bei einer Kontrolle der Personalien sofort sieht, wenn der abgefragte einen Waffenschein hat. Was davon ist denn nun wahr?

  • Eine "Liste" mit allen registrierten Waffen der Stadt hat die Polizei so nicht, nein. Eine solche Liste hätte höchstens die sachlich und örtlich zuständige Behörde, welche die waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt.
    Je nach Bundesland kann es aber durchaus sein, dass bei der Polizei auch die Waffenbehörde angegliedert ist. In diesem Fall würde also auch eine solche Liste kein Problem darstellen.


    Aber: Wir haben ja seit einiger Zeit das Nationale Waffenregister.
    Vorausgesetzt, alle daran beteiligten Behörden (und das sind eben grösstenteils die kommunalen Behörden, also recht zahlreiche übers Bundesgebiet verteilt) melden dort wirklich alles, was reingehört, hat natürlich auch die Polizei die Möglichkeit, daraus entsprechende Erkenntnisse zu ziehen.
    Weiterhin erfolgt seit einiger Zeit auch von jeder Waffenbehörde die Mitteilung ans Einwohnermeldeamt, wenn waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt werden. Die Erlaubnis wird dann im Datensatz vermerkt. Bei einer Ummeldung der Person (Umzug in eine andere Kommune) zieht der Vermerk grundsätzlich auch mit. So will man Versäumnisse wie im Fall des Amoks in Lörrach verhindern. Die Dame hatte ursprünglich mal die Erlaubnis für ihre Sportwaffen, verzog in eine andere Stadt und dort wusste man nichts von den Waffen. Der Dame hätte aufgrund des Wegfalls des mal bestandenen Bedürfnisses die Erlaubnis eigentlich entzogen werden müssen.


    Die Polizei hat auch Zugriff auf die EMA-Daten und kann diese auch grundsätzlich im Rahmen einer normalen Personenkontrolle abfragen.


    Und nicht zuletzt aus diesem Grund fährt man bei bestimmten Massnahmen auch schon mal vorbeugend mit dem grossen Besteck vor. Durchsuchungen werden ja auch vorbereitet, sofern möglich.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Danke dir für die bisherigen Antworten. Holt sich denn die Polizei nur die Daten aus dem EMA? Ich meine, wenn man jetzt lang genug neben der Polizei steht und die Personenabfragen per Funk mithört, hört man ja so etwas wie "Person X, n Fälle (z.B. ) Btm.". Die Daten sind ja nicht in der EMA gespeichert, bzw. irgendwie hatte ich auch das Gefühl, dass diese Informations-Weitergabe über Polizeidienststellen hinweg Deutschland weit funktioniert.


    Verstehe ich es aber auch richtig, dass z.B. die waffenrechtliche Erlaubnis von Polizisten selbst nicht in irgendeinem Register auftaucht?


    Und stehen im EMA auch die kleinen WS drin?


    Jetzt nehmen wir mal an, ich komme in eine allgemeine Verkehrskontrolle, bei der die Polizei (scheinbar) wahllos Fahrzeuge rauswinkt. Ich gebe meinen Führerschein und meine Fahrzeugpapiere raus. Erfährt denn der Polizist gleich, dass ich Waffen besitze und einen WS habe? Oder muss er explizit danach fragen?

  • Nein, die Polizei bezieht ihre Erkenntnisse bei Abfragen nicht nur aus dem EMA.
    Es gibt vielmehr ein polizeiliches Auskunftssystem, das viele verschiedene Quellen hat. Teil dieses Systems sind u.a. eben die EMA-Daten, ZEVIS-Daten (Verkehrsinformationssystem; Fahrerlaubnisdaten, Halterdaten etc) aber auch rein polizeiinterne Auskunfts- und Fahndungsdateien, die wiederum ihren Datenbestand aus verschiedenen Quellen beziehen können. Aber auch aus eigenen Datenerfassungen, z.B. wird bei einer Strafanzeige gegen jemanden hier auch ein Eintrag erfolgen und personenbezogene Hinweise findet man hier auch, da jene ebenfalls von der Polizei selbst erfasst und eingepflegt werden. Da ist z.B. schnell mal der personenbezogene Hinweis "gewa" für gewalttätig/Widerständler oder "Btm-K" für nen Giftler hinterlegt, wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, der Bürger also mal in dieser Weise auffällig wurde.
    Auch wenn Erkenntnisse über einen Waffenbesitz vorliegen (mittlerweile eher für illegalen, da der legale ja zwischenzeitlich ohnehin erfasst wird), der Bürger dahingehend also schon mal auffällig war, kann ein entsprechender personenbezogener Hinweis eingepflegt werden und wird bei einer Kontrolle, wie alle anderen personenbezogenen Hinweise den Beamten sofort mitgeteilt.


    Diese Auskunftssysteme bzw. hauptsächlich deren Inhalt, die Daten, sind grundsätzlich über verschiedene Schnittstellen und Anbindungen auch bundesweit in identischer oder zumindest ähnlicher Weise für die Polizeien verfügbar, wenn auch nicht in allen Bundesländern die gleichen Namen bzw. Systeme verwendet werden und es daher im Detail durchaus auch Unterschiede gibt. Teilweise werden einzelne Bestandteile der jeweiligen Systeme auch vom BKA oder anderen Bundesbehörden geführt und/oder betreut.


    Polizisten haben für ihre dienstlichen Waffen übrigens keine mit Privatpersonen vergleichbare Erlaubnisse. Der reine Umstand des Polizeivollzugsbeamten stellt bereits die Erlaubnis dar, welche im Dienstausweis zum Ausdruck gebracht wird. Dementsprechend wird da auch nirgends was auftauchen, da der Polizist von keiner Waffenbehörde eine waffenrechtliche Erlaubnis bekommen hat, seine Dienstwaffe zu besitzen und zu führen.
    Lediglich wenn Polizisten private Waffen besitzen, als Sportschütze z.B. gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei jedem anderen Bürger auch.

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