Liste aller zertifikate im bewachungsgewerbe

  • Hallo. Was ich noch nirgends gefunden habe da der umgang und die recherge für einen allein zu groß ist habe ich mir gedacht, das wir alle mal schreiben was wir an zusatzqualifikationen seminaren und kursen alles gibt.
    Also alles was die tabete ersetzt :)


    Ich denke gerade für einsteiger ist es interesannt zu sehen was es alles gibt und hilft ggf. Bei der orientierung.

  • Hi,


    es gibt zum Einen in Deutschland anerkannte Ausbildungen, wie z.B. die Fachkraft / Meister für Schutz und Sicherheit, sowie die Prüfung dazu (GSSK). Daneben gibt es noch die älteren Ausbildungen zum Werkschutz*.
    Daneben gibt es im Bereich der Sicherheit noch den Sicherheitskontrolleur (SIKO), der sich aber an Führungskräfte und die Arbeitssicherheit richtet.


    Daneben gibt es von privaten Ausbildern und Schulen unzählige weitere Zertifikate, deren Wertigkeit z.T. fraglich ist. Sie alle hier aufzuführen würde nicht gehen, da es einfach zu viele sind.

  • Deswegen wäre es ja inzeresannt wenn jeder was listet. Mit der fraglichkeit stimmt. Zb. Handschellenkurs. Was mir grad einfällt wäre hindeführer oder auch interventionskraft nach vbs

  • Hallo,


    Zitat

    Sie alle hier aufzuführen würde nicht gehen, da es einfach zu viele sind.


    richtig schon alleine aus der Tatsache, das vieles im Laufe der Jahrzehnte geändert wurde.


    Nehmen wir einmal sowas simples wie den Fahrstuhl


    -Fahrstuhlführer ......> Hotelmeister
    -Aufzugsführer
    -Liftboy
    -Aufzugswärter .......> Beauftragte Person (Aufzug-Befreiung)


    Im Laufe der Jahrzehnte haben sich Bezeichnungen und auch Vorschriften so oft gewandelt, das es allleine in diesem Bereich Dutzende von Zertifikaten gibt.


    Dazu kommen dann noch die ganzen internen Sachen wie zum B. Hallenmeister.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von beundes

    Deswegen wäre es ja inzeresannt wenn jeder was listet. Mit der fraglichkeit stimmt. Zb. Handschellenkurs. Was mir grad einfällt wäre hindeführer oder auch interventionskraft nach vbs


    Ich will ja nichts sagen, aber wer bei mir ein Zertifikat zu einem Handschellen-Kurs oder ASP-/Tonfa-Kurs einreicht, der bekommt keinen Job. Letzteres besonders weil es immer noch das hartnäckige Gerücht gibt, dass man einen Schlagstock führen darf, wenn man einen bestimmten Kurs absolviert hat.


    Auch der Hundeführer und die Interventionskraft sind sinnlose Zertifikate, die in der Praxis nichts bringen. Da der Hund besondere Risiken mit sich bringt, ist seine Einsatzmöglichkeit relativ beschränkt und Interventionskraft... Da bekommt man auch nicht mehr, als den Mindestlohn. Etwa genauso sehe ich die Kurse der VBG.


    Dem gegenübergestellt halte ich sehr viel von Kursen von z.B. ESA oder Ronin SA. Etwas schlechter finde ich Kurse von Lahner. Und es gibt mittlerweile auf dem deutschen Markt einen Herren (ich hab bei der Polizei gearbeitet, XYZ geschützt, das entspricht 30 Semestern Jura - die Insider wissen, wen ich meine), der ebenfalls Kurse anbietet. Wer mir gegenüber seinen Namen nennt.... - der Rest wurde auf Grund des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes zensiert.

  • Zitat von D_R

    Auch der Hundeführer und die Interventionskraft sind sinnlose Zertifikate, die in der Praxis nichts bringen. Da der Hund besondere Risiken mit sich bringt, ist seine Einsatzmöglichkeit relativ beschränkt und Interventionskraft... Da bekommt man auch nicht mehr, als den Mindestlohn. Etwa genauso sehe ich die Kurse der VBG.


    Mal grundsätzlich: Wenn ein "Zertifikat" nur dann was wert ist, wenn es sich auch im Lohn niederschlägt: Dann bringt auch die SKP nix. Denn jene bringt auch nicht mehr als den tariflichen Mindestlohn, den auch der Unterrichtete bekommt.


    Die VBG-Kurse haben grundsätzlich auch eine völlig andere Zielsetzung und dienen nicht in erster Linie der Qualifikation im Bewachungsgewerbe. Es gibt da auch nur eine einzige Qualifikation, die tatsächlich in manchen Tarifen des Bewachungsgewerbes Berücksichtigung findet. Und das wäre der bereits genannte Sicherheitskontrolleur.
    Die anderen Kurse und Seminare sind aber nicht weniger empfehlenswert - wenn man denn deren Zielsetzung kennt und auch in jenen Dingen etwas lernen will.
    Die Krone stellt dort natürlich die Fachkraft für Arbeitssicherheit dar. Die Zulassung dazu ist sicher nicht einfach, insbesondere wenn man keine eigentlich notwendige Vorqualifikation besitzt (Meister, Techniker, Ingenieur), aber auch dann nicht gänzlich unmöglich.
    Natürlich stellt die FaSi keine Qualifikation im Bewachungsgewerbe dar, aber lohnen kann sich diese Qualifikation trotzdem. Und im Gegensatz zu anderen Anbietern wie TÜV etc bietet die VBG diese Ausbildung für Versicherte kostenfrei ein.


    Der VdS: Über die IK mag man unterschiedlicher Meinung über deren Wert oder gar Notwendigkeit sein. Fakt ist, dass in bestimmten Konstellationen eben die Qualifikation als Interventionskraft vorhanden sein muss. Von daher kann das Vorhandensein eines solchen Zertifikats durchaus den eigenen Marktwert steigern - auch wenn sich das nicht immer auch in der Lohntüte bemerkbar macht. Aber es kann vielleicht im Einzelfall den kleinen Unterschied ausmachen, ob nun der Mitbewerber mit dieser Quali den Job bekommt und nicht ich. Weil ich diese Quali nicht habe.
    Der VdS hat aber nicht nur die IK im Angebot. Interessanter dürfte die NSL-Fachkraft sein (für den, dem solche Tätigkeiten liegen). Jene zertifizierten NSL-Kräfte sind auf dem Markt sehr begehrt, teils auch jenseits der eigentlichen Notruf- und Serviceleitstellen. Das schlägt sich auch im Lohn nieder: Bereits der Tarif liegt deutlich über dem des Separatwachmanns. Allerdings können sich viele NSL-Fachkräfte auch übertariflich verkaufen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw


    Mal grundsätzlich: Wenn ein "Zertifikat" nur dann was wert ist, wenn es sich auch im Lohn niederschlägt: Dann bringt auch die SKP nix. Denn jene bringt auch nicht mehr als den tariflichen Mindestlohn, den auch der Unterrichtete bekommt.


    Nur mit einem kleinen Unterschied, dass die Leute mit der SKP mehr machen dürfen, als die mit der Unterrichtung. Ich sehe es aber so, dass ein Zertifikat jemandem Vorteile bringen soll. Und wenn sich bei mir jemand mit einer SKP bewirbt und einer mit einer Unterrichtung, dann nehme ich den mit SKP.


    Zitat von guardian_bw


    Die VBG-Kurse haben grundsätzlich auch eine völlig andere Zielsetzung und dienen nicht in erster Linie der Qualifikation im Bewachungsgewerbe.


    Das wird aber von den Teilnehmern / Wachmännern jedoch so aufgepasst. Da sind dann die mehr oder weniger zwei Tage EST eine Nahkampfausbildung. Oder der Kurs "Diskothekenbewachung", der die Teilnehmer zu Türstehern macht. Genau das Gleiche, wie auch die Handschellen, ASP/Tonfa, Kubotan, etc. Kurse.


    Zitat von guardian_bw


    Es gibt da auch nur eine einzige Qualifikation, die tatsächlich in manchen Tarifen des Bewachungsgewerbes Berücksichtigung findet. Und das wäre der bereits genannte Sicherheitskontrolleur.


    Die Weiterbildung zum SIKO bringt aber auch dann nur etwas, wenn man sich auf eine SIKO Stelle oder eine andere Stelle aus Führungskraft bewirbt. Und die Stellen sind in der Regel gut besetzt. Und einen einfachen Wachmann mit einer SIKO Weiterbildung einzustellen bedeutet auf der anderen Seite, dass dieser Mann / Frau wahrscheinlich die ganze Zeit an der mangelnden Arbeitssicherheit herummeckert und Stress ins Team bringt.


    Da würde ich eher sagen, dass dann der Brandschutzhelfer, Evekuierungshelfer, EH oder SAN / EMT1 mehr bringen.


    Zitat von guardian_bw


    Die Krone stellt dort natürlich die Fachkraft für Arbeitssicherheit dar. Die Zulassung dazu ist sicher nicht einfach, insbesondere wenn man keine eigentlich notwendige Vorqualifikation besitzt (Meister, Techniker, Ingenieur), aber auch dann nicht gänzlich unmöglich.


    Es gibt sicherlich einige Ausnahmen, auch hier im Forum, aber wer eine entsprechende Vorqualifikation hat, der wird wahrscheinlich nicht als einfacher Wachmann arbeiten. Wer die Vorqualifikation nicht hat, der kann nur mit einer Sonder-Erlaubnis den Kurs besuchen und auch nur afaik nach Zulassung durch die Gewerbeaufsicht den eigenen Betrieb betreuen.


    Zitat von guardian_bw


    Natürlich stellt die FaSi keine Qualifikation im Bewachungsgewerbe dar, aber lohnen kann sich diese Qualifikation trotzdem. Und im Gegensatz zu anderen Anbietern wie TÜV etc bietet die VBG diese Ausbildung für Versicherte kostenfrei ein.


    Aber relativ teuer für den Chef. Die Ausbildung dauert bei der VBG 5 volle Wochen (So/Mo-Fr) + 3 Tage der FS5.

  • Nun, die Ausbildung zum Siko richtet sich ausdrücklich nur an Führungskräfte. Also ab Schicht- oder Objektleiter aufwärts.
    Als "einfache" Wachmänner" würde ich diesen Personenkreis nicht zwangsläufig bezeichnen.


    Die FaSi ohne entsprechende Vorqualifikation:

    Zitat

    Wer die Vorqualifikation nicht hat, der kann nur mit einer Sonder-Erlaubnis den Kurs besuchen und auch nur afaik nach Zulassung durch die Gewerbeaufsicht den eigenen Betrieb betreuen.


    Richtig ist, dass eine besondere Erlaubnis über die für den Betrieb zuständige Aufsichtsperson notwendig ist.
    Falsch ist, dass diese FaSi dann nur den eigenen Betrieb betreuen darf.
    Diese FaSi ist vielmehr spezialisiert auf die Belange des Bewachungsgewerbes und sollte sich nur innerhalb dieser Branche als FaSi bewegen. Sie kann jederzeit in allen Unternehmen dieser Branche als FaSi arbeiten.
    Was nicht geht ist z.B. in Unternehmen der chemischen Industrie als FaSi zu arbeiten. Zumindest nicht ohne zusätzliche Ausbildung.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw


    Falsch ist, dass diese FaSi dann nur den eigenen Betrieb betreuen darf.
    Diese FaSi ist vielmehr spezialisiert auf die Belange des Bewachungsgewerbes und sollte sich nur innerhalb dieser Branche als FaSi bewegen. Sie kann jederzeit in allen Unternehmen dieser Branche als FaSi arbeiten.


    Da ist das Gesetz einer anderen Meinung.
    § 7 ASIG:

    Zitat

    (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muß über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.


    Hier steht, dass der Ing, Meister oder Techniker in jedem Betrieb jederzeit eingesetzt werden kann.


    Zitat

    (2) Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.


    Wenn die entsprechende Ausbildung fehlt, entscheidet jedoch die zuständige Behörde = Gewerbeaufsicht darüber, ob die Person eingesetzt werden darf oder nicht.

  • Das Gesetz sieht das nicht anders... ist halt nur wieder eine Frage, wie man das, was im Gesetz tatsächlich steht lesen und verstehen will.
    Es ist und bleibt so, dass man mit der bestandenen Ausbildung zur FaSi bei der VBG mit Fachrichtung Bewachungsgewerbe überall in jeden Unternehmen des Bewachungsgewerbes als solche FaSi tätig werden darf.
    Man darf sich aber natürlich nicht Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister nennen - aber Fachkraft für Arbeitssicherheit. Denn mit der bestandenen Prüfung bei der VBG hat man trotzdem die nötige Fachkunde nachgewiesen und genügt damit den gesetzlichen Anforderungen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Das Gesetz sieht das nicht anders... ist halt nur wieder eine Frage, wie man das, was im Gesetz tatsächlich steht lesen und verstehen will.


    Ich frage mich gerade nur, wie man den oben genannten Gesetzestext "alternativ" lesen und verstehen kann.


    Zitat von guardian_bw

    Denn mit der bestandenen Prüfung bei der VBG hat man trotzdem die nötige Fachkunde nachgewiesen und genügt damit den gesetzlichen Anforderungen.


    Ja, nur sagt das Gesetz, dass es außer der Fachkunde noch eine entsprechende Qualifikation in Form eines Ing. Titels, eines Meisters oder Technikers braucht. Und wenn man die nicht hat, entscheidet eben die zuständige Behörde, ob derjenige als FaSi bestellt werden darf. Und das ist nicht die VBG sondern die Gewerbeaufsicht!

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.